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Wieviel Raucherpausen sind Erlaubt
Wie viele Raucherpausen sind erlaubt?Wie viel?? Ich habe das Recht zu arbeiten.
Die Normalarbeitszeit ist von 07:00 bis 16:15 Uhr (Montag bis Freitag). Wir müssen eine Ruhepause von mind. 30 min pro Tag einlegen (wenn dies nicht geschieht, wird sie von uns eingezogen). Unterbrechungen, wie lange auch immer, müssen mit uns abgestempelt werden. Jetzt war es so weit, dass wir 5 x am Tag pausieren durften (egal ob Rauchende oder Nichtraucher).
Dabei haben wir so kurze oder lange Arbeitspausen eingelegt, dass wir abends unsere geplante Arbeitszeit erreichten und unseren Betrieb nie zu lange verlassen haben. Auch unser unmittelbarer Betreuer ist mit diesen Unterbrechungen zufrieden. Jetzt aber sagte uns der nächsthöhere Vorgesetzte, dass wir unsere Arbeitspausen auf 3 mal verkürzen sollten, weil wir unsere Arbeiten zu oft abbrechen würden.
Drei Unterbrechungen würden dann zu einer Überstunde werden, was in unserem Unternehmen nicht sehr willkommen ist. Wir wissen aus Nachrichten anderer Unternehmen, dass Unterbrechungen von weniger als 15 min überhaupt nicht abgestempelt werden müssen, sonst ist dies keine Arbeitsunterbrechung. Meine Frage: Können wir gezwungen werden, 3 mal Pause zu machen, die also mehr als 5 mal kurz sind?
Unsere direkte Supervisorin ist mit der aktuellen Behandlung von 5 Unterbrechungen zufrieden. Darf man Unterbrechungen von weniger als 15 min. einstempeln? Kann man uns vorschreiben, wann und wie oft wir unsere Raucherpausen einlegen? Besteht eine rechtliche Grenze für Unterbrechungen?
Pausen sind in 4 ARZG geregelt: Eine Arbeitsunterbrechung erfolgt durch feste Pausen von wenigstens 30 min im Vorhinein für Arbeitsstunden von mehr als sechs bis neun und 45 min für Arbeitsstunden von mehr als neun Arbeitsstunden ingesamt. Zu den Ruhezeiten nach Satz 1 können Zeiten von je 15 min eingeteilt werden.
Mitarbeiter dürfen nicht mehr als sechs aufeinanderfolgende Arbeitsstunden ohne Pause haben. Bei einer Bearbeitungszeit von mehr als sechs bis neun Arbeitsstunden betragen die Pausen 30 min, bei einer Bearbeitungszeit von mehr als neun Arbeitsstunden 45 min. Ruhezeiten können in Zeiträume von mind. 15 min unterteilt werden.
Im Schichtbetrieb können die Betriebsunterbrechungen durch Tarif- oder Betriebsvereinbarungen in kurze Unterbrechungen von vertretbarer Länge eingeteilt werden (§ 7 ArbZG). In den meisten Fällen werden die Arbeitszeiten (und damit auch die Pausen) in einer Betriebsvereinbarung geregelt, da der Konzernbetriebsrat in diesem Zusammenhang verbindliche Mitspracherechte hat. Gibt es keinen eigenen Beirat oder ist die Verordnung nicht endgültig, kann der Unternehmer die Situation der Arbeitszeiten und -unterbrechungen unter Berücksichtigung und Achtung seines Führungsrechts mitbestimmen.
Im Regelfall ist der Unternehmer nicht an die einmal eingesetzte Arbeitsleistung geknüpft, so dass er diese ändern kann. Die Ruhezeit gilt nicht als Arbeitsleistung und muss daher nicht erstattet werden. Wer also weniger als 15 min Pause macht, hat kein Grundrecht, diese Pause nicht zu "stempeln".