Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Negele Zimmel Greuter Beller
Zimmel Greuter Beller (Negele Zimmel)Zimmel Greuter Beller | Warnungshilfe
Das Rechtsanwaltsbüro Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg repräsentiert eine Vielzahl von Rechteinhabern und warnt sie vor dem vermeintlich illegalen Upload und Downloaden von kopiergeschützten Datei. Jetzt sind Sie auch von dieser Anwaltskanzlei vor dem illegalen Upload und Downloaden von kopiergeschützten Informationen gewarnt worden? Anwalt Christian Solmecke weiß die Kniffe, um mit einer solchen Warnung umzugehen.
Film zur Negele Zimmel Greuter Beller Warnung: Urheberrechtsinhaber der Anwaltskanzlei Negel Zimmel Greuter Beller warnt: LFP Videogruppe, LLC 8484 Wilshire Blvd, Beverly Hills, CA 90211 Was verlangt Negele Zimmel Greuter Beller von Ihnen? Die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verlangt mit der Verwarnung die Vorlage einer Abmahnungserklärung mit Strafklausel, zusätzlich - anstelle von Schadenersatz und Anwaltskosten für die Verwarnung - die Entrichtung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 735,00 oder mehr in Abhängigkeit von der Zahl der ausgetauschten Akten.
Zuallererst wird in der ersten Linie der Warnung angegeben, welcher Urheberrechtsinhaber repräsentiert ist und an welchem Kunstwerk er ein exklusives Recht zur Nutzung hat. In der Folge erläutert Negele Zimmel Greuter Beller unter I., dass eine gewisse Zeit ( "Datum, Uhrzeit") eine gewisse Datenmenge unter einer gewissen IP-Adresse ohne Erlaubnis über einen so genannten Internet-Austausch (z.B. eDonkey2000) verwendet wurde.
Seiten 2 bis 5: Auf S. 2 des Warnhinweises wird auf die Website http://www.stop-p2p-piracy.com/. verwiesen, um weitere Hinweise zur Untersuchung von Urheberrechtsverstößen zu erhalten. Die Firma macht ferner darauf aufmerksam, dass die IP-Adresse - die von Ihnen nicht überprüfbar ist - Ihnen aufgrund der Angaben des zuständigen Landgerichts zugewiesen werden kann.
"Die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erläutert unter II. warum Sie für den Verstoß vollumfänglich haften sollten. Als Beweis für ihr Rechtsgutachten nennt die Sozietät mehrere Textauszüge aus Gerichtsurteilen unterschiedlicher Instanzen (z.B. AG Frankfurt am Main, 31 C 1753/07-10; LG Hamburg, 310 O 144/08; OLG Düsseldorf, I-20 W 157/07 usw.).
Der Verweis unter III. auf S. 5 lautet: "Die unberechtigte Wiedergabe von geschützten Werken in Tauschbörsen im Internet ist illegal und strafbar im Sinne der 106 ff KG. Die Entnahme von kopiergeschützten Kinofilmen und das Anbieten solcher Arbeiten zum Abruf durch andere Beteiligte des Internet-Tauschbetriebes gilt als Vervielfältigungsakt oder als öffentliches Zugänglichmachen, das nach den 94f, 16, 19a Urheberrechtsgesetz allein dem Rechtsinhaber zuerkannt ist.
"Die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erklärt dann, welche Forderungen dem Mandanten nun gegen Sie zukommen. Zur Sicherstellung dieses Verhaltens bitten wir Sie, die beiliegende Abmahnung mit Strafklausel bis zum.... zu unterzeichnen und an unsere Anwaltskanzlei zurueckzugeben. "Die von der Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller formulierte Abmahnung findet sich im Nachtrag.
Seiten 5 bis 7: Schadensersatzansprüche: Die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erläutert unter Punkt 2. und 3, welche angeblichen Schadensersatzansprüche dem Mandanten nun gegen Sie stehen. Eine Einschränkung der Anwaltskosten auf 100,00 ( 97 a Abs. 2 UrhG) ist nicht möglich, da es sich bei dem Angebot von Schutzgegenständen im Zusammenhang mit einem Internet-Austausch weder um eine unbedeutende Gesetzesübertretung noch um einen einfachen gespeicherten Sachverhalt handelt.
Bei einem dem Mandanten zurechenbaren Schadenersatzanspruch beruft sich die Firma auf den Prinzip der Lizenzvergleichung, nach dem sich die Schadenshöhe zum einen an der Summe der Lizenzgebühren orientiert, die der Mandant für die Gewährung des Rechtes zur Veröffentlichung hätte einfordern können. Abfindungsangebot: Die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller unterbreitet jedoch nachträglich ein Abfindungsangebot: Deshalb steht auf S. 6 der Warnung "Unser Mandant ist für die oben genannten Forderungen im Sinn einer raschen einvernehmlichen Regelung des Falles in erheblichem Umfang aufnahmebereit.
"Auf S. 7 der Warnung wird unter Ziffer 4. eine endgültige Auflistung der für die Einreichung der Unterlassungs- und Abfindungserklärung festgesetzten Termine mit dem Vermerk gegeben, dass weitere Aufwendungen entstehen würden, wenn Ihr Handeln eine weitere Bearbeitung erzwingt. Was kann ich auf eine solche Warnung tun?
Unter keinen Umständen die beiliegende Abmahnungserklärung gedankenlos unterzeichnen und an die Anwaltskanzlei zurückschicken. Auf der anderen Seite sollten Sie Ihren Schädel nie in den Strand stechen und nicht auf die Warnung anstoßen! Der Verwarnte sollte prinzipiell seiner Verpflichtung zur Unterlassung der Anzeige entsprechen. Es wird daher eindringlich empfohlen, eine so genannte modifizierte Unterlassungsanordnung abzugeben, die den einstweiligen Rechtsschutzanspruch der anderen Partei regelt.
Das Anwaltsbüro Wildes, Beuger & Salmecke hat sich seit Jahren auf Abmahnschreiben für Filesharing konzentriert. Warnradar: Die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller warnt den Rechtsinhaber Udo Körbel, Am Remberg 41, 44263 Dortmund, vor pornografischen Werken.