Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Kommerzielles Bestätigungsschreiben

in der Schweiz das Prinzip, dass ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben,. Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist die schriftliche Bestätigung eines mündlich geschlossenen Vertrages. Wofür steht das kaufmännische Bestätigungsschreiben? Ein kommerzielles Bestätigungsschreiben kann zwei Dinge bewirken: Ausgenommen ist das Schweigen eines Kaufmanns auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

mw-headline" id="Allgemeines">Allgemeines[Bearbeitung | | | | Quellcode bearbeiten]>

Die Handelsbestätigung (Commercial Letter of Confirmation, KBS) ist eine rechtlich nicht standardisierte Geschäftspraxis, nach der der Geschäftsbrief eines Kaufmanns als vom Geschäftspartner akzeptiert angesehen wird, wenn dieser nicht sofort Einwände erhebt. Grundsätzlich gelten im allgemeinen die Grundsätze, dass Stillschweigen keine Absichtserklärung ist. Stillschweigen wird auch im BGB nur in Ausnahmefällen als Willensbekundung im Sinne von "standardisiertem" und "eloquentem" Stillschweigen angesehen.

Das Prinzip "Wer stillschweigt, stimmt zu" (lateinisch qi tacet consentire videtur) findet daher im juristischen Verkehr nur in Ausnahmefällen Anwendung. 1] Im Zusammenhang mit dem Handelsverkehr zwischen Händlern ist hier das Stillschweigen von größerer Wichtigkeit. Ein Gewerbetreibender muss unter gewissen Umständen dem nicht im HGB explizit vorgesehenen Bestätigungsschreiben sofort widersprechen, wenn er nicht möchte, dass der Wortlaut dieses Briefes gegen ihn gültig ist.

Wenn er auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nicht antwortet und stillschweigend ist, kann dies als Zustimmung angesehen werden. Der Begriff "Bestätigungsschreiben" bedeutet, dass es sich um eine schriftliche Auftragsbestätigung des Absenders handele, in der dieser erklärt, dass er mit dem Adressaten mündlich/telefonisch einen Auftrag abgeschlossen habe. 2] Der Suffix " commercial " bedeutet, dass solche Bestätigungsschreiben nur die ihnen zugewiesenen rechtlichen Folgen im geschäftlichen Verkehr zwischen Händlern haben können.

Bei Geschäftsabschlüssen zwischen Unternehmern und Konsumenten entstehen keine rechtlichen Konsequenzen. Selbst wenn ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nicht unbedingt als solches im rechtlichen Sinne zu bezeichnen ist[3], macht die Benutzung der im geschäftlichen Verkehr gebräuchlichen Begriffe den Adressaten dennoch auf die rechtliche Relevanz des Briefes aufmerksam. 3. Verzichtet der Versender dagegen auf die im geschäftlichen Verkehr gebräuchliche Formulierung, hat das Stillschweigen seines Vertragspartners nur dann die rechtliche Qualität einer Vereinbarung, wenn sich die Aufgabe als Bestätigungsschreiben eindeutig aus ihrem Gehalt ergebe.

Er muss Händler sein oder wenigstens stärker am Wirtschaftsleben teilhaben. Demgegenüber muss der Sender nicht unbedingt ein Händler sein, sondern in ähnlicher Weise am Straßenverkehr beteiligt sein (BGHZ 40, 42 ff). Dem Bestätigungsschreiben müssen eigentlich Verhandlungen vorausgehen. Die Geschäftsbestätigung muss so schnell wie möglich nach den Verhandlungen verschickt werden, damit der Adressat auf die Ankunft vorzubereiten ist.

Der Brief muss den vorzeitigen Vertragsabschluss mit Vervielfältigung des Vertragsinhalts nachweisen. Natürlich muss der Brief auch den Adressaten erreichen (vgl. § 130 BGB). Die Absenderin muss der Ansicht sein, dass der Briefinhalt der Übereinkunft genügt oder nur solche Unstimmigkeiten aufweist, denen der Adressat zustimmt (Ehrlichkeit des Senders ist daher erforderlich).

Möglicherweise hat der Adressat nicht sofort Einspruch erhoben. 362 HGB findet nur zwischen Unternehmern Anwendung. Danach ist Stillschweigen über das Gebot als Akzeptanz anzusehen, auch im Zusammenhang mit Handelsgepflogenheiten ist Stillschweigen als Akzeptanz zu verstehen. Dem Unternehmer werden im Zuge einer geschäftlichen Beziehung oder wenn er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, spezielle Verpflichtungen aufgeerlegt.

Auf die Offerte muss er antworten, ansonsten wird sein Stillschweigen als Zustimmung gewertet. Entspricht das Geschäftsbestätigungsschreiben dem tatsächlichen Vertragsinhalt der vorhergehenden Vertragsverhandlungen, so hat es nur deklaratorischen Charakter. Wenn entgegen der Auffassung des Autors der KBS noch kein Auftrag vorliegt, ist das Bestätigungsschreiben maßgebend, d.h. der Auftrag kommt erst durch das geschäftliche Bestätigungsschreiben zustande.

Von der Bestellbestätigung ist das geschäftliche Bestätigungsschreiben zu unterscheiden, in dem ein Auftrag erst nach Erhalt abgeschlossen wird, während im Falle des geschäftlichen Bestätigungsschreibens der Versender bereits davon auszugehen hat, dass ein Auftrag zustande gekommen ist. Martina K. Deckert, Das kommerzielle und professionelle Bestätigungsschreiben, JuS 1998, 121 ff.; Tobias Lettl, Das kommerzielle Bestätigungsschreiben, JuS 2008, 849 ff.

Peter Gauch: On the constitutive effect of the commercial letter of confirmation (PDF; 220 kB) In: Swiss Journal of Business Law.

Mehr zum Thema