Mietvertrag Kündigen als Vermieter

Kündigung des Mietvertrages als Vermieter

Verpflichtungen kann der Vermieter ihn außerordentlich und fristlos kündigen. Erhält der Vermieter ein Kündigungsschreiben, beginnt die Kündigungsfrist. Eine Kündigung des Mietvertrages kann für Mieter oder Vermieter erst nach einer längeren Mietdauer in Betracht gezogen werden. Der Vermieter hat jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, den Mietvertrag zu kündigen. Kündigt Ihr Vermieter den Mietvertrag?

Pachtvertrag für das rechtliche Geschäft zwischen Vermieter und Pächter

Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Seiten (Wohnungseigentümer und Mieter), in dem festgelegt ist, dass der Vermieter dem Vermieter die Wohnung zur vorübergehenden oder unbegrenzten Nutzung bereitstellt. Der Leasingnehmer hat dafür dem Leasinggeber eine Gebühr (Miete) zu entrichten. Laut Recht gibt es keine sogenannte formelle Verpflichtung für einen Mietvertrag, d.h. er kann auch verbal abgeschlossen werden.

Wird jedoch ein Mietvertrag abgeschlossen, der mehr als 12 Monaten Laufzeit hat, ist der Mietvertrag zeitlich unbegrenzt, was sich auf eventuelle Kündigungen auswirkt. Wenn ein rechtsgültiger Mietvertrag abgeschlossen wird, müssen gewisse Elemente aufgenommen werden, ohne die ein solcher nicht rechtsgültig abgeschlossen werden kann. Sie werden im Mietvertrag benötigt:

Wenn der Leasingnehmer gewisse Verträge des Originalmietvertrages später verändern möchte, muss der Leasingnehmer den Leasinggeber um Zustimmung bitten. Die Apartments werden in der Regel für eine gewisse Anzahl von Menschen gemietet. Sollten weitere nicht direkt (1. Grad) mit dem Vermieter verbundene Menschen später umziehen, bedürfen diese der Zustimmung des Vermieters.

Beabsichtigt der Pächter beispielsweise, anstelle einer Schreinerei ein Lokal im Mietobjekt zu errichten, muss er die Erlaubnis des Wirtes einholen. Basis für einen Mietvertrag sollte immer ein schriftliches Mietangebot sein. Ein mündlicher Mietvertrag ist letztendlich eine Äußerung gegen eine Äußerung, die nicht durch Unterlagen belegt werden kann.

Insbesondere bei Auseinandersetzungen über Vertragsbestandteile ist es zweckmäßig, diese in Schriftform zu haben. Deshalb sollten Vermieter und Pächter immer darauf drängen, dass ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen wird. Der Mietvertrag unterliegt bestimmten Fristen, die im Mietrecht festgelegt sind. Temporäre und unbegrenzte Verträge unterliegen eigenen Spezifikationen.

Wichtig ist auch, ob der Pächter den Mietvertrag beendet oder der Vermieter den Mietvertrag kündigen möchte. Der Mietvertrag, der auf 3 Jahre befristet ist, endet mit Ablauf der schriftlichen Frist, wenn er zu diesem Termin gekündigt wird. Möchte der Pächter einen solchen Mietvertrag vorzeitig (frühestens nach einem Jahr) kündigen, muss er eine Dreimonatsfrist nach dem Mietrecht (MRG) beachten.

Bei Abschluss eines unbeschränkten Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monate zu kündigen und damit das Mietobjekt zu kündigen. Demgegenüber gibt es viel schmalere Limits für den Vermieter. Die Kündigung eines unbestimmten Mietvertrages kann er nur durch gerichtliche Kündigung und nur mit einer Rechtfertigung nach dem Mietgesetz vornehmen.

Worauf muss ich als Vermieter achten? Es ist für beide Seiten von grossem Nutzen, wenn alle Verträge in schriftlicher Form niedergelegt werden. Dies bedeutet für den Vermieter, dass der Mietvertrag sowie andere Verträge im Voraus festgelegt werden müssen. Außerdem muss sich der Vermieter darüber im Klaren sein, in welche Wohnung er einziehen möchte.

Abhängig von der Höhe der Mieten, ob Staffel- oder Indexmieten, gilt ein anderer Tarif. So können Fehler, Zählwerte und die Zahl der Tasten erfasst werden. Die Kaution darf drei Monatsmieten nicht überschreiten und kann vom Vermieter in drei Tranchen ausgezahlt werden. Der erste Teilbetrag wird zu Leasingbeginn gezahlt, die restlichen Teilbeträge werden daher auf die nächsten zwei Kalendermonate umgelegt.

Für wen ist die Miete zu entrichten? Praktisch ist es jedoch für den Vermieter Usus, die Honorare auf den Vermieter zu verschieben.

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