Schuldrecht übersicht

Überblick über das Schuldrecht

Das Schuldrecht regelt also nur die Pflichten zwischen verschiedenen Personen. Obligationenrecht BT: Im besonderen Teil des Obligationenrechts ist das getippte. Leistungsstörungen im Schuldrecht im Überblick. Praktisch das wichtigste Thema des BGB ist das Schuldrecht. Eine Übersicht über andere Vertragsarten (insbesondere Spende, Reisevertrag, Garantie, Schuldanerkenntnis).

Übersicht der (gesetzlichen) Verpflichtungen

Die ersten beiden Bände dieser Reihe befassten sich mit Vertragsverpflichtungen. Die Begründung und damit die wesentliche Voraussetzung, warum der Kreditgeber dort vom Zahlungspflichtigen Zahlung fordern kann ( 241 Abs. 1), war der Vertragsabschluss durch die Vertragsparteien. Script S_JURIQ-SchuldAT2/Teil_5/Kap_B/Abschn_I/Nr_2/Bst_c/2Bst_bb/Rz_415S_JURIQ-SchuldAT2/Teil_5/Kap_B/Abschn_II/Nr_4/Rz_415 "Schuldrecht AT II", Rn. 415 ff. soll unter gewissen Bedingungen eine vertragliche Verpflichtung auch gegenüber nicht am Auftrag Teilnehmenden begründen.

Diese vertragsgemäßen Verpflichtungen haben daher gemein, dass es eine besondere Verbindung zwischen Kreditgeber und Debitor gibt. Bei der dritten Kategorie handelt es sich dagegen um Forderungen, die kein (bisheriges) besonderes Verhältnis zwischen Kreditgeber und Debitor erfordern. Ich würde diese als "rechtliche Verpflichtungen im weiteren Sinne" beschreiben. Selbstverständlich ist es nicht schädlich, dass es eine besondere Verbindung zwischen den Beteiligten gibt.

Hinzu kommt der Wettbewerb zwischen den Vertragsansprüchen und den rechtlich gerechtfertigten Anträgen. Er kann seinen Schadensersatzanspruch zum einen auf die 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 (Verletzung der Anzeigepflicht), aber auch auf 823 Abs. 1 abstützen. Damit man versteht (und vor allem behält), welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen, trägt es dazu bei, die gesetzgeberischen Beweggründe zu klären.

Eine bestimmte Frage sollte es dem Kreditgeber erlauben, eine Forderung gegen den Kreditnehmer zu stellen, ohne dass es von Bedeutung ist, ob er einen Kontrakt abgeschlossen hat oder in einem besonderen Vorverhältnis war. Vgl. auch Looschelder'sches Schuldrecht BT Rn. 836. Es ist dort nur deshalb reguliert, weil, wie wir später feststellen werden, die rechtlichen Folgen eines Managements ohne (!) einen Bezug zur Referenztechnologie weitestgehend denen der vertragsgemäßen Ordnung entspricht.

Ein Fahrzeug wird von A nach C veräußert. Der Kaufpreisanspruch nach 433 Abs. 2 ist ausgeschlossen, da der Vertrag nach 142 ex tutc erlischt. Die Grundlage der Forderungen, die Looschelder als "außervertragliche Schadensersatzansprüche" bezeichnet, nimmt einen weiten Bereich rechtlicher Verpflichtungen ein. Looschelder'sches Schuldrecht BT Rn. 1166. So:

Buck Heeb Obligationenrecht BT 2, Rn. 82. ein. Gleiches gilt jedoch: Eine andere Partei wird benachteiligt (z.B. verletzt) und eine andere haftet für Schäden, weil der Geschädigte sozial ungünstig gehandelt hat (A verletze B bei einem Verkehrsunfall) oder weil der Gesetzgeber einen Sachverhalt geltend macht, z.B. die Haltung eines anderen schädigenden Vieh.

Der Besitzer des Rüden ist Herr Dr. med. A. H., der mit ihm einen Spaziergang macht. Unbeschadet des Verschuldens von Herrn C. und Herrn C. übernimmt das Haustier die Haftung nach 833 S. 1, nur weil es der Besitzer des Tieres ist. Falls das luxuriöse Lebewesen einen Sachschaden anrichtet, ist der Eigentümer gemäß § 833 S. 1 BGB haftbar.

Wenn während des Betriebs eines Kraftfahrzeugs derselbe Sachschaden einem Dritten zugefügt wird, haften auch dessen Besitzer ohne Vorwarnung. Schliesslich gibt es Forderungen, die lediglich mit Besitztum oder Vermögen (Eigentumsrechte) oder mit Heirat oder Beziehung (Familienrechte) verbunden sind oder sich aus dem Tod einer natuerlichen Persoenlichkeit ergaenzen.

Selbst wenn es sich dabei oft um Rechtsansprüche im weiteren Sinn handelt, befolgen sie ihre eigenen Spielregeln und werden in den jeweiligen sachlichen Kontexten diskutiert.

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