Abmahnung Ticketverkauf Schalke 04

Warnung Ticketverkauf Schalke 04

Verwarnungen des FC Schalke 04 e. V., weil Dauerkarte gegen die im Vertrag enthaltenen Bedingungen verkauft hat. mit Aufpreisangeboten, wird mit Verwarnung oder Vertragsstrafe misshandelt. Zuerst Praktisch im Internet unter store.

schalke04.de. Die meisten Clubs geben jetzt eine Warnung aus. Besonders bei Fußballfans fand die Ticketbörse nach ihrer Gründung schnell Anklang.

Warnung vor Kartenverkauf - Borussia und Schalke in der selterner eintracht

Wir haben einen Brief der Anwaltskanzlei Becker & Haumann für die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA erhalten. Zweck der Abmahnung ist die Feststellung, dass der Adressat gegen das AGB der Borussia Dortmund GmbH u. C. KgA durch den Privatverkauf seiner Zutrittskarte über die Internet-Plattform der Firma A. Borussia Dortmund verstößt. Die Einreichung einer strafrechtlich verfolgten Abmahnung und die Bezahlung einer Pauschale von 650,00 Euro netto werden verlangt.

Darüber hinaus haben wir von der Firma Schalke 04 Arenamanagement eine Reihe von Warnungen erhalten. Zweck der Abmahnung ist die Feststellung, dass der Adressat gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Schalke 04 Arenamanagement durch den Wiederverkauf seiner Eintrittskarten über die Internet-Plattform der Firma Bayer AG verstößt. Die Einreichung einer Abmahnung mit Sanktionen und die Bezahlung einer Pauschalvergütung von 250,00 Euro netto werden verlangt.

Als unklar kann man allenfalls die rechtliche Situation im Rahmen des Weiterverkaufs von Fußball- oder Veranstaltungstickets bezeichnen. Inzwischen gibt es eine große Zahl von Gerichtsurteilen, die den Ticketverkauf betreffen (insbesondere über Internet-Plattformen wie eBay). Meistens haben sich die Clubs gegen den kommerziellen Wiederverkauf ihrer Tickets gewendet.

Unbeantwortet bleibt die Fragestellung, unter welchen Bedingungen gekaufte Tickets im Zuge eines Privatverkaufs (z.B. über eBay) transferiert werden können. Betroffene Personen werden daher gebeten, die erforderliche Abmahnung nicht ohne Prüfung zu unterzeichnen und sich fachlich beraten zu lassen. In Abmahnungen haben die Anwälte von Internetrecht-NRW.de bereits Tausende von Klienten durchgesetzt.

Falls Sie im Rahmen des Wiederverkaufs von Eintrittskarten einen Brief wegen Verletzung von AGB bzw. AGB bekommen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Warnung von Schalke vor Kartenverkauf

Lieber Rechtsanwalt, ich konnte mir über das Netz unter Eintrittskarten für das Heimspiel des F B Schalke 04 einkaufen. Weil mein Vater und ich Mitglied des Vereins sind, habe ich ihn darum ersucht, Eintrittskarten unter seinem eigenen Firmennamen zu bestellen, da ich einige Partien mit meiner Frau spielen wollte und er aus beruflichen Gründen nur in Ausnahmefällen ins Fußballstadion gehen kann (Achtung für Vereinsmitglieder gibt es eine Handelswoche, bevor sie auf dem Freiverkehr erhältlich sind).

Unglücklicherweise trennten sich meine Lebensgefährtin und ich, so dass ich aus Privatgründen keine Karten mehr brauchte, da ich immer nur mit ihr im Stadium oder in der Manege war. Deswegen habe ich die Karten bei uns gekauft. Mein Freund und ich erhielten zwei Tage nach der Versteigerung eine Verwarnung vom Verein Schalke 04 mit folgenden Inhalten: Sehr geehrter Mr. xxx, (....) Im Zuge einer gezielten Nachforschung haben wir überprüft, dass Sie Karten für die Spiele des Vereins Schalke 04, die Sie bei der Verein Schalke 04 - Stadion-GmbH gekauft haben, zu unangemessenen Preisen ersteigert haben.

Nach Ziffer 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kartenverkauf zu einem über dem vom MV festgelegten Kaufpreis ausdrücklich verboten. Ein überhöhter Kaufpreis von EK's verletzt unsere Geschäftsbedingungen. Damit ist der Verein Schalke 04 (....) befugt, eine Vertragsstrafe von bis zu 2500,00 pro Zuwiderhandlung zu verlang.

5.1 Zur Verhinderung von Gewalt und strafbaren Handlungen im Rahmen der Teilnahme an der Wettkampfveranstaltung, zur Verhängung von Stadionverbote, zur Verhinderung des Wiederverkaufs von Eintrittskarten zu unangemessenen Kosten und zur Absonderung der Fans der teilnehmenden Teams während eines Fußballspieles ist es im Sinne des Organisators, die Weiterleitung von Eintrittskarten zu beschränken.

Der Kartenkäufer ist daher nicht berechtigt: a) Karten zu einem Preis zu verkaufen, der über dem Kaufpreis des Organisators liegt, b) Karten für Fußballevents an Fans von Fußballvereinen kostenlos oder gegen Entgelt weiterzuleiten, d) Karten für Fußballevents gegen Entgelt oder gegen Entgelt an Menschen weiterzuleiten, die einem landesweiten Verbot des Stadions unterliegen oder auf die VELTINS Arena beschränkt sind.

5.2 Auf Wunsch des Organisators ist der Kartenkäufer dazu angehalten, die Personalien, das Geburtsdatum und die Adresse derjenigen Person anzugeben, an die er die Karten weitergereicht hat. 5.3 Der Organisator ist zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Rechtsverhältnisses mit dem Ticketkäufer bei Verstoß des Ticketkäufers gegen Ziff. 5.1 befugt. In diesem Falle wird der Organisator das Los blockieren und dem Ticketkäufer den Zugang zur Messe ersatzlos verwehren.

Die Veranstalterin ist befugt, von Ticketkäufern, die gegen Ziff. 5.1 verstossen, eine Konventionalstrafe von bis zu 2.500,00 pro Verstoss zu fordern, es sei denn, der Verstoss ist unverschuldet. 6/10 Der MV hat das Recht, den Kauf von Eintrittskarten künftig gegen die in Ziff. 5.1 genannten Verbotenen abzulehnen, ein Spielfeldverbot zu verhängen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Massnahmen gegen sie auszulösen.

Unterlassung des sofortigen Anbietens oder Verkaufs von Eintrittskarten des Vereins Schalke 04 zu unangemessenen Konditionen, wenn eine für jeden einzelnen Fall der Vertragsverletzung fällige Konventionalstrafe von bis zu 2500,00 unter Ausschluß der Klage auf Weiterverbreitung vermieden wird. Auskunftserteilung über die Entstehung der für das Heimspiel des VfB Schalke 04 gebotenen Karten, sofern diese nicht beim VfB Schalke 04 -Stadion - Betriebgesellschaft mbH erstanden wurden.

Liebe Ratsuchende, die Wahl gegen Schalke war etwas anderes. Dein Kumpel hat dir die Visitenkarte gegeben. Dein Kumpel sollte nichts unterzeichnen. Es gibt auch keinen Verstoss von Ihrer Seite, zumal Sie die Kreditkarte urspruenglich in einem einzigen Betrag boten. Und wenn mein Kumpel die Karten zu den gleichen Konditionen verkaufen würde?

Es wird vermutet, dass er der ursprüngliche Käufer, ein Angehöriger des F.C. Schalke gewesen wäre und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen hätte, aber es wird behauptet, dass diese, jedenfalls für Privatpersonen, nicht einmal wirksam waren. Lieber Rat suchender Mensch, auch ein Kauf zu einem Preis, der nicht höher als angegeben ist, wäre zulaessig. Falls Sie dann später für die Tickets mehr genommen haben, verändert das nichts: Ihr Geschwister hat keinen Straftatbestand und mit Ihnen wurde die AGB´s nicht abgesprochen.

In Schalke gibt es immer wieder Gerüchte.

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