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Krankmeldung Einreichen Krankenkasse
Meldung der Krankheit Krankenversicherung einreichenTechniker Krankenkasse: Adresse für Krankenkasse im Internet bestimmen
Wenn Sie nicht Superman oder selbständig sind, können Sie nicht vermeiden, dass Sie Ihrem Unternehmen von Zeit zu Zeit einen Krankheitsurlaub schicken müssen. Neben Ihrem Dienstgeber erhalten Sie in der Regel auch den entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsnachweis (AU). Ihre Ärztin oder Ihr Ärztin wird Ihren Befund ausfüllen und unterschreiben.
Den überwiegenden Teil geht an die Krankenkasse. Der genaue Zeitpunkt, zu dem die Urkunde bei Ihrem Auftraggeber eingegangen sein muss, ist in der Regel in den Arbeitsverträgen festgelegt. Die Krankenkasse muss neben dem Auftraggeber auch bei Erwerbsunfähigkeit umgehend benachrichtigt werden. Verbleibt die Mitteilung, kann sich dies unter anderem auf die Auszahlung des Krankengeldes auswirkt.
Nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist die Krankmeldung innerhalb einer Frist von einer Wochen nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bei der Krankenkasse, einschließlich der TK, einzureichen. Die Krankheitsmeldung sollten Sie, wie bei großen Briefen gewohnt, auch per Einschreibebrief einsenden.
Sie können die Anschrift für den Versand der Krankmeldung an die Techniker Krankenkasse nachlesen. Ruft die zugehörige Übersichtseite "Krankengeld & Krankenstand" bei der TK auf. In dem neuen Browserfenster sehen Sie, an wen Sie Ihre Krankenakten bei der Techniker Krankenkasse schicken sollen. Wenn Sie das Geld für das Postfach aufbewahren möchten, können Sie das Zertifikat in einem Postfach bei einem Telekommunikationsbüro abgeben.
Sie können den Krankenstand auch per E-Mail verschicken. Für den Versand der Krankheitsmeldung im Internet an die Techniker Krankenkasse lautet die E-Mail-Adresse service@tk.de. Lesen Sie auch andere Wege, um die Techniker Krankenkasse zu kontaktieren.
Erwerbsunfähigkeit - Was Sie tun müssen
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, wird Ihnen Ihr Hausarzt eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit ausstellen. Vergesst nicht, euren Arbeitsgeber oder die Arbeitsagentur über eure Erwerbsunfähigkeit am ersten Tag der Erkrankung zu unterrichten. Sie können während Ihrer Erwerbsunfähigkeit zwei verschiedene Formen der Entschädigung geltend machen.
Als Angestellter werden Sie in der Regel für die ersten sechs Arbeitsunfähigkeitswochen weiter bezahlt. Der Betrag ist 100 prozentig Ihres Bruttoentgelts, so dass Sie keine wirtschaftlichen Verluste haben. Bei Arbeitslosengeld I übernehmen die Arbeitsagenturen auch die Leistungen über einen Zeitrahmen von sechs Kalenderwochen.
Der Betrag des Krankengelds errechnet sich aus Ihrem Gehalt und den einmaligen Zahlungen wie z.B. der Weihnachtsgratifikation. Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bekommen 70 % Ihres regulären Bruttogehalts als Krankenlohn. Sie darf 90 % Ihres Nettolohns nicht überschreiten. Die Auszahlung des Krankengelds erfolgt für maximal 78 Schwangerschaftswochen innerhalb von 3 Jahren. Sie sind während des Krankenversicherungsschutzes von den Krankenkassenbeiträgen befrei.
Haben Sie eine neue Tätigkeit angenommen, haben Sie ab dem Tag nach Beginn der Tätigkeit im Krankheitsfalle keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.