Fotolia Bilder auf Facebook

Bilder von Fotolia auf Facebook

Lesen Sie hier, wo Sie lizenzfreie Bilder kaufen können. Alle auf Facebook hochgeladenen Bilder gehören Facebook und können damit machen, was sie wollen. Weshalb das Facebook-Urteil des Landgerichts Berlin...

. zentrale Grafik beim Teilen eines Links in Facebook. In keinem Fall gekaufte Bilder (z.B. Istockphoto, Fotolia & Co).

Achtung bei der Nutzung von Archivfotos auf Facebook

Wenn Sie Bilder aus Fotoarchiven, so genannte Fotobestände, verwenden, sollten Sie vorsichtig sein, wenn es um das Freigeben auf Facebook geht. Fotolia zum Beispiel: Die Standardlizenz erlaubt zwar den Austausch von Bildern in Social Networks, aber nur mit Einschränkung. Archivfotos werden immer beliebter, weil sie die schnelle und gezielte Suche nach dem richtigen Foto oder der richtigen Abbildung, z.B. für einen Blogeintrag, ermöglichen.

Bedauerlicherweise sind nur sehr wenige Menschen über die Problematik der Copyrights im Zusammenhang mit den benutzten Fotos besorgt. Dies kann besonders beim Austausch von Fotos in Social Networks zu einem echten Problemfall werden. Zahlreiche Aktienanbieter haben darauf geantwortet und auch die Verwendung von Bildmaterial innerhalb der Social Media in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitberücksichtigt.

Wenn Sie sich zum Beispiel die Lizenzbestimmungen von Fotolia (Standardlizenz) ansehen, werden Sie feststellen, dass es sich um Kapitel 3.3 handelt. Darin steht: "Ein Bild darf nur dann auf sozialen Medienseiten veröffentlicht werden (siehe untenstehende Definition), wenn es als "Social Media Enabled" (für Sozialmedien geeignet) markiert ist, d.h. die relevanten Copyright-Informationen sind sichtlich in das Bild eingebunden und korrespondieren mit unseren Größenbegrenzungen (die "für Sozialmedien tauglichen Werke")".

Aber sind Sie auf der sicheren Seite und können Sie die Bilder sorglos in allen gesellschaftlichen Netzen einbinden? Unter keinen Umständen, denn in Ziffer 3.3 der vorgenannten Lizenzbestimmungen steht weiter: "Sie dürfen für soziale Medien geeignete Arbeiten (und deren Änderungen) unmittelbar auf die Webseiten von Sozialmedien einstellen oder uploaden, sofern die Benutzungsbedingungen der Sozialmedien-Website keine Bestimmungen beinhalten, welche die Einräumung ausschließlicher Rechte oder Eigentumsrechte in Hinblick auf das betreffende oder modifizierte Produkt erfordern".

Beispielfoto Facebook: Gleich zu Anfang dieser Bedingungen (Ziffer 2.1): "Sie gewähren uns eine nicht-exklusive, transferierbare, unterlizenzierbare, lizenzfreie, weltweit gültige Nutzungslizenz für alle IP-Inhalte, die Sie auf oder in Verbindung mit Facebook einstellen (IP-Lizenz). Dies hört sich sehr nach einer Voraussetzung an, die Fotolia als Ausschluss-Kriterium für die Verwendung seiner Bilder definiert hat.

Zur Verdeutlichung habe ich einmal Fotolia Support gefragt, wie man die Bilder auf Facebook nutzen kann. Eine Weiterverfolgung führt letztendlich zu dieser Antwort: "Leider können wir die einzelne Benutzung nicht diskutieren[....]" Dies deutet auf den begründeten Zweifel hin, dass es mit Fotolia-Bildern im Rahmen von Facebook Probleme geben könnte oder dass sich Fotolia jedenfalls nicht engagieren will.

In Zweifelsfällen würde ich jedoch bestrebt sein, vor der Nutzung von Bildmaterial Rechtsklarheit zu verschaffen, was natürlich auch für alle anderen Archivalien zutrifft, und im Zweifelsfalle mit dem entsprechenden Autor eine Einigung darüber zu erzielen, was zulässig ist und was nicht.

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