Abmahnungsgründe Mitarbeiter

Gründe für die Warnung Mitarbeiter

Vor der Entlassung Ihres Mitarbeiters wegen schweren Fehlverhaltens müssen Sie ihn warnen. In der Verwarnung kommt die Missbilligung des Abschreckers (Arbeitgebers) gegenüber einem von ihm ausführlich beschriebenen Fehlverhalten (des Arbeitnehmers) zum Ausdruck. mit sofortiger Wirkung einen Mitarbeiter in dieser Position zu veräußern. Eine Warnung missbilligt eindeutig das Fehlverhalten, gibt dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, es zu unterbinden. Mit Keylogger spionieren: Was sind die Konsequenzen für die TAZ-Mitarbeiter?

Abwehr von Warnungen über WhatsApp

Heute hat ein Bundesgerichtshof festgestellt, dass WhatsApp gegen das Datenschutzgesetz verstößt und dass die Benutzer von WhatsApp prinzipiell gewarnt werden können. Wenn Sie WhatsApp verwenden, werden die Rufnummern aller Kontaktpersonen im Adreßbuch an den Messenger-Dienst weitergeleitet. WhatsApp verletzt nach Ansicht des Landgerichts Bad Hersfeld das Recht der Benutzer auf Informationsselbstbestimmung.

Die Entscheidung trifft letztlich nicht nur Privatanwender, sondern auch Firmen und staatliche Stellen, die WhatsApp für Geschäftszwecke nutzen. Inwieweit sie von Warnungen beeinflusst werden können und wie sie sich vor Warnungen absichern können, stellen sich viele vor. Inwieweit sind die Gesellschaften von dem Gerichtsurteil berührt? Erstens, die Erklärung des Gerichtes bezieht sich auf die Offenlegung von Kontaktinformationen an WhatsApp.

Während der Verwendung der Kontaktinformationen wird von WhatsApp gelesen und regelmässig verglichen, um herauszufinden, ob ein Kontakt bereits WhatsApp verwendet. Dies gilt für jeden Benutzer und auch für Firmen, deren Mitarbeiter WhatsApp für geschäftliche Zwecke einsetzen. WhatsApp's Datenaufbereitung wird in der Entscheidung klar bemängelt. WhatsApp verletzt mit dieser Verarbeitung nationale und europäische Datenschutzgesetze.

Personenbezogene Informationen von Ansprechpartnern, die WhatsApp nicht verwenden, werden ohne deren Zustimmung an WhatsApp übermittelt. Nach den aktuellen Bedingungen gehen die Angaben an die Muttergesellschaft und an WhatsApp, was die geschäftliche Verwendung von Whatsapp für Firmen noch schwieriger macht.

Ein Benutzer benötigt die Genehmigung von jedem im Adreßbuch, um seine personenbezogenen Informationen mit WhatsApp zu teilen. Wenn diese Zustimmung nicht erteilt wird, kann ein Ansprechpartner eine Warnung an einen WhatsApp-Benutzer senden, der seine personenbezogenen Informationen angegeben hat. Von Privatanwendern von WhatsApp wird keine große Welle von Warnungen zu erwarten sein. Die wenigsten Privatanwender wollen ihre Freundinnen und Bekannte warnen.

Allerdings scheint die betriebswirtschaftliche Verwendung von WhatsApp viel wichtiger zu sein. Abhängig von der Aufstellung und den involvierten Parteien müssen Betriebe eine Reihe von rechtlichen Randbedingungen erfüllen. Nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht dürfen unter anderem keine Informationen ohne Zustimmung des Geschäftspartners, Mitarbeiters oder Kunden an WhatsApp weitergegeben werden.

An diesen Rechtsrahmen werden sich gegenwärtig kaum Firmen anpassen. Die meisten Mitarbeiter wissen im täglichen Leben nicht, dass die in ihrem Adreßbuch gespeicherten Kontakte mit WhatsApp automatisiert übernommen werden. Auf diese Weise verletzten die Mitarbeiter die informationellen Selbstbestimmungsrechte von Geschäftspartnern, die sie in ihrem Adreßbuch haben.

Weil WhatsApp als Teil der Schatten-IT in vielen Betrieben eingesetzt wird, geschieht dies sehr oft. In dieser Hinsicht ist das Gefahr von Warnschreiben für Betriebe sicher groß. Der Kunde oder Partner, dessen Daten ohne Zustimmung übermittelt wurden, könnte rasch auf die Vorstellung kommen, die Firma daran zu erinnern. Das Medieninteresse des Gerichts teilt vielen Anwendern mit, dass bei der Verwendung von WhatsApp Warnschreiben möglich sind.

Wie können sich Firmen vor Warnungen absichern? Für die Einhaltung der Gesetze, zur Gewährleistung des Datenschutzes in Deutschland und zur Vermeidung von Warnungen gibt es eine ganze Menge Empfehlungen: Neben eventuellen Warnungen nach dem aktuellen Gesetz gibt es eine Vielzahl weiterer Probleme, die durch den Gebrauch von Whatsapp im Betrieb verursacht werden.

Auf die Schwachstellen und Mängel bei der Verwendung von WhatsApp für Geschäftskunden haben wir bereits mehrfach verwiesen. Durch die kommende Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) ist der Umgang mit Whatsapp auch für Betriebe in mehrfacher Hinsicht schwierig und entspricht nicht den Datenschutzbestimmungen. Neben Warnungen sind dann auch für Betriebe mit WhatsApp höhere Bußgelder möglich.

Eine geschäftliche Verwendung von WhatsApp wird nicht empfohlen. Wassapp ist sicher leicht zu bedienen, erhöht die Leistungsfähigkeit und erhöht die Verständigung, aber heute gibt es viele Boten, die eigens für Firmen und Regierungen entwickelt wurden. Derartige sichere Botschafter benutzen die Informationen nicht in übersichtlicher Form, sondern übermitteln sie in verschlüsselter Form und bewahren sie nicht auf.

Das bedeutet, dass die Provider der Boten keine Rufnummern mehr vergeben und nicht mehr verwenden können. Außerdem haben die Betreiber dieser Boten kein auf Datenmarketing basierendes Businessmodell. Für eine datenschutzkonforme und zukunftsorientierte Arbeitsweise sollten Sie einen solchen Secure Boten einrichten. Mit zwei Blogeinträgen unterstützen wir Sie bei der Wahl eines wichtigen Boten und der besten Messaging-App für die europäischen Industrie.

Firmen sollten ihre Datenschutz-Richtlinien für den Gebrauch von Kurierdiensten umstellen. Dies bedeutet, dass der Kunde und Partner über die Übermittlung personenbezogener Informationen an solche Services aktiv unterrichtet werden sollte. Viele Firmen werden ihre Datenschutz-Richtlinien mit der bevorstehenden DSGVO erneuern oder umstellen müssen. Firmen können die Möglichkeit wahrnehmen, über den Gebrauch eines Botschafters nachzudenken.

Auch wenn viele Kuriere für Geschäfte mit Privatsphäre und Schutz der Privatsphäre eintreten, gibt es große Differenzen zwischen den Herstellern. Es ist für den Betrieb unerlässlich, dass der Bote den strengen Anforderungen des Datenschutzes entspricht, dass die Speicherung der Informationen ausschließlich in Deutschland erfolgt und dass die DSGVO vollumfänglich durchgesetzt wird. In einem Blogbeitrag haben wir geschildert, welche Anforderungen ein gesetzeskonformer Bote für die DSGVO stellen sollte.

Darüber hinaus sollten Firmen nach einer Übereinkunft mit dem Provider des Boten suchen, um Auftragsdaten für Cloud-Lösungen zu verarbeiten.

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