Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Widerspruch gegen Schriftliche Ermahnung
Einspruch gegen schriftliche AbmahnungIch habe heute eine schriftliche Mahnung erhalten.
Zuerst werde ich Ihre Anfrage "Kann ich Einspruch erheben und auf Stornierung drängen? Im Falle einer bloßen Ermahnung gibt es keinen Rechtsschutz. Auch hier werden Strafen angegeben, die aber in der Regel unwirksam sind, weil sie wegen des Verfahrens nicht ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden können. Doch gerade wegen dieser Bekanntgabe von Strafen ("ein später angekündigter Kündigungsvorschlag ") sollte man das Ganze nicht unangefochten aufgeben.
Zudem würden rechtliche Schritte das Beschäftigungsverhältnis weiter strapazieren, was hier nicht angemessen wäre. Ihre Gegenerklärung schützt Sie hinreichend vor einer möglichen weiteren Ausnutzung. Für die weitere Vorgehensweise weise ich Sie auf folgende nützliche Hinweise hin, die Ihnen schriftlich weiterhelfen und ein Beispiel enthalten: "Ich bitte daher darum, die Warnung bis (Datum) aus meiner Personendatei zu entfernen.
Wenn Sie nicht einwilligen, muss ich eine Anzeige beim zustaendigen Gericht einreichen." "Deshalb fordere ich Sie auf, meine Antwort auf das Memo aus dem XXXxxxx hinzuzufügen und es zu löschen, wenn das Memo auch aus meiner Personendatei gelöscht wird."
BR-Forum: Geschrieben " E R R M A H N U N G " - Was nun?
weil es hier um eine Warnung geht. Die Gegenerklärung ist immer angemessen, sollte aber nicht dem Auftraggeber ausgehändigt werden, sondern sollte zunächst bei den eigenen Dokumenten bleiben & nur im Falle einer Kündigungsklage erhoben werden. Die Arbeitsgruppe hat dann Schwierigkeiten, gegenteilige Argumente vorzubringen. Natürlich kann der Delinquent diese auch dem Kunden aushändigen.... Eine Verwarnung in der Personendatei ist nur gültig, wenn die betreffende Person vorher erhört wurde.
Diese Konsultationspflicht zielt darauf ab, dass sich der Unternehmer auch mit dem Standpunkt der betreffenden Person befasst. Würde man dagegen die Argumentation des Beschäftigten nicht berücksichtigen, würde der Unternehmer damit das durch Grundrechte gesicherte persönliche Recht seines Beschäftigten verletzen.