Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Sicherheit one click Hoster
Ein-Klick-Hoster für SicherheitDer One-Click-Hoster /Filehoster uploaded.net - die erste uns bekannt gewordene Warnung! - Karsten Guldens
Uploaded.net ist einer der grössten und populärsten Ein-Klick-Hoster. Ich habe im Beitrag "Uploaded.net und C - Sind One-Click-Hoster / Dateihoster / Sharehoster legal? Derzeit haben wir von der Anwaltskanzlei NIMROD im Namen der Halycon Media GmH & Cie. eine Verwarnung bezüglich des Hochladens von vier Add-ons für den Train Simulator 2014 auf hochgeladen.
Der Mahner wird beschuldigt, die vier Add-ons mit den entsprechenden Product Keys in eine einzige Datenbank gepackt und auf uploaded.net geladen zu haben und dann die Verknüpfungen zu den upgeloadeten Files im MYGULLY.COM Forums verteilt zu haben. Bei NIMROD wird ein Objektwert von 30.000 ? pro Add-on angenommen. Das Honorar wird auf 2.084,40 geschätzt (Objektwert 120.000 Euro x 30.000 Euro).
Wo hat NIMROD Zugriff auf die Angaben des Beschwerdeführers erhalten? Von einer neuen Welle von Abmahnungen gehen wir nicht aus, da die Abmahnungen es der Anwaltskanzlei NIMROD nicht besonders erschwert haben. Die Beschwerdeführerin hatte den Verweis auf die auf uploaded.net geladenen Akten im MYGULLY. COM-Forum, offenbar unter dem Name einer auf den Denic-Namen eingetragenen Webseite, veröffentlicht.
Der Einsatz von One-Click-Hostern ist derzeit sehr populär, da man sich in offensichtlicher Sicherheit zu wiegen scheint. Auch die deutlich erhöhten Objektwerte als bei einem herkömmlichen File-Sharing-Fall sind in der Regel berechtigt, da ein solcher Hochlader in den meisten FÃ?llen - als ein Uploader erhÃ?lt man in den meisten FÃ?llen Geld Ã?ber die geleistete Downloadmenge oder wenn durch den Hochlade-Versuch Prämienkonten erstellt werden - und weil die entsprechenden Inhalte absichtlich Dritten fÃ?r einen lÃ?ngeren Zeitpunkt zur VerfÃ?gung stehen.
Sicherheit bei oboom.com und anderen One Click Hostern
Zu den Daten gehören vor allem die IP-Adresse des anfragenden Nutzers, Tag und Zeit mit dem entsprechenden Namen sowie die übertragene Datenmenge.... Zur Realisierung von z.B. Download-Limits oder Premium-Zahlungen wäre die Grösse ausreichend. Die Downloads werden nach dem Zugang und teilweise erst ab einer gewissen Grösse bezahlt, nicht aber nach der Datei.
OBOOM ist berechtigt, die erhobenen Informationen zu statistischen Zwecken zu nutzen und/oder zu verwerten. Warum behalten wir uns das Recht vor, mit nicht-anonymen Informationen zu verfahren?