Rauchverbot Arbeit

Arbeit mit dem Rauchverbot

Millionen von Menschen sind Raucher. Viele Mitarbeiter rauchen jedoch nicht nur in ihrer Freizeit, sondern auch während der Arbeit. Die Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf das Thema Tabak am Arbeitplatz

Es gibt viele Menschen, die qualmen. Viele Mitarbeiter haben jedoch nicht nur in ihrer freien Zeit, sondern auch während der Arbeit geraucht. Unglücklicherweise sind Streitigkeiten zwischen Rauchenden und Nicht-RaucherInnen oft durch den Verzehr von Tabakwaren programmiert. Darf man während der Arbeitszeiten qualmen? Der Gesetzgeber ist gesetzlich dazu angehalten, einen umfassenden Schutz für das Nichtrauchende zu gewährleisten. Beispielsweise heißt es in 5 der Arbeitsstättenverordnung: "Viele Unternehmer haben diese Pflicht durchgesetzt.

Falls der Unternehmer deshalb ein Rauchverbot verfügt hat, müssen sich alle Mitarbeiter daran halten. 2. Für jeden Mitarbeiter ist ein betriebliches Rauchverbot bindend. Selbst in Unternehmen mit vielen Raucherinnen und Raucher dürfen Arbeitgeberinnen und Unternehmer ohne Probleme ein allgemeines Rauchverbot verhängen. Die Arbeitgeberin ist daher nicht dazu gezwungen, den Raucherinnen und Raucher besondere Zimmer zur Verfuegung zu stellen. 2.

Mitarbeiter haben kein "Recht zu rauchen"! Haben die Mitarbeiter ein Recht auf eine Rauchpause? Das ist Privatangelegenheit! Ein Rechtsanspruch auf eine Rauchpause gibt es nach dem Urteil des Gerichts nicht. Es ist jedoch möglich, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag ein entsprechender Bruch festgelegt wird. Kann man Mitarbeiter wegen Raucherentwöhnung entlassen? Jeder, der als Mitarbeiter gegen ein Rauchverbot des Unternehmens verstösst, verstoßen gegen seine Verpflichtungen aus dem Beschäftigungsverhältnis.

Natürlich besteht eine Verletzung der Pflicht auch dann, wenn der Mitarbeiter ohne Anspruch eine Rauchpause einlegt (= Arbeitsverweigerung!). Im schlimmsten Fall besteht daher die Gefahr der Entlassung aus Verhaltensgründen. Im Regelfall muss der Auftraggeber jedoch vor der Beendigung eine Verwarnung aussprechen. Eine außerordentliche, d.h. fristlose Entlassung zum Zwecke des Rauchens ist nur in extremen Sonderfällen möglich.

Das wird von der Justiz vor allem dann akzeptiert, wenn das Tabakrauchen beträchtliche Risiken mit sich bringt.

Kann ich E-Zigaretten bei der Arbeit dämpfen, z.B. im Buro?

Auch wenn der Schwerpunkt am Arbeitplatz natürlich auf der Arbeit liegen sollte, wird diese Fragestellung überraschend oft gestellt: Kann ich eine Elektrozigarette dämpfen oder eine gewöhnliche Arbeitszigarette ausräuchern? Mit gewöhnlichen Zigarren ist die Lage bekannt und klar: Nein, man darf am Arbeitplatz nicht räuchern. Auf diese Weise will der Unternehmer seine Nichtraucherinnen und Nichtraucher absichern.

Aus diesem Grund gibt es in jedem Geschäft und jeder Filiale Raucherzimmer und Raucherzonen. Bei vielen Unternehmen, wie z.B. Handwerksbetrieben oder Industriebetrieben, ist das Rauchverbot aufgrund der Arbeitssicherheit sowieso gegeben. Trifft all dies aber auch auf das Dämpfen zu? Weil viele Gründe für das Rauchverbot nicht für E-Zigaretten gelten. Und auch hier ist es vor allem eines: eine Einzelfallfrage, eine Hausordnungsfrage, wie zum Beispiel beim Dämpfen im Zug, aber auch eine Vorgesetztenfrage.

Obwohl sich E-Zigaretten nicht als gesundheitsschädlich erwiesen haben, befürchten viele Raucher, die auch unter Ihren Mitarbeitern sind, dass beim Dämpfen Unbekanntes inhaliert wird. Das Dämpfen verschmutzt die Zimmerluft deutlich weniger als "normales" Rauchverhalten. Doch da die gesundheitlichen Konsequenzen noch nicht endgültig abgeklärt sind, wollen viele Unternehmer vorbeugend eventuelle Schäden verhindern und sind E-Zigaretten im Amt ziemlich kritisch oder gar abweisend.

Sind E-Zigaretten am Arbeitplatz untersagt? Es gibt wie in vielen anderen Gebieten noch keine einheitlichen Rechtsvorschriften für Elektrozigaretten am Arbeitsort und damit auch kein gesetzliches Rauchverbot. Inzwischen ist jedoch klar, dass die allgemeinen Nichtraucherschutz- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie die Arbeitsplatzverordnung, nicht nur auf das Dämpfen umsetzbar sind.

Dämpfen ist nicht dasselbe wie Dämpfen. Der Tabakkonsum und seine Konsequenzen und Gefährdungen betreffen ausschliesslich die Tabakverbrennung, was E-Zigaretten nicht tun. Ob weitere Verordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung, in diesem Bereich wirksam werden, ist noch nicht klar.

Die Widersacher der E-Zigarette behaupten oft im Amt, dass die vereinbarten Arbeitszeiten nicht einhalten werden, wenn jemand etwa 2 Std. am Tag dämpft. Man kann sagen, dass viele Arbeitszeitmodelle heute auf so genannten Vertrauensarbeitszeiten beruhen. D. h.: Arbeiten Sie so rasch wie Sie wollen, dämpfen Sie so viel Sie wollen, solange die Arbeit getan ist.

Lediglich andere Angestellte sollten nicht selbst für Sie arbeiten müssen, da sie lieber in der Wasserdampfwolke schweben. Letztlich heißt das, dass wenigstens bei Arbeitsverhältnissen, die auf dem so genannten Vertrauensmodell der Arbeitszeit beruhen, das Dämpfen nicht als Verletzung des Arbeitsvertrags angesehen werden kann. Generell gilt, dass in Ermangelung von Rechtsvorschriften für E-Zigaretten derzeit überhaupt kein Bedarf an Maßnahmen zum separaten und spezifischen Verbot oder zur Genehmigung des Dampfens gegeben ist.

Es liegt im Ermessen, bis die einschlägigen Vorschriften und das Arbeitsschutzgesetz aktualisiert werden. Ein weiterer Ausnahmefall wäre, wenn der übermäßige Verbrauch, z.B. am Arbeitstisch, die Arbeitsqualität beeinträchtigen würde. Doch solange es keine spezifischen Gesetze gibt oder die Gesundheitsgefährdung nachgewiesen ist, kann ein Unternehmer das Dämpfen am Arbeitplatz nicht einfach unterlassen.

Auch die alte Vorschrift, dass die (E)-Zigarette außerhalb des Büros verbleibt und nur in einem Raucherraum benutzt werden darf, kann Abhilfe schaffen. Man kann nicht den bestehenden Raucherraum ganz und gar zu einem ausgedehnten E-Zigarettenraum ausrufen. Einige Dampfschiffe benutzen diese Variante auch, um mit dem Rauchverbot aufhören.

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