Wann muss ich Wohnung Kündigen

Wenn ich meine Wohnung verlassen muss.

Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats zugehen. Der Mieter hat auch bestimmte Formalitäten zu erfüllen. Die Kündigung Ihres Mietvertrages muss immer schriftlich erfolgen. Was sind die Kündigungsfristen?

Kündigung des Mietvertrages ? sofortige Kündigung des Mietvertrages

Eine neue Stelle, der Wille zu mehr Fläche oder ein Standortwechsel - das Kündigungsrecht für Mietverträge steht bereits auf der Agenda. Stattdessen sind einige Formalitäten und vor allem die Kündigungsfristen des Mietvertrages zu berücksichtigen. Hier können Sie sich informieren, welche Formalitäten und Termine bei einer Beendigung des Mietvertrages zu berücksichtigen sind. Im Falle eines unbefristeten Mietvertrages hat der Vermieter den Vertrag längstens zum dritten Arbeitstag eines Kalendermonates zum Ende des Folgemonats, § 573c BGB, zu kündigen.

Sie müssen also drei Monate vorher kündigen - egal wie lange Ihr Aufenthalt dauert. Brauchen Sie eine Beratung über die Kündigungsfristen für Ihren Mietkaufvertrag? Das Kündigungsschreiben muss dem Mieter bis zum dritten Arbeitstag des betreffenden Monates eintreffen. Beispiel: Wenn Sie Ihren Vertrag zum 30.11. 2017 kündigen wollen, muss der Mieter die Beendigung bis zum 04.09. 2017 erhalten (03.09. 2017 ist ein Sonn- ohne Arbeitstag).

Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Anbieter - nicht die Absendung der Mahnung. Hinweis: Senden Sie daher die Kündigungserklärung rechtzeitig und beabsichtigen Sie, sie innerhalb von 2-3 Werktagen per Post zu versenden. Erfolgt die fristlose Entlassung beim Mieter, wird die Entlassung erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollzogen.

Beispiel: Geht die fristlose Abmeldung wie im oben genannten Beispiel erst um den 5. September 2017 beim Vermieter ein, wird die Abmeldung erst zum 31. Dezember 2017 gültig. Der Rücktritt bedarf der Schriftform, § 568 BGB. Der Stornierungstext muss also von Hand unterfertigt werden. Achtung: Eine Abmeldung per Telefax, E-Mail oder Telefon ist daher nicht zielführend!

Eine Begründung für die Stornierung ist nicht erforderlich. Wenn Sie sich geirrt haben, d.h. ein zu kurzes oder zu spätes Kündigungsdatum eingegeben haben, ist die Stornierung in der Regel noch gültig. Im Regelfall wird das fehlerhaft eingegebene Datum dann als "richtiges" Kündigungsdatum neu interpretiert. Die dreimonatige Frist des Mietvertrags oder der individuellen Vereinbarung mit dem Mieter ist immer nicht zulässig.

Ist jedoch eine kürzere Frist vorgesehen, ist dies für den Nutzer vorteilhaft und zumutbar. Bei vereinbartem Kündigungsverbot kann das einfache Recht zur Kündigung entfallen. Ein solcher (vorübergehender) Erlass ist jedoch nur möglich, wenn er sowohl für Pächter als auch für Eigentümer zutrifft und das normale Recht auf Kündigung für höchstens vier Jahre ausgrenzt.

Sollte die Ausschlussbestimmung jedoch für den Nutzer nicht klar sein, kann sie null und nichtig sein. Will der/die VermieterIn den Vertrag ordnungsgemäß kündigen, ist dies nur unter strikten Bedingungen möglich. Auch für den Hauswirt gilt eine dreimonatige Vorlaufzeit. Wohnt der Bewohner jedoch mehr als fünf oder acht Jahre in der Wohnung, so wird die Dauer um weitere drei weitere drei Monate erhöht.

Im Gegensatz zum Pächter verlangt der Pächter einen gerechtfertigten Kündigungsgrund. Dies gilt beispielsweise bei schweren Verstößen des Mieters oder bei persönlicher Nutzung der Wohnung, § 573 BGB. Stellt die Beendigung eine unzumutbare Belastung für den Pächter dar, kann der Pächter der Beendigung mindestens zwei Monaten vor Ende des Pachtverhältnisses in schriftlicher Form zustimmen.

Wohnt der Mieter im selben Wohnhaus und hat er nicht mehr als zwei Wohnungen, braucht er keinen gerechtfertigten Kündigungsgrund. Die Frist wird jedoch um weitere drei weitere sechs Wochen erhöht. Ein abweichender Vertrag zum Schaden des Leasingnehmers, wie z.B. eine verkürzte Ankündigungsfrist des Leasinggebers, ist nicht zulässig. Bei Abschluss eines befristeten Mietvertrages (befristeter Mietvertrag) läuft der Vertrag nach dem Ende der Mietdauer ab.

Das Mietverhältnis kann nicht vor Ende der Bindungszeit beendet werden. Es ist nur eine ausserordentliche Auflösung nach § 542 Abs. 2 BGB möglich. Ein befristeter Pachtvertrag ist nur unter strikten Voraussetzungen möglich und erfordert ein zeitlich begrenztes, gerechtfertigtes Interesse des Leasinggebers, § 575 BGB. Der Mieter kann neben der ordentliche Beendigung in Sonderfällen auch eine ausserordentliche Beendigung erklären:

Die außerordentliche Auflösung ist nur aus wichtigen Gründen möglich, § 543 BGB. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Gesundheitsrisiko durch das Mietobjekt (z.B. Schimmelpilz ), Schädlinge in der Wohnung oder körperliche Übergriffe durch den Hausherrn besteht. Im Regelfall muss der Beendigung eine Verwarnung vorangehen, z.B. ein Antrag auf Entfernung von Unkraut.

Es gibt keine separate Kündigungsfrist. Beendigung bei Modernisierung: Soll die Wohnung saniert werden, hat der Bewohner ein Vorkaufsrecht. Der Leasingnehmer kann nach Eingang der Modernisierungsanzeige den Mietvertrag zum Ende des Folgemonats, § 555e BGB, kündigen. Das Kündigungsschreiben muss dem Verpächter bis zum Ende des auf den Eingang des Modernisierungsschreibens folgenden Kalendermonats zugestellt werden.

Mietzinserhöhung: Möchte der Eigentümer die Mieten an die örtliche Standardmiete angleichen oder nach der Sanierung anheben, hat der Nutzer ein Vorkaufsrecht. Die Mieterin hat bis zum Ende des zweiten Monates nach Erhalt der Mietsteigerungserklärung zu kündigen (Bedenkzeit). Kündigt der Pächter, so wird das Pachtverhältnis bis zum Ende des Folgemonats nach dem Ende der Frist beendet, § 561 BGB.

Selbst bei außerordentlicher Beendigung sind alle abweichenden Regelungen zum Schaden des Leasingnehmers gegenstandslos. Will der/die VermieterIn das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, braucht er einen gültigen Anlass, § 543 BGB. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Pächter das Mietobjekt durch fahrlässiges Handeln erheblichen Risiken aussetzt, es einem unbefugten Dritten überläßt oder die Pacht nicht laufend bezahlt.

Eine fristlose Beendigung muss in der Regel mit einer Verwarnung einhergehen. Wiederum gibt es keine separate Deadline, aber die Beendigung sollte innerhalb einer vernünftigen Zeit nach der Warnung stattfinden. Für den Pächter gilt - ungeachtet der Mietzeit - in der Regel eine reguläre Ankündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen müssen in schriftlicher Form bis zum dritten Arbeitstag des betreffenden Monates beim Eigentümer eingehen.

Die reguläre Ankündigungsfrist für den Hauswirt ist ebenfalls drei Monat. Die Vermieterin braucht einen begründeten Kündigungsgrund. Bedeutet die Beendigung eine bestimmte Hürde für den Pächter, kann er der Beendigung des Mietverhältnisses zustimmen. Eine fristlose Kündigungsmöglichkeit besteht nicht. Allerdings muss ein gültiger Kündigungsgrund vorliegen und in der Regel einer Mahnung vorgehen.

Im Fall einer Renovierung oder Mietsteigerung hat der Pächter ein besonderes Kündigungsrecht zum Ortstarif. Überprüfen Sie mit wenigen anonymisierten Daten kostenfrei, ob Ihr Hauswirt die anfallenden Kosten rechtlich erstattet.

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