Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rücksendung Internet Versandkosten
Internet-Versandkosten der RücksendungVersandspesen für die Rückgabe von Altöl
Die Versandkosten für die Rückgabe von Gebrauchtöl an einen Online-Händler müssen die Konsumenten selbst übernehmen, da 8 Altölverordnung vorsieht, dass der Gebührenfreiheitsgrundsatz nur für Gebrauchtöl gilt, das vorher bei dem betreffenden Fachhändler erworben wurde und lokal verkauft wird. Nach deutschem Recht sind Vertragshändler zur Rücknahme und Entsorgung bestimmter umwelt- und gesundheitsgefährdender Erzeugnisse gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Verordnung ist für die Konsumenten nicht nur praktikabel, sondern auch komfortabel, da sie sich nicht selbst um die Beseitigung sorgen müssen. Wenn der Konsument das gebrauchte Öl unmittelbar in den Laden des Einzelhändlers liefert, ist der Einzelhändler verpflichtet, es kostenlos zurückzunehmen. Aber was ist die Situation, wenn der Einzelhändler online ist, keinen lokalen Laden hat und der Konsument den Postdienst auswählt?
8 Die Altöl-Verordnung schreibt vor, dass Wiederverkäufer, die gewerblich Öle für Verbrennungskraftmaschinen und Getrieben an Endverbraucher liefern, diese nach Ablauf des Servicezyklus zurückzunehmen haben. Nach dem jetzigen Ermessen gibt es jedoch eine Beschränkung, dass der Verkäufer die Versandkosten für die Rückgabe des Altöles nicht zu übernehmen hat. Die Rücksendung darf er nicht ablehnen, die anfallenden Gebühren gehen jedoch zu Lasten des Kunden.
Eine Verbraucherin hatte gegen einen Online-Händler geklagt, weil sie die Rückgabe des Altöles nicht sehen wollte. Auf seiner Internetseite verweist der Fachhändler darauf, dass er die Entsorgung von Gebrauchtöl während der Öffnungszeit akzeptiert. Als Alternative kann der Kunde das gebrauchte Öl per Post versenden, muss aber die Versandkosten aufbringen.
Diese Bezugnahme auf die Bedingungen der Erlösung ist nachvollziehbar. Die OLG Celle nimmt die Stellung des beschuldigten Vertragshändlers ein, Rückgabe des Altöles ja, Übernahme der Versandkosten nein. Die Rückgabe des Altöles ist während der Öffnungszeit kostenfrei. Online-Händler betreiben jedoch in der Regel keine Verkaufsstellen, sondern nur ein Verkaufsbüro, das sich sowohl in einem privaten Haus als auch in einem Auslieferungslager befindet.
Der Online-Händler ist in der Regel an einem anderen Standort als der Wohnsitz angesiedelt. Eine kostenfreie Lieferung während der Öffnungszeit ist daher für die meisten Konsumenten nicht möglich. Wie diese Rechtsformulierung zu verstehen ist, mussten die Juroren auslegen. Eine Verbindung zwischen der Sammelstelle für das Altspeisefett und der Verkaufsstelle muss so hergestellt werden, dass es dem Käufer zugemutet werden kann, diese zu nutzen, d.h. die Verkaufsstelle zu besuchen.
Diese Bestimmung wird jedoch von den Richtern so ausgelegt, dass der Verkaufsplatz nicht unbedingt der Verkaufsplatz sein muss, an dem der Gewerbetreibende seine Waren ausliefert. Sie kann auch der Platz sein, an dem der Verkäufer seinen Verkauf durchführt. Die Rücknahmeverordnung für Gebrauchtöl nennt zudem "freie Rücknahme".
Allerdings ist diese Regelung so zu interpretieren, dass ein Fachhändler das Altöl nur dann kostenfrei zurücknehmen muss, wenn der Käufer es selbst an seinen Verkaufs- oder Versendungsort liefert, so dass keine weiteren anfallenden Gebühren aufkommen. Die Versandkosten für die Rücklieferung von Altöl per Post sind in dieser gesetzlichen Regelung jedoch nicht enthalten.
Die Versandkosten fallen im Rahmen des E-Commerce an und werden von einigen Anbietern aus Gründen des guten Willens oder des Wettbewerbs erstattet. Doch nur große Online-Händler wie z. B. Amazon oder z. B. die Firma Amazon können sich dieses Kundenverhalten erlauben, die aus den verkauften Waren einen hohen Tagesumsatz generieren und diese ohne Versandkosten wieder mitnehmen. Beim Rücktransport von Gebrauchtöl macht der Fachhändler jedoch keine Geschäfte und muss auch die Entsorgungskosten aufbringen.
Deshalb würde sich die Zahlung der Versandkosten für jedes Altöl-Paket nachteilig auf den Absatz auswirkt. Die Rücknahme und Entsorgung dieser Ware ist ebenfalls kostenlos, jedoch trägt der Versandkosten.