Nümann lang Verjährung

Die Nümann long Verjährung von Klagen

Gefahr von Klagen und Mahnungen; Wann erlischt das Filesharing; Rechtsschutzversicherung und Filesharing; Beratungshilfe und Filesharing. kein gutes Beispiel, da Urheberrechte bereits verjährt sind.

Im Dezember an die DSC-Partnerfirma Nümann+Lang, Karlsruhe. Beller, Greuter, Kornmeier & Partner, Nümann + Lang und BaumgartenBrandt. Der Münchner Waldorf Frommer oder die Anwälte Nümann + Lang flattern ins Haus?

Rechtsanwälte Nümann und Lang behaupten, die Verjährung sei falsch

Ich habe am 22. Januar 2016 einen Brief von den Rechtsanwälten Nümann und Lang aus Karlsruhe erhalten. Darin wird behauptet, dass die Klagen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen der Firma Stilheads nicht durch eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtskräftig geworden seien. Der BGH hätte in solchen Faellen eine Verjaehrungsfrist von zehn Jahren beschlossen. Selbstverständlich gelten 3 Jahre Verjährung nach § 195 BGB.

Obwohl sich der BGH mit der Fragestellung befasste, ob die Verjährung im konkreten Einzelfall abgelaufen sei, war er in dem Urteil zu keinem Zeitpunkt der Auffassung, dass eine andere Verjährung als drei Jahre anwendbar sei. Wem also wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch die oben aufgeführten Anwälte keine Scheu gemacht werden sollte, der sollte sich ggf. sogar einen Rechtsanwalt mit dem Schutz seiner eigenen Rechtsinteressen zuweisen.

Warnungen von Nümann und Lang

Gefahrenhinweise "Culcha Candela - Move It" (z.B. Texter, Verfasser, Herausgeber, etc.) warnen individuell vor Verstößen. Urheber: Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba, über die Tonaufzeichnung "Culcha Candela - Move It", erfolgt meist zu Fuß, die Warnung der Anwaltskanzlei Bindhardt, Friedrichshain, Friedrichshafen und Cerbe über das musikalische Werk "Culcha Candela - Move It" und vice versa.

zu der Verwarnung wird unverzüglich eine präventive Unterlassungsverpflichtung gegenüber dem anderen Rechtsinhaber abgegeben. mod. VE an die zuständige Warnstelle und den/die Rechtsinhaber.

Rechtsanwaltskanzlei Nümann - Lang Warning - IT-Kanzlei

Warnung vor Urheberrechtsverletzungen? Unsere Zielsetzung: Keinen Pfennig an das Warnbüro abführen! Danke, dass Sie Ihre Dateifreigabewarnung oder Dateifreigabebeschwerde hochgeladen haben. Wir weisen darauf hin, dass diese Anforderung noch keine Kundenbeziehung begründet hat. Für dringende Fälle können Sie uns unter +49 (0) 681 / 94005430 (Mo-Fr: 8:00 - 17:30) anrufen.

Warnende Anwälte durchsuchen das Bildarchiv

Immer mehr auf Filesharing-Warnungen ausgerichtete und deutschlandweit tätige Anwaltskanzleien, wie die Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe, senden aktuell Zahlungsanfragen an Kunden wegen Urheberrechtsverstößen aus dem Jahr 2009 oder früher. Bisher konnte man als Rechtsanwalt der Gegenpartei immer davon ausgehen, dass man nach drei Jahren nichts mehr von den Kolleginnen und Kollegen höre, da der Bedarf dann nach einer allgemeinen Stellungnahme erlischt.

Ein Urheberrechtsverstoß und damit zusammenhängende Schadenersatzansprüche aus dem Jahr 2009 wären damit zum 31. Dezember 2012 gegenstandslos. Deshalb haben die Warnfirmen regelmässig einen abschliessenden Anlauf unternommen, um die Gegenpartei zu einer Bezahlung vor dem Ende der 3-jährigen Verjährung zu bewegen. Nun sind Warnkanzleien wie Nümann + Lang Rechtanwälte der Ansicht, dass aufgrund des so genannten "Motorradteile-Entscheids" des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2015 (AZ. I ZR 148/13) von einer Verjährung von 10 Jahren für den unberechtigten öffentlichen Zugang zu Urheberrechtsakten im Netz ausgegangen werden muss.

Wie gewohnt fand die letztmalige Korrespondenz in diesen Verfahren kurz vor Ablauf der 3-jährigen Verjährung im Herbst 2012 statt Um die Motive zu erhöhen, der Nachfrage nach einer Vielzahl erfolgloser Briefe nachzukommen, gibt es wieder einen deutlichen Nachlass. Bisher gab es keine grundsätzliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu den Tauschbörsenverfahren.

Darüber hinaus gehen nahezu alle Berufungsgerichte noch von einer Verjährung von 3 Jahren aus (vgl. AG Köln, Entscheidung vom 19.02.2015 - Ref. 148 C 31/14; AG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.2015 - Ref. 142 C 486/1), LG Bielefeld, Entscheidung vom 13.01.2016, Ref. 20 S 132/15). Die entscheidende Frage, ob die sich aus dem Anreicherungsgesetz ( 852 BGB) ergebende 10-jährige Verjährung auch für Filesharing-Fälle gilt, ist, ob derjenige, der einen Hollywoodfilm in einer Filesharing-Börse runterlädt und anderen Internet-Nutzern automatisiert die Gelegenheit einräumt, den betreffenden Download auch während des Download-Prozesses "erhalten" zu haben.

Unserer Meinung nach hat der Verletzer in diesem Falle keinen eigenen Nutzen, dass andere Internet-Nutzer über seinen Hochladevorgang auf das gesicherte Bild Zugriff haben.

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