Bildrechtsverletzung

Rechtsverletzung

"Mit kommerziellen Bildrechtsverletzungen drohen weitere hohe Kosten mit berechtigten Abmahnungen. Für Ihre tägliche Arbeit erwerben Sie fundierte juristische Kenntnisse in Sachen "Bildrecht". Durch die Teilnahme ersparen Sie sich viele Verstöße gegen die Bildrechte. Anmerkung: Vermutete Verletzung von Bildrechten, ansonsten bitte Einspruch erheben. Anmerkung: Vermutete Verletzung von Bildrechten, ansonsten bitte Einspruch erheben.

Diebstahl-Dokumentation

Einen Verstoß festgestellt - was nun? Nach unserer Erkenntnis sind die Möglichkeiten, wie der Fotograf auf Verstöße reagiert, sehr verschieden und erstrecken sich vom "Finden durch Zufall" über "Recherchedienstleister" bis hin zum "Auffallen durch Bekannte". Unabhängig von der Art und Weise, in der der Verstoß festgestellt wird, besteht die Aufgabe immer darin, die Verwendung des Bildes lückenlos und von vornherein gerichtlich verwertbar zu belegen.

Weil es auch deutlich ist: Wird die richtige Verletzung nur einmal geahndet - sei es durch ein Nachlizenzierungsangebot oder eine anwaltliche Abmahnung -, dann wird das Foto meist kurzfristig entfernt und es werden teilweise die haarsträubendsten Argumente vorgebracht, warum keine Rechtsverletzung vorliegen sollte. Will man sich dann aber diesen Vorwürfen widersetzen, ist es erforderlich, den Verstoß von Beginn an lückenlos zu belegen.

Nun erhebt sich die Fragestellung, wie eine solche Dokumentierung einer Bildrechtsverletzung auszusehen hat. Der Verstoß wurde bisher standardmässig durch die Erstellung von Bildschirmfotos der Verwendung und die Speicherung des Impressums abgesichert. Das Urheberrecht würde auch als Mauszeiger bezeichnet (Hinweis: Was die Verletzung nicht beseitigt, verringert jedoch die Höhe des zu leistenden Schadens, vgl. dazu die Entscheidung AG Düsseldorf vom 03.09.2014, Ref. 57 C 5593/14).

Kein einheitlicher Streitwert vorhanden

Im Falle der Verletzung von Bildrechten sind neben dem Schadenersatz auch die Anwaltshonorare zu erstatten. Der Betrag des Anwaltshonorars errechnet sich aus dem Betrag der Streitigkeit. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Betrag immer Teil des Streitwerts. In einem Urteil hat das LG Hamburg entschieden, dass für die unberechtigte Verwendung eines Fotos auf der Website von Google ein Streitwert von 7500 Euro festgesetzt werden muss.

In seinem Urteil stellt das Landgericht jedoch fest, dass es keinen fixen Regelwert in Urheberrechtsstreitigkeiten gibt. Das Streitvolumen richtet sich immer nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Bedauerlicherweise stellen wir immer wieder fest, dass für geringste Urheberrechtsverletzungen ein sehr hoher Kontroversenwert durch den Verwalter gesetzt wird.

In seinem Urteil stellt das LG klar, dass es trotz eines Verstosses immer auf die Verhältnisse im Einzelfall ankomme. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, die von der Gegenpartei angegebenen Beträge wenigstens einmal in Frage zu stellen und im Zweifelsfall gegen zu hohe Beträge zu vorgehen.

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