Abmahnung Ähnlicher Firmenname

Vorsicht Ähnlicher Firmenname

Wann riskiert man eine Warnung? Was sind die Regeln für den Firmennamen? Bei Bedarf müssen Sie sogar Ihren Firmennamen ändern. Was ist die Gefahr einer Warnung bei unsachgemäßer Anwendung? Warnung, der ein Auszug aus dem Markenregister beigefügt ist.

Ähnlichkeiten von Firmenbezeichnungen (Urheberrecht, Warenzeichenrecht, Patentrecht)

Angenommen, der Firmenname ist für ein Unternehmen im Softwareentwicklungsbereich geplant: Sektor22. 1. es gibt folgende Marken: 2. es gibt Unternehmen mit ähnlichem Firmennamen, die bei googeln zu sehen sind, wo nicht alle Firmennamen als Marken eingetragen sind: Unterscheidet es sich von den anderen Unternehmen mit dem Firmennamen Sektor27 oder droht mir eine Abmahnung?

Kann ich mir im Falle meiner Markenanmeldung vorstellen, dass mir jemand diesen Name noch einmal verweigern kann? Lieber Frager, anhand der Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt antworten: Meiner Meinung nach ist die Unterscheidbarkeit zwischen Ihrer und den eingetragenen Markenzeichen ausreichen. Im Grunde genommen muss zuerst der Sound der jeweiligen Handelsmarke berücksichtigt werden.

Außerdem wird bei aus zwei Wörtern zusammengesetzten Zeichen das erste in der Vorstellung etwas vor dem zweiten erscheinen. Daher besteht aus meiner Sicht keine Gefährdung hinsichtlich der Unterlassungsansprüche nach dem Warenzeichenrecht. Das DPMA wird auch Ihre Schutzmarke registrieren. Deshalb bin ich nicht der Meinung, dass Ihre Firma mit Erfolg attackiert werden könnte.

Falls der eigene Firmenname fremde Schutzrechte verletzen sollte Ralph Günther Blog - Überdenkungsversicherung

Kennzeichenrecht - ein Gebiet, zu dem ich in den letzten paar Wochen nicht nur viele Artikel und Erkenntnisse hier im Weblog präsentiert habe, sondern das auch von allen Beteiligten im Internet in aufschlussreichen Fachbeiträgen untersucht wurde. Aber gerade in dem Augenblick, in dem ich finde, dass es gut ist mit all den Informationen zu diesem Punkt, kommt der Fall eines selbstständigen Beraters auf meinen Schreibtisch: Mit seinem Firmennamen hat er die Rechte eines anderen verletzten - und das ist auch aus der selben Industrie.

Ärgerlich: Ein freier Berater hat mit seinem Firmennamen nicht nur die Rechte anderer verletzt - er kam auch aus der selben Industrie. Anlass genug, das Problem der Markenverletzung wieder aufzunehmen - und zu erläutern, warum die Verbindung von rechtlicher Markenforschung im Voraus und dem Schutz durch Berufshaftung viel Mühe einsparen kann.

Ja, mit Ihrer eigenen Marke oder Ihrem eigenen Unternehmensnamen ist das so: Es ist nicht nur eine wirkliche Aufgabe, einen geeigneten und ideenreichen Unternehmensnamen zu suchen, der auch ins Gehör kommt. Weil es, wenn es die Rechte eines anderen Unternehmens (insbesondere eines Unternehmens aus der selben Branche) verletzen sollte, rechtliche (und damit auch finanzielle) Probleme gibt.

Ein Erlebnis, das auch dieser freie Berater hatte. Nicht nur der selbe Firmenname wurde verwendet, sondern er war auch in der gleichen Branche aktiv, einschließlich Managementberatung und Projekte. Der einzige Unterschied: Während er den Name schlicht benutzte, war die andere Firmenmarke bereits vor Jahren als Wort- und Bildzeichen geschützt.

Nachdem er von der unbefugten Benutzung seiner Handelsmarke Kenntnis erlangt hatte, zeichnete er die Konsequenzen: Über seinen Rechtsanwalt schickte er eine Verwarnung an den Berater mit einer Schadensersatzforderung von rund 1.400 EUR. Das war nicht die alleinige Folge der Markenverletzung: In einer Erklärung zur Einstellung musste sich der freie Berater auch dazu verpflichtet haben, den Unternehmensnamen zu verändern und seine Domain gleichen Namens zu streichen.

Die Änderung eines Firmennamens, der täglich im Geschäftsleben verwendet wird, hat viel damit zu tun: neue Geschäftskarten und neue Geschäftspapiere drucken, Domains und soziale Medienkonten umbenennen, möglicherweise ein eigenes Firmenlogo entwerfen, und, und, und, und, und.... Kurzum: Es sollten keine Anstrengungen und Ausgaben erspart bleiben, dass der "alte" Firmenname nicht mehr gelesen, gehört und gesehen werden kann - sonst kann er wirklich kostspielig werden.

Den Firmennamen, unter dem ein Kunde und Kunde seit Jahren bekannt sind, gibt es nicht mehr. Teure Ärgernisse, die sich durch eine begründete Recherche durch einen spezialisierten Anwalt auf ein Minimum reduzieren lassen. Auch wenn dies für viele ein ärgerliches Gesprächsthema sein mag - meiner Ansicht nach sollte kein Selbstständiger und kein freier Mitarbeiter sorglos darauf zurückgreifen.

Als ich mein Versicherungsportal gründete, fühlte ich mich nicht viel anders - jedenfalls war "exali" (wie mein heutiges Internetportal genannt wird) nur die dritte oder vierte Möglichkeit. Die anderen Wortkreationen, die ich vorher erstellt habe, wären - wie die Recherche ergab - juristisch gesehen schwierig gewesen. Markenrecherchen durch Fachleute sind natürlich nicht ganz günstig, was besonders bei Unternehmensgründungen, bei denen die Mehrheit der Menschen jeden Pfennig zwei Mal umsetzt, zweifelhaft ist.

Ich habe später die EU-weite Handelsmarke beantragt, die zusätzliches Kapital kostet. Erfahrungsgemäß ist dieses Kapital gut investiert - auch vor dem Hintergund, dass Markenverletzungen zu den kostspieligsten Rechtsverstößen zaehlen.

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