Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Verstoß gegen Hausordnung
Warnung vor Verstößen gegen die HausordnungWas ist das Verfahren bei Verstößen gegen die Hausordnung?
Rechtliche Folgen von Hausrechtsverletzungen
Oftmals handelt es sich bei einem Mietvertrag um eine detaillierte Hausordnung, die Vorschriften über Ruhepausen, Barbecue-Verhalten und dergleichen enthält. Sie wirken nicht nur zwischen den Vermietern und den Bewohnern, sondern auch zwischen den jeweiligen Bewohnern selbst. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Hauswirt den Bewohner vor dem störenden Verhalten warnen und zugleich zukünftige Unterlassungen verlangen.
Verletzt der Pächter nachhaltig die Hausordnung, kann die Beendigung des Pachtverhältnisses auch fristlos erfolgen (§ 560 Abs. 2 BGB). Bei einer fristlosen Beendigung aufgrund von Verletzungen der Hausordnung werden jedoch höchste Ansprüche aufgesetzt. Diese Zuwiderhandlungen müssen signifikant, wiederholbar und anhaltend gewesen sein. Eine wirkungsvolle Warnung ist jedoch immer Grundvoraussetzung.
Die Vermieterin ist prinzipiell dazu angehalten, das Mietobjekt dem/der MieterIn zur sachgerechten Nutzung zu übergeben und ist dazu angehalten, gegen den/die störenden MieterIn zu vorgehen. Versäumt der Hausherr dies, obwohl der Bewohner sich beklagt hat, kann der verstörte Bewohner die Mietsumme im Falle eines weiteren Vergehens reduzieren. Treten trotz mehrfacher Beanstandungen Mängel auf, können verärgerte Bewohner den Mietvertrag auflösen.
Der Vermieter muss eine konkrete Warnung aussprechen, damit das Störverhalten unter Nennung von Zeit, Raum, Dauer und Umfang so genau wie möglich dargestellt werden kann. Insbesondere bei Lärmbelästigung stellen Gerichtsentscheidungen höchste Ansprüche an eine effektive Abmahnung. Warnungen oder Beendigungshinweise, die nur allgemein von "lauten Geräuschen" oder "ständigen Schreien" reden, scheinen hier zu sein.
Warnung in der Regel für Pächter genügend
Das Hausreglement wird vom Hauswirt erstellt und soll das Wohnen der einzelnen Personen in einem Wohnhaus regulieren. Auch bei der Installation muss der Hausherr die Belange seiner Nutzer schützen und darf nicht beliebig handeln. Dann müssen sich die Pächter an die Hausordnung halten. In diesem Fall müssen sie sich an die Hausordnung halten. 2. Dies hat den Nachteil, dass sich die Anwohner bei Streitfällen auf die Hausordnung beziehen können, ohne dass der Hausherr hinzugezogen werden muss.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung genügt in der Regel eine Verwarnung. Das bringt den Pächter in der Regel zur Besinnung. Ein regulärer Abbruch bei einem Verstoß gegen die Hausordnung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies ist nur möglich, wenn ein Pächter aufgrund von Verstößen mehrfach in kürzester Zeit bemerkt wird. Ein fristloses Kündigen kann nur durchgesetzt werden, wenn der Pächter mehrere Rechte der anderen Partei verletzte oder wenn sein Benehmen für die anderen Pächter unzumutbar ist.
Es ist eine der wesentlichen Verpflichtungen des Mieters, das Mietobjekt dem Pächter zur bestimmungsgemäßen Nutzung zu übergeben. Also, wenn ein Pächter einen anderen Pächter durch einen Verstoß gegen die Hausordnung stören sollte, muss der Pächter etwas dagegen unternehmen. Tätigt der Hausherr nichts und wird der betreffende Pächter weiter belästigt, kann er die Pacht ermäßigen.
Bei wiederholter Belästigung, obwohl der Pächter darauf hinweist, kann er die Kündigung erklären. So wird der Hausherr bei Verstössen gegen die Hausordnung aufgefordert. Dieser muss den Pächter warnen und ihn bitten, das störende Benehmen einzustellen. Verletzt der Pächter dennoch die Hausordnung, kann der Pächter ihn auch ohne Vorankündigung mit schwerwiegenden und mehrfachen Vergehen auflösen.
Das ist jedoch nur möglich, wenn der Bewohner zuvor gewarnt wurde. Außerdem muss der Hauswirt exakte Daten angeben und das Störverhalten in der Warnung exakt beschreiben: In eine wirksame Warnung müssen die Störungsart, aber auch die Zeitdauer und die Frequenz einbezogen werden. Es ist daher ratsam, dass der Hausherr die Unruhen exakt aufzeichnet, damit er die Vergehen gegen die Hausordnung nachweisen kann.
Eine Verwarnung an einen verstörenden Pächter sollte ein Hauswirt nur dann in Erwägung ziehen, wenn das persönliche Treffen nicht ausreicht.