Nebenkosten Miete

Betriebskosten Miete

Mieter und Vermieter erfahren hier, welche Nebenkosten umlagefähig sind und in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden können. Zu den unvermeidlichen Nebenkosten gehören Wasserkosten - egal ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind. Als Nebenkosten werden die Kosten bezeichnet, die nicht bereits durch die Miete gedeckt sind. Als Nebenkosten gelten in der Regel diejenigen Kosten, die zusätzlich zu einem Hauptaufwand anfallen. Auf dieser Seite wird erläutert, worauf die Mieter bei den Nebenkosten (den sogenannten Betriebskosten) achten müssen.

Nebengebühren

Zu den Nebenkosten kommt der Vermieter nur dann hinzu, wenn dies im Vertrag tatsächlich geregelt ist. Gemäß den Vorschriften der Betriebskosten-Verordnung (früher: Berechnungsverordnung II.) dürfen jedoch nur Nebenkostenvereinbarungen getroffen werden: Bewässerungskosten: Dazu gehören das Geld für das Wasser, die Wasserzählerkosten und z.B. die Aufwendungen für eine Aufbereitungsanlage. Abwässer: Dies sind Entgelte für die Benutzung eines staatlichen Entwässerungssystems oder die Aufwendungen für die Entfernung und Säuberung eines Faulbehälters oder Faulbehälters.

Aufzug: Dies sind die Aufwendungen für Betriebsstrom, Aufsicht, Betrieb, Überwachung, Wartung und Instandhaltung sowie die regelmäßigen Kontrollen der Arbeitssicherheit und Einsatzbereitschaft. Strassenreinigung / Müllabfuhr: Gebühren, die die Gemeinde dem Besitzer in Form einer Steuererklärung in Rechnung stellen muss. Hausputz / Schädlingsbekämpfung: z. B. für eine Reinigungsfrau, die die Gänge, die Treppe, den Keller, die Wäscherei usw. putzt.

Kaminreinigung: Schornsteinkehrkosten (Kehrgebühren) und Immissionsmessungen. Kommunalantenne / Breitbandkabel: Betriebs-, Strom- und Unterhaltskosten können an die Bewohner an der Anlage weitergegeben werden.

Dies ist nicht der Fall, wenn der Nutzer einen direkten Vertragsabschluss mit der Telekom oder einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen hat. Wäscherei: Wäschereikosten, z.B. auch für kommunale Waschmaschinen oder Wäschetrockner, d.h. Elektrizität, Reinigen und Warten der Ausrüstungen. Heizungskosten und Warmwasser sind ebenfalls Nebenkosten. Weitere Kosten: Zum Beispiel für Swimmingpool und Saunalandschaft im Hause.

Die Mehrkosten werden nach einem Verteilungsschlüssel auf die Bewohner des Gebäudes verteilt. Sofern nicht explizit anders zwischen Mietern und Vermietern festgelegt, gelten als Verteilungsschlüssel "Wohnfläche".

? Wohnungskosten: Was ist inbegriffen?

Wenn es einen Hauswart gibt, wie es in Wohngebäuden der Fall ist, werden die Ausgaben für seine Arbeit auf alle Bewohner umgelegt. Für den Wohnkomfort eines eigenen Aufzugs müssen die Bewohner auch selbst aufkommen. Hierbei entstehen Aufwendungen für Arbeitsstrom, Reinigungsaufwand und Sicherheitsüberprüfung. Weitere Annehmlichkeiten wie eine Wäscherei oder eine eigene Saunalandschaft sind ebenfalls mit zusätzlichen Gebühren verbunden.

Auch die Kosten für die Müllsammlung und Strassenreinigung werden auf die Bewohner umgelegt. Allerdings sind viele Gebührenabrechnungen auf den ersten Blick undurchsichtig. Besonders vorsichtig ist es, wenn der Hauswirt die Nebenkosten von Jahr zu Jahr um mehr als zehn Prozentpunkte anhebt. In diesem Fall ist es ratsam, die Einzelposten sorgfältig zu prüfen, ggf. mit Hilfe einer Mietervereinigung.

â??Wer eine Liegenschaft anmietet, sollte sich zuerst nach den Nebenkosten exakt beim Hauswirt informieren â?" damit die warme Miete nicht zur bösen Ã?berraschung wird.

Mehr zum Thema