Pausen Arbeitsrecht

Verstöße gegen das Arbeitsrecht

Die Arbeitsunterbrechung ist grundsätzlich ein Recht der Mitarbeiter. Aber auch Pausen liegen im Interesse des Arbeitgebers. Geschäftsreisen und Arbeitszeiten - welche Regeln gelten im Arbeitsrecht? Alle zum Thema: "Bezahlte Brüche im Arbeitsrecht". Hier erfahren Sie mehr darüber, was bezahlte Pausen sind und wo bezahlte Arbeitszeiten gelten.

Die Pausenzeit muss

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maximalarbeitszeiten sind die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten ein wirksames Mittel zum Schutz der Beschäftigten vor Überlastung. Diese sind unter anderem in den Absätzen 4 und 5 des Arbeitszeitgesetzes festgelegt. Der Mindestzeitraum der Pausen orientiert sich an der Tagesarbeitszeit und ist für Mann und Frau gleich.

Liegt die Tagesarbeitszeit zwischen 6 und 9 Uhr, haben die Mitarbeiter das Recht auf eine 30-minütige Auszeit. Wenn Sie mehr als 9 Std. Arbeit haben, können Sie eine Ruhepause von 45 Min. einlegen. Mitarbeiter, die weniger als 6 Arbeitsstunden pro Tag leisten, haben keinen Anrecht auf eine gesetzliche Auszeit. Arbeitsunterbrechungen müssen nicht zwangsläufig von den Mitarbeitern vorgenommen werden.

Sie können mit Zustimmung des Betriebsrats auch in kleineren Pausen über den Werktag aufgeteilt werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Unterbrechungen von weniger als 15 min nicht als Pausen, sondern als normale Arbeitszeiten betrachtet werden. Verzichtet der Mitarbeiter auf seine Pausen, können diese nicht als entgeltliche Arbeitszeiten angerechnet werden.

Im Großen und Ganzen unterscheiden die Abgeordneten zwischen unterschiedlichen Arten von Pausen. Dazu gehören: die Arbeitsunterbrechung, die Betriebsunterbrechung, die Ruhepause zwischen zwei Werktagen oder Schichten. Die Arbeitsunterbrechung ist die Unterbrechung der Arbeit, die in einem mechanischen oder teilweise mechanischen Unternehmen in der Regel tarifvertraglich geregelt ist. Pausen, in denen der Mitarbeiter aufgrund von Betriebsumstrukturierungen oder Unterbrechungen arbeitsunfähig ist, gehören zur bezahlten Zeit und werden nicht als Arbeitsunterbrechung betrachtet.

Dies ist vor allem deshalb der Fall, weil z.B. im Falle einer Störung Beschäftigte verfügbar sein müssen, um die Arbeiten so schnell wie möglich wiederaufzunehmen. Die Mitarbeitenden können gemäss VDU-Verordnung regelmässig Kurzpausen zur Arbeitsentlastung machen. Sie unterliegen nicht der Pausenregelung und werden als Arbeitszeiten betrachtet. Auch die Ruhepausen nach Ablauf der Tagesarbeitszeit sind in 5 des Arbeitszeitgesetzes festgelegt.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arbeitnehmer zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Anfang eines neuen Arbeitstags wenigstens 11 Arbeitsstunden haben. Solange es keine Regelungen zum Bereitschaftsdienst gibt, dürfen Arbeitnehmer während dieser Ruhepausen nicht für das betreffende Betriebspersonal eingestellt werden. Auch zu Hause zu leistende Arbeit ist nicht zulässig und wird in diesem Kontext als nicht zulässige Arbeitsleistung angesehen.

Hier kann die Ruhepause zwischen zwei Werktagen oder Schichten um bis zu einer vollen Stunde verkürzt werden, wenn ein angemessener Ersatz, d.h. die Ausdehnung anderer Ruhepausen auf wenigstens 12 Std., vorgesehen ist. Der verkürzte und verlängerte Ruhezeitraum muss im Voraus festgelegt werden und darf nicht ohne weiteres ausgeführt werden.

Die Gestaltung der Pausen hängt im Wesentlichen von ihm ab. Laut einer Befragung benutzt jeder zweite Beschäftigte seine Pausen für den kollegialen Austauch. Laut einer Studie nutzen nur 15 % ihre Pausen allein zur Erhohlung. Liegt jedoch eine korrespondierende Unternehmensvereinbarung vor, kann der Unternehmer entscheiden, ob er in den Pausen im Unternehmen bleiben möchte.

Die Mitarbeiter bekommen wie in vielen anderen Bereichen des Lebens keine Konzessionen für ihre Nikotinabhängigkeit nach den gesetzlich vorgeschriebenen Pausenregelungen. Den Arbeitgebern steht es frei, bei zu häufiger Raucherpause mit einer Warnung zu antworten. Sie können auch das Rauchverbot sowohl in den Räumlichkeiten als auch in den Räumlichkeiten erlassen und Rauchpausen von den Arbeitszeiten außerhalb der regelmäßigen Pausen einbehalten.

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