Bvb gegen Porto Tickets

Die Bvb gegen Porto Tickets

Neu AngebotBVB gegen RB Leipzig, Sitz Nordtribüne. Eine einzigartige Stimmung, unter der der BVB regelmäßig zu Höchstform auftritt. Wieviele Tickets erhalten Sie für das Porto pro Person? Von wem wird wo und gegen wen gefahren? Das Leipziger Team hingegen hatte Mut zum hochkarätigen Duell mit dem FC Porto.

Tickets kaufen - und was passiert als nächstes?

Wir werden Ihnen den Erhalt Ihres Briefes gern per E-Mail im Voraus mitteilen. Übersteigt die Bestellmenge die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tickets, muss das Los mitentscheiden. Sie erhalten die Karte dann per Einschreibebrief. Hierfür wird eine einmalig anfallende Porto- und Bearbeitungspauschale von ? 6,- pro Buchung berechnet.

Nordrhein-Westfalen Dortmund

Auf dieser Seite findest du alle Infos zu den Ticketbedingungen, den Stadionregeln und den Allgemeinen AGBs. Diese Allgemeinen Bedingungen "DAUERKARTEN" (1) Diese Allgemeinen Bedingungen "Dauerkarte" (nachfolgend: "AGB") beziehen sich auf den Kauf und/oder die Nutzung von Saisonkarten (nachfolgend: "Dauerkarte") für die von der Borussia Dortmund GmbH&Co. Zusätzlich zum Abonnementpreis können im Falle des Versandes Transportkosten und/oder eine entsprechende Bearbeitungspauschale (z.B. Vorverkaufsgebühr) einbehalten werden.

Eine Bestellung der entsprechenden Abonnementspakete kann nur über ein separates Bestellformular vorgenommen werden, das die vorherigen Abonnenten per Briefpost bekommen und ansonsten für die Zeit des " Gratisverkaufs " vorort im in Ziffer 12 Absatz (3) bezeichneten Büro erhältlich sein wird. Für den Fall, dass ein Mandat für das SEPA-Lastschriftverfahren erteilt wird, muss der Kunde weitere Einzelheiten ausfüllen und unter anderem angeben, ob er oder - falls vom Kunden verschieden - der Kontobesitzer mit der zukünftigen Abwicklung der Zahlung per E-Mail oder per Brief einverstanden ist.

Die Dauerkarte(!) wird nach erfolgter Zahlung (vgl. Ziff ern 4 und 5 dieser AGB) immer per Post versandt und dem Kunden nur in besonderen Fällen selbst ausgehändigt. Das Porto trägt der Kunde. Sie haben als Abonnent nicht automatisch das Recht auf Vergabe einer Karte für ein bestimmtes Endspiel; dies ist auch nicht Bestandteil eines zusätzlichen Abonnementpakets.

Vgl. zu den weiteren Details der Zahlungs- und Auftragsabwicklung die Ziffern 4 und 5 dieser AGB. Selbst wenn der MV Karten zum Teil über Telekommunikationsmittel im Sinn von Paragraph 312 c Abs. 2 BGB und damit ein Fernverkaufsvertrag nach Paragraph 312 c Abs. 1 BGB vorliegt, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht nach Paragraph 312 c Abs. 2 Nr. 9 BGB beim Ankauf.

Die Kartenbestellung ist daher sofort nach Auftragsbestätigung durch den Organisator verbindlich und verpflichtend, die bestellte(n) Karte(n) anzunehmen und zu bezahlen. Der Kunde bekommt in diesen FÃ?llen eine korrespondierende Abrechnung ausschlieÃ?lich vor Ort, fÃ?r die er in der Regel seine Zeitkarten auf dem Postweg erhÃ?lt[siehe auch Ziffer 2, Absatz (4)].

Der Kunde wird in diesen FÃ?llen eine AuftragsbestÃ?tigung, Rechnungsstellung und AuskÃ??nfte gemÃ?Ã? untenstehendem Abs. (3) erhalten und seine Dauerkarte(n) nach erfolgreicher Bezahlung ausschlieÃ?lich per Einschreiben versenden. Das Porto trägt der Kunde. Die Voranmeldung wird nach den Vorschriften der SEPA-Verordnung ( "EU Nr. 260/2012") auf 2 Bankwerktage reduziert, d.h. eine Abbuchung kann nicht später als am dritten Bankwerktag nach Eingang der Voranmeldung vorgenommen werden, wenn der Kunde - oder, sofern vom Kunden verschieden - der Kontobesitzer die Voranmeldung anerkennt.

Die erfolgreiche Durchführung des Lastschriftverfahrens muss vom Kunden - oder, sofern vom Kunden verschieden - durch den Inhaber des Kontos sichergestellt werden. Diese AGB] durch den Kunden zur Erteilung eines Mandats für SEPA-Lastschriften; eine andere Zahlungsweise kann nur in berechtigten Sonderfällen, besonders bei grenzübergreifenden Rechtsverhältnissen, vereinbaren werden.

Die Zugangsberechtigung für das/die vom Kunden gewählte(n) Abonnementpaket(e) gilt nur für eine physische Kopie des Abonnements. Hat der Kunde in besonderen Fällen keine E-Mail-Adresse, wird die Rechnung auf Rechnung und Voranmeldung per Briefpost auf Rechnung des Kunden versandt. Die erfolgreiche Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens muss vom Kunden - oder, sofern vom Kunden verschieden, vom Kontobesitzer - sichergestellt werden.

Bei der Entgegennahme oder Abgabe der Dauerkarte(n) ist der Kunde zur Überprüfung von Nummer, Tarif, Sitzplatznummer und Typ des Abonnementpakets bzw. der Dauerkarte(n) auf Korrektheit verpflichtet. 2. Die Beanstandung einer oder mehrerer fehlerhafter Dauerkarte(n) muss sofort, d. h. per E-Mail oder per Post, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Dauerkarte(n) bei der unter Punkt 12 Absatz (3) genannten Geschäftsstelle eintreffen.

Ohne ausdrückliche Einbeziehung in das bestellte Abonnementpaket sind Home Games in den aktuellen DFB-Pokal-, UEFA Champions League- und/oder UEFA Europa League-Wettbewerben nicht Teil des Nutzungsrechtes der Dauerkarte(n). In diesem Fall entfällt ein entsprechender Vorbehalt oder Wahlrecht des üblichen Sitzplatzes für solche Partien, die der Kunde zunächst nicht geordert hat.

Ungeachtet des auf der entsprechenden Saisonkarte angegebenen Sitzplatzes oder Stehplatzes hat der Käufer der Zusatzpakete für Länderspiele der UEFA Champions League und/oder der UEFA Europa League ebenfalls keinen Sitzplatzanspruch. Aufgrund der Anforderungen des Vereins ( "UEFA") sind für solche Partien keine Stehplatzkarten erlaubt, so dass die betreffenden Abonnenten immer auf umgewandelte Plätze wechseln müssen.

Darüber hinaus können die Vorgaben des Verbands (UEFA) auch zu einer Verschiebung des Sitzplatzes führen - in diesem Fall nur in Einzelfällen. Einlass in den STADIONSPARK unterliegt den Vorschriften des ATGB (vgl. 7. ATGB) und ergänzend den am Spielort veröffentlichten Stadionordnungen des STADIONSPARK in der aktuell geltenden Version.

Eine Umtauschmöglichkeit der bzw. der Abonnements ist generell nicht möglich. Im Schadensfall wird eine Ersatzkarte(n) nur in berechtigten Ausnahmefällen ausgegeben, die der Kunde nachweisen muss, höchstens jedoch zwei Mal pro Jahr. Der Kunde übernimmt die anfallenden Versandkosten. Die Veranstalterin hat das Recht, wenn sie die Einstellung der Dienstleistung nicht zu verantworten hat, zugunsten des Käufers abzuweichen.

In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern. Die Rückgabe der bzw. der Dauerkarte(n) oder eine proportionale Rückerstattung des Einkaufspreises ist im Falle eines Transfers nicht möglich. Das Vertragsverhältnis tritt mit dem Eingang des Auftragsschreibens beim Kunden in Kraft (vgl. 2 Abs. (4) dieser AGB), dauert eine Spielzeit (erste Runde und zweite Runde), d.h. vom 01.07. bis zum 30.06. des folgenden Kalenderjahres (nachfolgend "Saison"), und wird um eine weitere Spielzeit verlängern, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.05. der jeweiligen aktuellen Spielzeit in schriftlicher Form oder per Telefax beendet wird.

Die neue (n) Dauerkarte(n) wird dem Kunden dann per Post zugestellt oder in besonderen Fällen sogar selbst ausgehändigt (siehe dazu Abschnitt 2 Absatz (4)). Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Verein, seine rechtlichen Vertretungen und/oder Verrichtungsgehilfen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder - in diesem Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren und vertragsgemäßen Zustand - bei der Nichteinhaltung wesentlicher Vertragspflichten.

Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Käufer des Tickets seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Anwendung. Im Falle von Auslandsverträgen ist der ausschließliche Gerichtstand auch Dortmund; dies trifft jedoch nicht zu, wenn der Kunde Konsument ist. Abweichende Regelungen, ein Widerspruch der Datennutzung und/oder weitere Anfragen können bei Events der Borussia Dortmund GmbH & Co.

Kommanditgesellschaft, Kartenverkauf, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund. Diese Allgemeinen Ticketbedingungen (nachfolgend: "ATGB") finden Anwendung auf den Kauf und/oder die Nutzung aller Tickets (nachfolgend: "Ticket bzw. Tickets") für Events der Borussia Dortmund GmbH&Co. Kommanditgesellschaft, Rheinlandamm 207-209, 44137 Dortmund (nachfolgend: "Club bzw. Veranstalter") durch den Organisator oder von ihm beauftragte Dritte am jeweiligen Einsatzort, im Besonderen im Park der Signallee IDUNA, Stromallee 50, 44139 Dortmund.

Für Kartenbestellungen über das Netz und für die Bestellung von Abonnements bestehen gesonderte Bestimmungen und/oder gesonderte Allgemeine Bedingungen (im Folgenden: "AGB"); diese AGB sind insofern nachrangig. Bei Widersprüchlichkeiten gehen diese AGB vor. Im Übrigen gilt dieses AGB sinngemäß auch für das durch den Kauf und/oder die Nutzung von Eintrittskarten für den Zugang zu Sportstadien bei Außenspielen der Vereinsmannschaften (im Folgenden: "Auswärtskarten") begründete rechtliche Verhältnis, wenn die Auswärtskarten vom Verein oder einem vom Verein beauftragten Dritten erstanden werden.

Spaetestens mit dem Eintritt in die Auswärtsstadien koennen weitere Bestimmungen bzw. Gueltigkeit erlangt werden, insbesonders die Stadionregeln und Allgemeinen Geschaeftsbedingungen des Heimvereins; im Widerspruchsfall haben diese den Vorzug. Ein Transportvertrag mit dem Beförderungsmittel des Verkehrsverbandes "VRR" kommt nur zwischen dem Käufer des Tickets und dem von ihm benutzten Beförderungsunternehmen zustande, für dessen Rechnung der Organisator den im Ticketpreis inbegriffenen Anteil an den Reisekosten einbehält.

Bei den Eintrittspreisen handelt es sich um die aktuelle Tarifliste des MV, die Kartenkategorien aus dem gültigen Bestuhlungsplan des IDUNA-Parks; der entsprechende Betrag für Tickets außerhalb der Stadt richtet sich nach den Angaben des Heimvereins. Zusätzlich zum Kartenpreis können im Falle des Versandes Transportkosten und/oder eine entsprechende Bearbeitungspauschale (z.B. Vorverkaufsgebühr) einbehalten werden.

Zugelassen sind bis zu vier (4) Tickets pro Teilnehmer. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Anzahl der Eintrittskarten nach freiem Willen zu erweitern oder zu reduzieren und Sonderkonditionen, vor allem für Schwerbehinderte und/oder Jugendliche unter 18 Jahren, zu erteilen. In der Regel werden Aufträge gegen Vorkasse abgewickelt, z.B. Barzahlung, Banküberweisung, EC-Karte, vom Organisator angenommene Kreditkarten (derzeit: Mastercard, Visum und American Express).

Wenn in Ausnahmefällen eine Lieferung auf Rechnung erteilt wird, ist der Käufer zur Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt bereit. Wird der Zahlungstermin überschritten, gerät der Käufer ohne besondere Inverzugsetzung in Zahlungsverzug. Die Veranstalterin ist auch berechtigt, die Zahlung zur Tilgung der jeweils älteren Rechnungspositionen zuzüglich der darauf angefallenen Rückstandszinsen und der angefallenen Aufwendungen in folgender Rangfolge zu verwenden: Aufwendungen, Verzinsung, Hauptforderung.

Selbst wenn der MV Karten zum Teil über Telekommunikationsmittel im Sinn von Paragraph 312 c Abs. 2 BGB und damit ein Fernverkaufsvertrag nach Paragraph 312 c Abs. 1 BGB vorliegt, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht nach Paragraph 312 c Abs. 2 Nr. 9 BGB beim Ankauf. Die Kartenbestellung ist daher sofort nach Auftragsbestätigung durch den Organisator verbindlich und verpflichtend, die bestellte(n) Karte(n) anzunehmen und zu bezahlen.

Die Eintrittskarten werden nach Wahl des Käufers auf dessen Rechnung und Risiko versandt, es sei denn, dem Organisator oder der von ihm bevollmächtigten Personen trifft vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu. Ist eine rechtzeitige Zusage von DeepL für kurzfristige Bestellungen nicht mehr möglich, können die Karten bei der dafür vorgesehenen Depotstelle am Ort der Veranstaltung zur Selbstabholung durch den Käufer abgegeben werden.

Der Käufer hat gegenüber dem Organisator keinen Pfandanspruch. Bei freiwilliger Selbstbeteiligung des Veranstalters gelten folgende Bestimmungen: Das Abholen der Tickets durch den Käufer oder einen vom Käufer ermächtigten Dritten darf nur gegen Vorweisung eines offiziellen Personalausweises oder eines anderen zur Identifizierung geeignetes amtliches Dokumentes erfolgen.

Für die Anzahlung des Tickets kann der Organisator eine entsprechende Anzahlung einfordern. Die Gefahr des Verlusts oder der Zerstörung von Eintrittskarten vor dem Abholen geht zu Lasten des Käufers, es sei denn, dem Organisator oder der von ihm bevollmächtigten Personen trifft vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu; eine Kaution für Eintrittskarten außerhalb der Stadt wird am Sitz des Heimvereins nicht erhoben.

In diesem Fall ist der Käufer nach Lieferung oder Erhalt der Tickets zur Überprüfung der Korrektheit hinsichtlich Zahl, Betrag, Preis, Termin, Sitzplatznummer, Ereignis und Ort des Geschehens verpflichtet. 2. Beanstandungen von fehlerhaften Tickets sind sofort, d. h. per E-Mail oder per Post an die unter Punkt 12 Absatz 3 genannte Geschäftsstelle, und zwar innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zustellung bzw. Erhalt der Tickets, beizufügen.

Ein Anspruch auf Zurücknahme oder Nachbestellung besteht nach Ende der Reklamationszeit nicht. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Beanstandung werden dem Käufer kostenlos neue Tickets ausstellen. Eine Umtauschmöglichkeit des Tickets bzw. der Tickets ist generell nicht möglich. Eine Ersatzkarte wird bei Ausfall nur in berechtigten Ausnahmefällen ausgegeben, die der Käufer nachweisen muss.

Der Käufer übernimmt die anfallenden Wiederbeschaffungskosten. Bei Stornierung der Messe erhalten Sie den Preis gegen Rücksendung der Eintrittskarte(n) an der Vorverkaufskasse, bei der Sie die Eintrittskarte(n) gekauft haben, zurück. Bei Absage, Absage oder der Verpflichtung des Veranstalters, die Plätze nicht oder nur zum Teil zu belegen ("Geisterspiel"), wird der Preis nicht erstattet, es sei denn, der Organisator hat den Leistungsverlust zu verantworten.

Die Veranstalterin hat das Recht, wenn sie die Einstellung der Dienstleistung nicht zu verantworten hat, zugunsten des Käufers abzuweichen. Die Veranstalterin hat das Recht, den Veranstaltungsort zu ändern. Diese und/oder die Tickets bleiben in diesem Falle gültig. Die Rückgabe des Tickets bzw. der Tickets gegen Rückerstattung des Preises ist nur bis zum letzen Arbeitstag vor dem Endtermin der Veranstaltung möglich.

In dem Bestreben, Gewalt und Verbrechen im Rahmen des Stadionbesuchs zu vermeiden, Stadionverbote durchzusetzen, Fans der teilnehmenden Teams zu trennen und den Wiederverkauf von Eintrittskarten zu exzessiven Kosten zu verhindern, ist es im Sinne der Sicherheit des Stadions im Sinne des Organisators, die vom Verein entwickelte Preisgestaltung auch unter Beachtung von Faninteressen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten beizubehalten, den Verkauf und jede Weiterleitung von Eintrittskarten zu beschränken.

Der kaufmännische und gewerbsmäßige Verkauf und Vertrieb von Eintrittskarten ist ausschließlich dem Organisator und den von ihm beauftragten Einrichtungen vorbehalten. 2. Bei persönlichem Hindernis können Tickets in Ausnahmefällen vorbehaltlich des folgenden Absatzes (2) weitergereicht werden. Es ist dem Käufer und/oder Besitzer eines Tickets verboten, - das Los ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Organisators gewerbsmäßig und/oder gewerbsmäßig zu verkaufen; - das Los selbst oder durch Dritte auf Versteigerungen (insbesondere im Netz, z.B. bei eBay) und/oder auf vom Verein nicht genehmigten Vertriebsplattformen (z.B. Kleinanzeigen für e-Bay, Rubbellose, Viagogos, Ticketbande, Sitzwelle, usw.) zu versteigern.

Ein Zuschlag von bis zu 15% zum Ersatz der anfallenden Kosten ist jedoch erlaubt; - der Verkauf oder die Weiterleitung des Tickets an den gewerblichen und kommerziellen Weiterverkäufer und/oder Kartenhändler; - die Weiterleitung des Tickets an diejenigen Menschen, die aus Gründen der Sicherheit und/oder des bundesweiten Stadionverbots von der Teilnahme an einem Fußballspiel ausgenommen wurden, wenn dies dem Käufer bekannt war oder sein musste;

  • Ohne die vorhergehende ausdrückliche Genehmigung des Organisators das Los zum Zwecke der Bewerbung, des Marketings, als Prämie, als Werbegeschenk, als Gewinnspiel oder als Teil eines nicht genehmigten Hospitality- oder Reisepaketes weitergeben/nutzen.

a) der Besteller den Zweitkäufer oder neuen Karteninhaber über die Gültigkeit und den Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, der Zweitkäufer stimmt der Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ihm und dem Ausrichter zu. Jeder Käufer oder Beschenkte hat auf Wunsch des Organisators mitzuteilen, ob, wann, welche und wie viele Karten an welche Person verkauft oder ggf. weitergereicht wurden zu welchem Betrag.

Bei Verstößen gegen die genannten Verboten, Verpflichtungen oder sonstigen Verstößen gegen diese AGB ist der MV befugt, das Los bzw. die betreffenden Karten - auch auf elektronischem Wege - zu blockieren und dem betreffenden Käufer bzw. Kartenempfänger den Zugang zum Austragungsort unentgeltlich zu verwehren oder ihn aus dem Stadion zu verbannen und von dem betreffenden Auftraggeber die Zahlung des Erlöses oder den Gewinn gemäß Ziff. 9 zu fordern, sofern es sich um eine nicht zulässige Übertragung der Karten gemäß Ziff. 6. handelt.

Im Übrigen ist der MV befugt, dem Täter einen künftigen Kartenverkauf zu untersagen, ein Verbot des Stadions zu verhängen, seine gespeicherten Angaben an andere MV zu übertragen und in jedem Falle der Verletzung der Verbote nach Absatz 6, Absatz (2) oder der Verpflichtungen nach Absatz (3) die Entrichtung einer entsprechenden Konventionalstrafe nach Wahl des MV zu verlangen und gegebenenfalls vom zustaendigen Richter zu ueberpruefen.

Der Betrag der Konventionalstrafe richtet sich nach der Zahl der angeboten, verkauft, weitergegeben oder genutzten Tickets. Darüber hinaus bleibt dem Organisator das Recht vorbehalten, das Ereignis, besonders bei gewerblichem Weiterverkauf von Eintrittskarten, in geeigneter Form, auch namentlich, zu melden, um eine künftige missbräuchliche Verwendung der Eintrittskarten zu unterlassen.

Weitergehende gesetzliche Forderungen und Maßnahmen bleiben vorbehalten. Bei der Benützung des Veranstaltungsortes gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend die Stadionregeln der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit enthalten ist.

Die Eintrittskarte gewährt nur das Recht zur Teilnahme an der auf der Eintrittskarte angegebenen Veranstaltun. Die Eintrittskarte wird am Ende der Messe ungültig. Die ermäßigten Eintrittskarten sind nur in Kombination mit einem offiziellen Personalausweis und/oder einer Urkunde über den Ermäßigungsgrund gültig. Die Mitnahme von Glascontainern, Kanistern, sperrigen Objekten, Pyrotechnik, Fackeln, Funken, Gewehren und Gefahrgut, jeglicher Getränke, illegaler Betäubungsmittel sowie Tiere ist verboten.

Das Gleiche trifft auf die Mitführung von Foto-, Video- und/oder anderen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zum Zweck der gewerblichen Verwendung zu, sofern keine vorhergehende Vereinbarung des Organisators besteht. Die Veranstalterin ist befugt, die vorgenannten Sachen unentgeltlich vorübergehend in Empfang zu nehmen. 3. Die Äußerung oder Verbreitung unmenschlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, politisch-extremistischer, obszön beleidigender oder provokant beleidigender Slogans ist untersagt; das gleiche trifft auf die Gestik und ein Äußeres zu, das zur Verleumdung, Beleidigung und/oder Diskriminierung von Dritten in objektiver Weise imstande ist.

Gleiches trifft auf Menschen zu, die eindeutig unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol sind. Bezüglich der weiteren Details und der Konkretisierungen von Verbote und Strafen wird auch auf die Stadionverordnung verwiesen[vgl. § 7 Abs. 1 ATGB]. Das Stadionreglement, vor allem die Anweisungen der Stadtpolizei, des Veranstaltungsdirektors und/oder der Polizeidienste, sind zu befolgen. Unerlaubte Teilnahme an strafbaren Handlungen oder Gewalt im Rahmen einer inner- oder außerbetrieblichen Aktion, Verletzungen dieser AGB und/oder der Stadionregeln können ohne Beeinträchtigung der weiteren straf- und zivilrechtlichen Folgen zu einem Verbot des Stadions führen.

In und am Ort der Veranstaltungen zum Zweck der Medienberichterstattung (Fernsehen, Radio, Internetzugang, Print und/oder Foto) ist der Wohnsitz nur mit Genehmigung des Organisators und in den speziell für Medienschaffende vorgesehenen Räumen erlaubt. Aus diesem Grund ist es den Inhabern von Eintrittskarten nicht erlaubt, Töne, Fotos, Filme, Darstellungen oder Ergebnisse des Spieles ohne vorheriges Einverständnis des Organisators aufzuzeichnen, es sei denn, dies geschieht ausschliesslich zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken.

Ohne Einwilligung des Organisators ist die Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufzeichnungen, namentlich über das Medium des Internets für Verkaufszwecke oder den mobilen Rundfunk oder die Betreuung anderer Beteiligter bei solchen Tätigkeiten, in keinem Falle gestattet. Der Käufer und/oder Karteninhaber erklärt sich für alle aktuellen und künftigen Datenträger mit dem Recht einverstanden, dass der Organisator oder von ihm beauftragter Dritter über die Vervielfältigung eines aktuellen Ereignisses hinausgehende Tonaufzeichnungen seiner Persönlichkeit anfertigen, reproduzieren, übertragen oder in audiovisuelle Datenträger einspielen darf, es sei denn, die legitimen Belange des Karteninhabers widersprechen einer solchen Nutzung.

Diese Aufzeichnungen werden vom Organisator streng geheim gehalten, können aber vor allem bei Vorliegen eines Verdachts und/oder einer Straftat als Beweis herangezogen werden. Bei schuldhaftem, nicht ganz unerheblichem Verstoss gegen die Vorschriften dieses AGB, der nicht bereits in 6 Abs. (5) geregelt ist, kann der MV eine angemessene Konventionalstrafe in Hoehe von bis zu 2.500,00 â?

Maßgebend für die Bemessung der Konventionalstrafe sind vor allem die Häufigkeit und Schwere der Zuwiderhandlungen, die Form und der Umfang des Verstoßes (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), der Aufwand und die Erfolgsaussichten des Auftraggebers bzw. Karteninhabers hinsichtlich des Schadensersatzes, die Fragestellung, ob und in welchem Umfang ein Rückfalltäter beteiligt ist und im Falle eines unbefugten Wiederverkaufs von Eintrittskarten die Häufigkeit der Kartenverkäufe, des Wiederverkaufs, der Weitergabe und der Nutzung.

Im Übrigen bleibt es dem MV vorbehalten, Verstöße gegen diese Regeln aus dem Spiel aus dem Spiel zu verbannen oder das Spiel ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Ticketkauf auszuschliessen, ein Verbot gegen sie zu erklären, die gespeicherten Informationen an andere Organisatoren weiterzugeben und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einleiten.

Bei unzulässiger Übertragung von Eintrittskarten durch den Besteller nach § 6 dieser AGB ist der Verein neben der Erhebung einer Konventionalstrafe nach 8 dieser AGB und neben den weiteren Sanktionsmöglichkeiten nach diesen AGB dazu befugt, den durch die unzulässige Übertragung von Eintrittskarten entstandenen zusätzlichen Erlös oder Ertrag ganz oder zum Teil vom Besteller zu erstatten.

Die ausschlaggebenden Voraussetzungen für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang der Mehrerlös auszuschütten ist, sind die in 8 Abs. 1 des vorliegenden AGB. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Verein, seine rechtlichen Vertretungen und/oder Verrichtungsgehilfen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder - in diesem Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren und vertragsgemäßen Zustand - bei der Nichteinhaltung wesentlicher Vertragspflichten.

Alle vom Käufer angegebenen persönlichen Angaben werden vom Verein unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften, speziell der EU-DSGVO, erfasst, verarbeitet und verwendet. Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Käufer des Tickets seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Anwendung. Im Falle von Auslandsverträgen ist der ausschließliche Gerichtstand auch Dortmund; dies trifft jedoch nicht zu, wenn der Käufer oder Eigentümer ist.

Abweichende Bedingungen (3) Aufträge, Beanstandungen und/oder Anfragen können bei Events der Borussia Dortmund GmH & Co. KGaA, Ticketing, Rheinlandamm 207-209, 44137 Dortmund. Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen bzw. der restlichen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

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