Widerruf 14 tage

Rücktritt 14 Tage

Sie haben nach Vertragsschluss 14 Tage Zeit, den Widerruf zu erklären. Das Widerrufsrecht beträgt vierzehn Tage ab Erhalt der digitalen Daten. Das Widerrufsrecht entfällt nach 14 Tagen (teilweise). Kann die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen verlängert werden?

Rücktritt von der Versicherungspolice - Widerruf der Versicherungspolice

Nachfolgend lesen Sie, wie Sie einen Versicherungsvertrag überarbeiten können. Sie können Ihren Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung wiederrufen. Doch Vorsicht: Sobald Sie die erste Prämie bezahlt haben, ist das Recht auf Widerruf unter Umständen abgelaufen. Jeder, der einlässt abonniert, verliert sein Recht auf Widerruf. Möglicherweise existiert aber auch ein ausgedehntes Widerrufsrecht: Sollten Sie im Gesuch nämlich nicht auf Ihr Widerspruchsrecht oder die Mitteilung über des Widerrufsrechts nicht durch die Unterzeichnung von Prämienzahlung hinweislich Ihrerseits hingewiesen werden, so ist der Widerruf auch noch 30 Tage nach der ersten Prämienzahlung möglich.

Grundsätzlich aber entfällt das Recht auf Widerruf.... Nach Erhalt Ihrer Versicherung können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen (eigentlich schon rechtsgültigen). Der Begriff für ist das in der Geschäftsbedingung abgedruckte Datum der Erstellung (zuzüglich 1 bis 2 Tage für per Post in Ihrer Mailbox).

Weil mitunter viele Tage verstreichen, bis Sie die gedruckte Richtlinie haben tatsächlich. Der Widerspruchszeitraum kann unter Umständen noch eindeutig verlängern sein, denn bei Weiterleitung der Verbraucherinformation müssen beliefern die Versicherungen einige: bei Paketverträgen (wenn z.B. eine Hausrat- und Gläserversicherung zusammengeschlossen ist) müssen werden die Prämien individuell angezeigt. Bei Lebens- und Pensionsversicherungen muss die nicht zugesicherte Überschussbeteiligung ausdrücklich erklärt werden. Bei Privatkrankenversicherungen müssen weisen die Versicherungen darauf hin, wie sich die steigenden Heilungskosten auf die Beiträge auswirken könnten.

In ALLEN Versicherungsbereichen muss Ihnen der Mediator (oder die Versicherung) vor Unterzeichnung die vollständigen Versicherungskonditionen ausgehändigt - inklusive eines s. g. "Produktinformationsblattes" - vorlegen. Wenn Ihnen diese Angaben ganz oder zum Teil verweigert wurden oder wenn über Sie nicht über gewisse Tatsachen gesetzlich unterrichtet hat, haben Sie in der Realität ein uneingeschränktes Einspracherecht.

Wenn nur eine dieser Mitteilungen ausbleibt, ist Ihr Einspruchsrecht auf ein Jahr beschränkt, berechnet ab dem ersten Prämienzahlung - in einigen Bereichen gibt es dann auch ein uneingeschränktes Einspruchsrecht. Der einjährige Zeitraum bezieht sich auf übrigens, auch wenn Sie nicht über Ihr Einspruchsrecht in der Erklärung über unterrichtet wurden.

Ende 2004 hatten die Konsumenten nur noch eine einzige 14-tägige Deadline, um diese Verträge von Anfang an zu entfernen. Die Einspruchsfristen für Rücktritts und die Einspruchsfristen haben sich seit dem 08.12.2004 auf 30 Tage geändert. Haben Sie diese Termine nicht eingehalten, sind Sie nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrag für dazu angehalten, Beiträge für einen Zeitraum von mind. einem Jahr zu zahlen.

Dies stimmt jedoch nicht ganz mit der Realität überein, da diese Verträge zu jeder Zeit gekündigt werden kann.

Mehr zum Thema