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Vermieter Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung des VermietersWie kann der Vermieter vorgehen? Die Rechtsaktivisten
Egal ob Pächter oder Besitzer - an der Jahresrechnung führt kein Weg vorbei. Dies und noch mehr Aufwendungen sind Zusatzkosten, die einem Wohnhaus oder einer Immobilie auferlegt werden. Doch welche Rechte und Verpflichtungen haben Sie mit den Mehrkosten? Welche konkreten Preise darf der Vermieter beispielsweise an seine Bewohner weitergeben?
Kann der Vermieter die anfallenden Zusatzkosten auf die Bewohner abwälzen? Zusätzlich zum Abzug muss der Bauherr auch die Betriebskosten, d.h. die Anschaffungsnebenkosten, berücksichtigen. Öffentliche Abgaben wie die Grunderwerbssteuer gehören ebenfalls zu den Anschaffungsnebenkosten. Anwalt Kai Solmecke weiß: "Der Vermieter kann all diese Ausgaben auf die Bewohner abwälzen. "Aber Vorsicht: "Der Bauherr darf die Ausgaben für die Wartung und Instandsetzung des Hauses sowie für die Bewirtschaftung nicht aufbringen.
"Im Übrigen: Die Mehrkosten, die im Vertrag nicht explizit an den Vermieter weitergegeben wurden, sind bereits im Mietpreis inbegriffen! Es ist dem Inhaber daher in keinem Falle gestattet, diese separat in Rechnung zu stellen. Kann sich der Pächter Nebenkostenabrechnungen ansehen? "Die Bewohner einer Immobilie oder eines Wohnhauses haben das Recht, die Einnahmen und Aufträge zur Nebenkostenabrechnung einzusehen", unterstreicht der Jurist.
"Der Vermieter hat zudem dafür zu sorgen, daß die Einzelrechnungspositionen und die gesamte Rechnung klar und eindeutig sind. "Wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist oder die geschätzten Nebenkosten für den Vermieter nicht nachzuvollziehen sind, muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nachbessern. "Am Ende ist absolut zu beachten, ob der Pächter eine zusätzliche Zahlung leistet oder ob er einen Kredit hat - immerhin sollte es für alle Beteiligten gerecht sein.
Ein weiterer Hinweis des Rechtsexperten: "Bevor ein Pächter den Vergleich in Frage stellt und die Rückzahlung verlangt, sollte er jedoch im Pachtvertrag überprüfen, welche Aufwendungen ihm zugerechnet werden können und ob sie überhaupt nach der Wegekostenverordnung übernommen werden können. Außerdem muss der Pächter die Quittungen einsichtnehmen. "Übrigens gibt die Verordnung über die laufenden Ausgaben an, was zu den laufenden Ausgaben zählt und was nicht.
Deadline: Bis wann kann der Besitzer zusätzliche Zahlungen für die zusätzlichen Kosten verlangen? Dies ist besonders lästig, wenn die Nebenkostenabrechnung erst kommt, wenn Sie sie lange nicht mehr miterlebt haben. Doch wie lange darf der Besitzer den Vergleich vorenthalten? "Die Vermieterin muss mindestens zwölf Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine Nebenkostenabrechnung vorlegen", weiss Anwalt Kai Solmecke.
"Wenn der Vermieter diese Deadline nicht einhält, kann er keine weitere Zahlung mehr einfordern! "Doch wie immer gilt: Wer mit seinem Vermieter eine Einmalzahlung vereinbaren will, muss keine zusätzlichen Zahlungen tätigen - auch wenn die tatsächlich anfallenden Gebühren viel größer sind als die vereinbarten Pauschalen! Sollten Sie Zweifel an der Nebenkostenabrechnung haben, sollten Sie sich den Vertrag noch einmal ansehen.
Sie können auch einen Blick in unsere Übersichtsseite werfen - dort finden Sie alle Ausgaben, die der Besitzer verrechnen darf. So hat der Gesamtmieterverband einmal alle anfallenden Hausnebenkosten, die der Wohnungseigentümer regelmässig auf den Pächter abwälzen kann, zusammengefasst: Grundsteuer: von der Gemeinde erhobene, zum Teil auch in den Pachtverträgen als "öffentliche Abgaben auf dem Grundstück" enthalten.
Bewässerungskosten: Dazu gehören das Geld für das Wasser, die Wasserzählerkosten und z.B. die Aufwendungen für eine Aufbereitungsanlage. Abwässer: Dies sind Entgelte für die Benutzung eines staatlichen Entwässerungssystems oder die Aufwendungen für die Entfernung und Säuberung eines Faulbehälters oder Faulbehälters. Aufzug: Dies sind die Aufwendungen für Betriebsstrom, Aufsicht, Betrieb, Überwachung, Wartung und Instandhaltung sowie die regelmäßigen Kontrollen der Arbeitssicherheit und Einsatzbereitschaft.
Strassenreinigung / Müllabfuhr: Gebühren, die die Gemeinde dem Vermieter in Form einer Steuererklärung in Rechnung stellen muss. Hausputz / Schädlingsbekämpfung: z. B. für eine Reinigungsfrau, die die Gänge, die Treppe, den Keller, die Wäscherei usw. putzt. Die Schädlingsbekämpfung kostet nur die Betriebskosten, z.B. für ein Mückenspray. Inbegriffen sind die Aufwendungen für die Renovierung von Anlagen oder die Instandhaltung von Kinderspielplätzen.
Kaminreinigung: Schornsteinkehrkosten (Kehrgebühren) und Immissionsmessungen. Kommunalantenne / Breitbandkabel: Betriebs-, Energie- und Unterhaltskosten können an die Bewohner an der Anlage weitergegeben werden. Dies ist nicht der Fall, wenn der Nutzer einen direkten Vertragsabschluss mit der Telekom oder einem Kabelnetzbetreiber hat. Wäscherei: Wäschereikosten, z.B. auch für kommunale Waschmaschinen oder Wäschetrockner, d.h. Elektrizität, Reinigen und Warten der Ausrüstungen.
Weitere Kosten: Zum Beispiel für Swimmingpool und Saunalandschaft im Hause. Allerdings muss der Vermieter exakt festlegen, für welche Art von Gebühren er Gebühren berechnet. Die Mehrkosten werden nach einem Verteilungsschlüssel auf die Bewohner des Gebäudes aufteilt. Sofern nicht explizit anders zwischen Vermieter und Vermieter festgelegt, gelten als Verteilungsschlüssel "Wohnfläche". Falls Sie auf Ihrer Nebenkostenabrechnung Kostenbestandteile entdecken, die Ihnen nicht ganz korrekt erscheinen, dann lassen Sie die Abrechnungen überprüfen.