266 Hgb

269 Handelsgesetzbuch

Nach HGB werden diese unter einem anderen Posten ausgewiesen. Siehe Allgemeines DUSeMOND, M./HeUsinger, S./Knop, W. (2003), § 266 HGB, Rn.

90 Neben diesen allgemeinen Gliederungsgrundsätzen enthält § 266 HGB besondere Gliederungsvorschriften für die Bilanz. Inland: Bilanzstruktur nach § 266 HGB (Seite 63 HGB). Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "266 hgb" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Die Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB.

Nachbarabsätze

Zuerst wird die Vermögensübersicht in Form einer Rechnung erstellt. Mittelständische und große Unternehmen ( 267 Abs. 2 und 3) müssen auf der Aktiva-Seite die in Abs. 2 genannten Positionen und auf der Passiv-Seite die in Abs. 3 genannten Positionen separat und in der vorgegebenen Abfolge ausweisen. Kleinere Gesellschaften ( 267 Abs. 1) müssen lediglich eine zusammengefasste Vermögensübersicht erstellen, in der nur die in den Abs. 2 und 3 mit Ziffern und Ziffern gekennzeichneten Positionen separat und in der vorgegebenen Rangfolge aufgeführt sind.

Kleinstunternehmen ( 267a) müssen nur eine zusammengefasste Vermögensübersicht erstellen, in der nur die in den Paragraphen 2 und 3 mit Buchstabe gekennzeichneten Positionen separat und in der vorgegebenen Rangfolge aufgeführt sind. 3. andere anlagen und Betriebsund Geschäftsausstattung;4. andere aktivierte Eigenleistungen und im Bau befindliche Anlagen;III. finanzanlagen:1. beteiligungen an assoziierten unternehmen;2. darlehen an assoziierte unternehmen;3.

Beteiligungen;4. Darlehen an Beteiligungsunternehmen;5. langfristige Wertpapiere;6. übrige Ausleihungen.z.B. Umlaufvermögen:I.Vorräte:1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;2. nicht fertiggestellte Produkte, nicht fertiggestellte Leistungen;3. abgeschlossene Produkte und Waren; 4. Rechnungsabgrenzungsposten;II. 1. wertpapierforderungen;2. wertpapierforderungen;3. wertpapierforderungen gegenüber nahestehenden unternehmen;4. übrige Vermögenswerte;III. wertpapiere:1. beteiligungen an nahestehendenunternehmen; 2. übrige wertpapiere;IV.

Pensionsrückstellungen und pensionsähnliche Verpflichtungen;2.Steuerrückstellungen;3. andere Rückstellungen.C.Verbindlichkeiten:1. Wandelschuldverschreibungen;2. Bankverbindlichkeiten;3. erhaltenen erhaltenen Anzahlungen;4. Lieferantenverbindlichkeiten;5. Verpflichtungen aus der Hereinnahme von Wechseln und der Ausgabe eigener Wechsel;6. Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Gesellschaften;7. Verpflichtungen gegenüber Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsunternehmen besteht;8. andere Verbindlichkeiten,davon aus Steuern,davon im Rahmen Sozialversicherung.

Zuerst wird die Vermögensübersicht in Kontenform erstellt. Gebr. Bernhard Müller, Heinemann /Brinkmann/Kessler/Müller, HGB Bilanzkommentar.... 266 HGB stellt einen verbindlichen Standard für die Gestaltung der Bilanzen dar, dessen Tiefe einerseits von der Gesellschaftsform und andererseits von der zugewiesenen Größenordnung des Unternehmens abhängig ist gemäß § 267 HGB und § 267a HGB.

Nombreux ist ein Beispiel für übersetzte Sätze mit "Bilanz nach hgb 266" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen.

Mehr zum Thema