Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Youtube Upload
Warnung Youtube UploadUrheberrechte: YouTube anerkennt Urheberrechte an White Noise
In einem weiteren merkwürdigen Falle wurde die Funktionalität des Content-ID-Systems von YouTube zur Detektion von geschützten Inhalten erneut in Zweifel gezogen. Das sind zehn Std. White Noise, die von einem Klangkünstler aufgeladen wurden. Er soll nun bezahlen, weil seine Einbeziehung vermeintlich das Copyright anderer Anbieter verletzen soll. Würden jemand auf einmal zehn stundenlang weiße Geräusche hören?
An Sebastian Tomczak, einen Dozenten für Elektronik an der Adelaide University, hat noch nicht gedacht. Auf seinem YouTube-Kanal "littlescale"[https://www.youtube.com/user/littlescale] findet man nicht nur verschiedene selbst erstellte Lieder, sondern auch unzählige Aufzeichnungen von Gameboy-Sounds oder einzelne elektrisch erzeugte Sounds. Das Copyright für sein Video "Low Level White Noise" liegt nun bei fünf weiteren Einspielungen.
u. a. von Relaxationstherapeuten, die weißes Geräusch in ihre Aufzeichnungen miteinbezogen haben. Auf Tomczak wurden die Teilnehmer durch das YouTube-Programm Content ID hingewiesen. Jeder, der schon einmal ein Ferienvideo mit Hintergrundmusik von Byoncé hochgeladen hat, weiß um das Problem: Das Hochladen ist entweder nicht möglich oder die Aufzeichnung wird nach einer kurzen Zeit blockiert.
Nicht so bei Sebastian Tomczak, der sein White Noise bereits 2015 auf seinem Sender platzierte: Erst später erfuhr er, dass die fünf vermeintlichen Autoren nun den Erlös aus der Videowerbung einfordern. Aber er will nicht nachgeben: Er kann nachweisen, wann und wie er die Aufzeichnungen selbst gemacht hat.
Das Einkommen für Filmmusik und Video sollte nicht zum Kopieren und Nachahmen verwendet werden, sondern für die Künstler selbst.
Gefahren beim Hochladen und Einbetten von Videos - // Internet Law Munich
Mit den Schlüsselwörtern Web 2.0 und User Generated Contents sind unzertrennlich verknüpfte Medien wie YouTube, MyVideo oder Clipfish verknüpft. Das Hochladen von Videoclips inspiriert die KreativitÃ?t vieler Internet-Nutzer. Oftmals bietet die Plattform auch die Einbettung in die eigene Startseite oder den eigenen Weblog über die sogenannte Einbettungsfunktion. Sowohl beim Hochladen als auch beim Einbetten darf jedoch das geltende Recht nicht ignoriert werden.
Vor allem bei Urheberrechtsverletzungen droht dem Benutzer eine Verwarnung. Der Anbieter ist nicht immer verpflichtet. Wer kopiergeschützte Filme benutzt oder kopiergeschützte Fotos ohne die notwendige Genehmigung in die Filme integriert, kann in der Regel auf Unterlassungsanspruch oder Entfernung verklagt werden. Gleiches trifft prinzipiell auf Anbieter zu, da diese neben dem Anwender auch potenzielle Störfaktoren sein können.
Ausschlaggebend für die Verantwortlichkeit ist allein, dass der Kläger einen Beitrag leistet, der zu einer Verletzung des Urheberrechts führte. Praktisch wird der Schaden oft durch eine Abmahnung mit strafrechtlicher Abmahnung geltend gemacht; in diesen FÃ?llen muss der Zerstörer auch die Anwaltshonorare aufbringen. Die obige Formulierung ist für Anbieter insofern bedenklich, als sie zu einer unbeschränkten Haftbarkeit bei unbeschränkter Nutzung führen kann, da auch die Bereitstellung von Webspace die Ursache der Copyright-Verletzung ist.
Aus diesem Grund macht die Rechtssprechung die Anbieter nur dann haftbar, wenn sie ihre Pflicht zur Prüfung verletzen. Wenn ein Anbieter glaubwürdig nachweisen kann, dass er seine Prüfungsverpflichtungen in angemessener Art und Weise erfüllt hat, ist er von der Verantwortung entbunden. Zusammenfassend macht es keinen großen Unterschied, ob das Videomaterial geladen oder "nur" eingelassen wird.
Ein Benutzer sollte sich unter keinen Umständen auf eine mögliche Verantwortung des Anbieters "ausruhen", da beide Parteien getrennt beansprucht werden können. Überprüfen Sie immer sorgfältig, ob das darin enthaltene Videomaterial oder die verwendeten Grafiken durch das Urheberrecht abgedeckt sind.