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Freier Anwalt

Eine mündliche Beratung ist nur einmal im Jahr in einem Teil des Gesetzes möglich; eine Beratung ist nicht möglich, wenn ein Rechtsanwalt bereits tätig ist. Der kostenlose Beratungsdienst nach dem Beratungshilfegesetz wird Ihnen gewährt, wenn Ihr monatliches Einkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. - Die Schuldnervertretung hilft vielen Menschen, ihre Schulden zu tilgen. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, aber Rechtsberatung oder Rechtsbeistand von einem Anwalt benötigen, können Sie die Bescheinigung über die Beratungshilfe beantragen.

Der Anwalt arbeitet in diesem Fall nur für den Mandanten kostenlos, aber nicht umsonst.

Kostenlose Rechtsanwälte über Beratungshilfe und/oder Rechtsbeistand - Unterstützung durch den Anwalt

Beratung - was ist das? Hilfsbedürftige können sich in Rechtsfragen kostenlos und professionell beraten lassen. Reicht die Beratung durch einen Fachanwalt allein nicht aus, sondern ist Hilfestellung und Begleitung bei der Umsetzung des eigenen Rechtes notwendig, so schließt die Beratung auch die aussergerichtliche Prozessvertretung gegenüber Dritten ein. Für wen kann man sich um Beratung bewerben?

Die Beratung hilft Betroffenen, die über kein oder nur ein niedriges Gehalt verfügen und daher nicht in der Lage sind, ihren eigenen Anwalt zu entlohnen. AusländerInnen können auch Beratung in Anspruch nehmen. Die Beratung wird in allen Rechtsbereichen geleistet, z.B. im Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Steuer- und Vewaltungsrecht. Im Strafrecht kann man sich jedoch nur im Zuge der Beratung Rat holen.

Repräsentation oder Abwehr ist nicht in der Beratung enthalten. Wo erhalte ich Ratschläge? Wenn Sie sich um Beratung bewerben möchten, müssen Sie sich an Ihr örtliches Gericht wenden. Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher erstellt dann einen so genannten "Beratungshilfeschein" - nachdem das Thema oder die Problemstellung beschrieben und die persönliche und wirtschaftliche Situation erläutert worden ist. Auch in Steuerangelegenheiten können steuerliche Berater, Rechnungsprüfer und Bilanzbuchhalter sowie in Vorsorgeangelegenheiten beraten werden.

Im Ausnahmefall ist es auch möglich, zunächst einen Berater Ihrer Wahl aufzusuchen, alles zu beschreiben, Ihre persönliche und finanzielle Situation zu erläutern und sich beraten zu lassen. Es ist dann möglich, innerhalb von 4 Wochen ab der Eröffnung der Beratungsstelle beim zuständigen Gericht eine Genehmigung für die Gewährung von Beratungsleistungen zu beantragen.

Wird ein solcher nicht fristgerecht gestellt, kann keine Genehmigung erteilt werden. Der Auskunftsanspruch für dieses Beratungsgesuch des Amtsgerichts bezieht sich auf den Hilfsbedürftigen. Falls Sie sich zum ersten Mal direkt an das örtliche Gericht wenden möchten, brauchen Sie die erforderlichen Dokumente zum Einkommensnachweis (die 3 zuletzt ausgefüllten Lohnzettel, Meldungen über Sozialleistungen oder Arbeitslosenunterstützung II, Miet- und Kontenauszüge für die vergangenen 3 Monate).

Geeignete Antragsformulare gibt es auch im Netz, beim Landgericht selbst und auch beim Berater. Wie viel kosten die Beratungshilfen? Der Beratungsbeistand und auch der Berechtigungsnachweis sind bei den örtlichen Gerichten kostenlos. Für Beraterinnen und Berater wird eine Gebühr von 15 für die Beratung erhoben. Wofür steht die Rechtshilfe? Die Rechtshilfe hilft einkommensschwachen oder arbeitslosen Menschen, die Kosten von Verfahren zu finanzieren.

Es kann in Erwägung gezogen werden, wenn eine der Parteien nicht in der Position ist, das Verfahren und ggf. auch die Anwaltshonorare zu ertragen. Wem steht Rechtsbeistand zu? Jeder Prozessbeteiligte hat das Recht auf Rechtsbeistand. Staatslose oder ausländische Personen sind ebenfalls berechtigt, wenn die allgemeinen Anforderungen erfüllbar sind.

Was ist der Zweck der Rechtshilfe? Die Rechtshilfe wird in schriftlicher Form verlangt - sie wird nur auf Anfrage erteilt. Das Gesuch kann sowohl bei der Gerichtsverhandlung als auch bei der Kanzlei in schriftlicher oder protokollarischer Form eingereicht werden. Es gibt kein Formerfordernis für den Rechtshilfeantrag, aber die Rechtsformen für die Darstellung der finanziellen Situation sind vorbestimmt.

Wenn daher kein Antragsformular benutzt wird oder keine Informationen über die wirtschaftliche Situation vorgelegt werden, verlangt das zuständige Gericht dies in der Regel im Nachhinein. Das Ersuchen ist an das im Verfahren einzuleitende oder gegen eine gerichtliche Verfügung in der ersten Instanz einzulegende gerichtliche Instanz zu richten.

Der Rechtsbeistand kann daher vor der Einreichung einer Klageschrift im Rahmen eines Klageentwurfs oder einer anderen Beschreibung des Sachverhaltes oder einer dargelegten Klagebegründung, mit der die Klageschrift eingereicht wird, oder auch zu einem beliebigen Zeitpunkt (vor dem Ende) nach Einreichung der Klageschrift erstellt werden. Die bis zur Einreichung der Anmeldung entstandenen Aufwendungen werden jedoch nicht wiedererstattet. Grundvoraussetzung für Rechtsbeistand?

Bei der Gewährung von Prozeßkostenhilfe wird davon ausgegangen, daß ausreichende Erfolgsaussichten bestehen und ein Verfahren nicht vorsätzlich ist.

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