Abmahnung Unterlassung Muster

Warnung Unterlassungsprobe

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht führen häufig zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. fromme Abmahnung modifizierte Unterlassungserklärungen. Vor allem die Stichprobe von rka Rechtsanwälte ist mit einem hohen Risiko verbunden. Zahlreiche Tipps und Muster zu geänderten Unterlassungserklärungen in Filesharing-Fällen sind im Internet im Umlauf.

Modell für eine Unterlassungsverpflichtung

Ziel der Abmahnung ist es, weitere, künftige Zuwiderhandlungen zu vereiteln. Es kann auch in abgewandelter Ausführung geliefert werden - dies eröffnet denen, die gewarnt wurden, wertvolle Freiräume. Dies beweist aus rechtlicher Sicht die Gefährdung künftiger Rechtsverstöße. Mit einer " strafbaren Unterlassungsverpflichtung " der gemahnten Partei soll das Risiko einer erneuten Beanstandung ausgeschlossen werden.

Das heisst, der Rechtsverletzer muss einen bestimmten oder unbestimmten Geldbetrag ("Vertragsstrafe") bezahlen, wenn er den in der Meldung genannten Verstoß noch einmal begangen hat. Kern der Warnung ist daher in der Regel eine vorgefertigte Abmahnung. Im Regelfall beinhaltet sie auch gewisse Zusatzverpflichtungen, wie die Bereitstellung von Informationen und die Bezahlung von Anwaltsgebühren, und wird daher als "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" bezeichnet.

Mit stillschweigender oder ausdrücklicher Zustimmung zur Unterlassungsverpflichtung kommt eine Unterlassungsvereinbarung zustande. Müssen die Unterlassungserklärungen vom Begünstigten in der vorliegenden Fassung unterfertigt werden? In der Regel sendet der Verwarner ein Schriftstück mit dem Titel "Unterlassungserklärung" an den Verwarner. Diese sollte innerhalb kürzester Zeit unterschrieben zurückgeschickt werden. Diese " Aufhebungserklärung " ist in der Tat zunächst nur ein unverbindlicher Text, auch wenn die ermahnte Partei oft nicht darüber informiert wird.

Ist die Unterlassungsanordnung gerechtfertigt, muss der Beschwerdeführer in der Regel eine Unterlassungsanordnung einreichen - es muss aber nicht der vom Beschwerdeführer vorgelegte Wortlaut sein. Die Wege zu einer Abmahnung sind vielfältig. Die im Hinblick auf die Belange des Abmahners (des so genannten Unterlassungsgläubigers) formulierte Deklaration unterscheidet sich natürlich deutlich von einem Gesetzentwurf aus der Sicht des Abmahners (des so genannten Unterlassungspflichtigen).

In der Regel beinhalten die geforderten Abmahnungen drei Elemente: die Benennung der Unterlassung mit Androhung einer Konventionalstrafe, die Erstattungspflicht. Die der Abmahnung beigefügte Abmahnung könnte in unserer Fallstudie Nr. 2 z.B. bedeuten: Die Firma Monitore AG, Anschrift, (Abmahnschuldner), repräsentiert durch Herrn Martin Schirm, hat sich gegenüber der Firma Schirm AG, Anschrift, (Abmahngläubiger) zur Vermeidung einer Konventionalstrafe von 10.

EUR 000, keine Monitore mit Wettbewerbspreisen im Geschäftsverkehr anbieten zu wollen, es sei denn, dies erfolgt mit einem klar zuordenbaren und leicht zu erkennenden Vermerk, dass die für die Ware verlangten Preisangaben die Mehrwertsteuer und andere Preiskomponenten beinhalten, wie dies unter www.xy. de am 10.07.06 für ein 18-Zoll-TFT-Display zum Kurs von EUR 399,- erfolgt.

Der Verfügungspflichtige hat uns mitzuteilen, inwieweit er wettbewerbswidrige Verstöße gemäß Ziffer 1 vom 10. Juli 2006 begeht, wonach eine Aufteilung nach Zeitpunkt, Zahl der Zugänge zur Website und zum beworbenen Gegenstand vorgenommen werden muss, der Verfügungspflichtige hat sich zu einer Erstattung der der der Kanzlei entstehenden Aufwendungen auf der Basis eines Streitwerts in Form einer Geschäftsvergütung in Höhe von 1,3 EUR aus einem Streitwert von X EUR zu verpflichten.

Zunächst einmal ist es von Bedeutung, dass der übermittelte Text, wie gesagt, nur ein Vorschlag für eine mögliche Absichtserklärung ist. Genauso bedeutend ist die Möglichkeit, dass die Gefahr der Wiederholung nur durch eine strafrechtliche Abmahnung abgewendet werden kann. Der Betrag der zugesagten Konventionalstrafe muss so bemessen sein, dass der Mahner keine weiteren Zuwiderhandlungen begeht.

So lange die drohende Wiederholung besteht, besteht nach Fristablauf die Möglichkeit, dass der Mahner vom Richter eine vorläufige Anordnung erhält. Diese Abmahnung ist unter dem Gesichtspunkt der Schuldmahnung zu weitreichend: Nach Ansicht des Mahners sollte die Abmahnung immer nur "ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung, in dem Fall jedoch rechtsverbindlich" vorgenommen werden, da sonst ein Schuldbekenntnis möglich ist (abstrakte Schuldanerkennung im Sinn von 780 BGB, so die vorherrschende Auffassung in der Rechtssprechung, GRUR 1990, 530, 532).

Für einen etwaigen Folgeprozess um die Mahnkosten sollte die Klarstellung der Zulässigkeit der Abmahnung und damit die Pflicht zur Kostenerstattung entfallen, d.h. der Richter entscheidet, was auch zu seinem eigenen Nutzen sein kann. In der vorstehenden Abmahnung aus dem Blickwinkel des Abmahners ist nicht nur eine Einschränkung bei schuldhafter Verletzung der Abmahnung vorgesehen.

Bei der Abgabe einer eigenen Abmahnung sollte die ermahnte Partei diese nur bei schuldhafter, d.h. vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung vorlegen, und daher folgendes hinzufügen:"(....)" Streichung des "Ausschlusses des Fortsetzungszusammenhangs", wenn für jeden einzelnen Verstoß eine zu zahlende Konventionalstrafe (....)": Schlimmer noch ist die Feststellung, dass sich der Mahner in der oben genannten Abmahnung zur Unterlassung " unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhangs " unternimmt.

Das heißt, dass jede einzelne Verletzung der einstweiligen Verfügung mit der Konventionalstrafe bedroht ist; es kann nicht behauptet werden, dass es sich trotz mehrerer Verletzungen durch den nahen Zeitbezug um eine einzelne Verletzung im Rechtssinne handelt. Bei mehrfacher Wiederholung des Fehlers auf einer Webseite muss die zu zahlende theoretische Strafe mit der Zahl der Zuwiderhandlungen multipliziert werden.

Daher sollte dieser Unterabschnitt umgehend gestrichen werden. Löschung der spezifischen Konventionalstrafe: Die exakte Festlegung der Konventionalstrafe im Beispielfall auf EUR 10.000,00 soll aus der Perspektive des Verwarners eine wesentliche abschreckende Wirkung haben. Eine solche Pflicht kann aus der Perspektive des Verfügungsberechtigten den Untergang des Schuldners zur Folge haben.

Nach der Rechtssprechung ist es aber auch erlaubt, nur eine " geeignete Konventionalstrafe " zu verabreden, deren Betrag vom einstweiligen Verfügungsberechtigten festgelegt wird und "deren Betrag vom sachlich Verantwortlichen nachprüfbar ist. Es wird daher aus dem Blickwinkel der verwarnten Person nachdrücklich empfohlen, bei Verletzung der Unterlassungspflicht nur eine entsprechende Konventionalstrafe zu zahlen und den Betrag zu beschränken.

Absatz 3 der Unterlassungsverpflichtung sollte daher gestrichen oder weggelassen werden, wenn die Unterlassungsverpflichtung neu formuliert wird. Es wäre daher aus Ansicht der Ermahnten vorteilhaft, eine modifizierte Fassung der Unterlassungsverpflichtung vorzulegen. In diesem Fall übernimmt die Firma Monitore AG, Anschrift, (Unterlassungsschuldner), stellvertretend für den geschäftsführenden Gesellschafter Martin Schirm, gegenüber der Firma Schirm AG, Anschrift, (Unterlassungsgläubiger) - ohne Berücksichtigung einer Rechtspflicht, in der Sache jedoch rechtsverbindlich - im Fall der Vermeidung einer bei einer schuldhaften Verletzung gegebenenfalls zu zahlenden Unterlassung.

im Geschäftsverkehr keine Monitore mit Preisangaben zu Zwecken des Wettbewerbs anbieten, es sei denn, dies erfolgt mit einem klar zuordenbaren und leicht zu erkennenden Vermerk, dass die für die Ware verlangten Preisangaben die Mehrwertsteuer und andere Preiskomponenten beinhalten, wie unter www.xy. de am 10.07.06 für ein 18-Zoll-TFT-Display zu einem Kurs von 399 Euro vorlag.

Dieses Verfahren hat aus Ansicht des Mahners den Vorzug, dass die Wiederholungsgefahr durch die Abmahnung mit Strafe ausgeschlossen ist - der Verwarner kann also keine vorläufige Anordnung mehr erhalten. Wenn der Beschwerdeführer nun die Erstattung der Anwaltskosten wünscht, hat er nur noch die Option, rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Gläubiger müssen dann erklären und nachweisen, dass die Unterlassungsaufforderung zu Recht erteilt wurde.

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