Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fareds Abmahnung 2016
Fahrpreiswarnung 2016Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft is based in Hamburg am Jungfernstieg. 30. November 2016 Kelly Kuhn.
Warnung der Anwälte FAREDS vom 29.01.2016 - "Dressed to Thrill" - 735,00 EUR
Warnung der Anwälte FAREDS im Namen von Mallibu Media LLC vom 29. Januar 2016 wegen illegalen File Sharing von "Dressed to Thrill" Wir haben eine Warnung von Mallibu Media LLC vom 29. Januar 2016 zur Überprüfung erhalten. Das oben genannte Medienhaus wird durch die Anwälte FAREDS aus Hamburg vertretet. Davon ist auch der Kinofilm "Dressed to Thrill" beeinflusst.
Der Adressat des Mahnschreibens wird beschuldigt, den Film "Dressed to Thrill" durch die Beteiligung an Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerken) unbefugt der Allgemeinheit zugänglich gemacht zu haben. Bei der Verwarnung wird die Vorlage einer strafrechtlich relevanten Erklärung und die Bezahlung eines pauschalierten Abfindungsbetrages von EUR 735,00 verlangt. Mit dem Mahnschreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungsverpflichtung verbunden.
Unterlassungsanordnung? Ein Unterlassungsrecht, das durch eine Abmahnung verwirklicht wird, mündet immer in eine lebenslange Selbstverpflichtung. Deshalb ist es ratsam, die vorher festgelegte Abmahnung nicht zu unterschreiben. Von einer vorzeitigen Befriedigung der Ansprüche aus dem Mahnschreiben weisen wir nachdrücklich ab. Es wird empfohlen, nur eine sogenannte geänderte Abmahnung auszusprechen.
Eine geänderte Abmahnung beinhaltet aber auch ein erhöhtes Haftpflichtrisiko, so dass zunächst zu prüfen ist, ob Sie überhaupt für eine Unterlassungspflicht verantwortlich sind. Darüber hinaus beinhaltet die beiliegende Abmahnung eine Zusage zur Leistung einer Pauschale von EUR 735,00 an die Anwälte FAREDS, die alle Vergütungsansprüche im Rahmen der angeblichen Copyright-Verletzung abdecken soll.
Die Anwälte FAREDS fordern, wie bereits erwähnt, Schadensersatz in Hoehe von 500,00 EUR. Allein aus diesem Grunde ist die Warnung ungerechtfertigt. Wir haben viele Gerichtsurteile, die beweisen, dass der entstandene Sachschaden viel niedriger ist als in der Warnung angedeutet. Zuerst wird festgestellt, wie oft das Werk (hier Dressed to Thrill) zum Hochladen freigegeben wurde.
Darüber hinaus kann die Firma Mallibu Media LLC nur dann Schadenersatz von Ihnen fordern, wenn Sie die Copyright-Verletzung als Urheber wirklich begehen. Das heißt, Sie müssen den Film "Dressed to Thrill" aus dem Netz haben. Sollte die Verletzung des Urheberrechts jedoch von einer anderen Partei verursacht worden sein, hat der Unterlassungsgläubiger keine Schadensersatzansprüche gegen ihn.
Auch die Anwälte FAREDS fordern die Rückerstattung der Anwaltskosten in Hoehe von 215,00 EUR. Nach § 97 Abs. 3 des Gesetzes sind die Kosten für vorgerichtliche Anwälte auf einen Objektwert von EUR 1000 begrenzt, so dass nicht mehr als EUR 124,00 Anwaltskosten verlangt werden können. Wenn die Anwälte FAREDS einen höheren als 124,00 EUR für die Erstattung der Anwaltskosten fordern, raten wir Ihnen, die Bezahlung abzulehnen.
Auch wenn Sie einen Urheberrechtsverstoß begangen haben oder als "Störer" haftbar sind, müssen Sie keine Zahlungen tätigen, bis Ihnen eine ordnungsgemäße Abrechnung vorgewiesen wird. Unabhängig davon, ob nach Vorlage einer geänderten Abmahnung auch ein Antrag auf Bezahlung des Anwaltshonorars, eines Schadensersatzanspruchs oder sonstiger Forderungen (Untersuchungskosten etc.) zu berücksichtigen ist, sollte eine gesonderte Überprüfung erfolgen.
Prinzipiell gilt: Wird eine Verletzung über eine Internetverbindung verübt, ist eine konkrete Annahme für einen Täter des Verbindungsinhabers nicht gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt der Verletzung auch andere Menschen diese Verbindung nutzen könnten. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Internetverbindung zum Tatzeitpunkt vorsätzlich anderen zur Benutzung überlassen wurde, vgl. BGH GRUR 13, 511 Absätze 33 ff. - Morpheus - Urkunde.
Dies bedeutet im konkreten Fall, dass Sie nicht strafrechtlich verfolgt werden können, wenn andere Familienangehörige mit Internetzugang die Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Ihre " sekundäre Auskunftspflicht " erfüllen Sie, indem Sie angeben, ob andere Menschen (Kinder, Ehegatten usw.) unabhängigen Internetzugang hatten und als Verursacher der Verletzung gelten.
Sie sollten immer auf eine FAREDS-Warnung achten und vor der Einreichung einer Erklärung zur Unterlassung einen Fachanwalt aufsuchen. Außerdem sollten Sie immer die in der Warnung angegebenen Zeiträume einhalten. Sollten auch Sie von einer Verwarnung der Anwälte der Kanzlei für den Film "Dressed to Thrill" in Mitleidenschaft gezogen werden, kontaktieren Sie uns bitte.