Außerordentliche Fristlose Kündigung Mieter

Ausserordentliche Auflösung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Mieter

Daher empfehle ich Ihnen, den Mietvertrag mit dem Vermieter fristlos zu kündigen. Außerordentliche oder fristlose Kündigung durch den Mieter möglich Meine sehr geehrten Damen u. Herren, ich möchte wissen, ob ich die Möglichkeit habe, meinen Vertrag ohne Vorankündigung zu beenden. Mein Vermietungsvertrag beinhaltet nur die Haltung von Hunden mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Mieters. Mit der Wohnungsgesellschaft habe ich Kontakt aufgenommen und die notwendigen Massnahmen, wie z.

B. die Unterschriftenaktion der von mir angeforderten MitbewohnerInnen, bei der Wohnungsgesellschaft eingelangt.

Immerhin kam nach mehreren Hin- und Herbewegungen eine Abfuhr. Jetzt habe ich nur noch das Dilemma, mein Rüde ist jetzt hier und ich werde ihn nicht zurückgeben, denn bevor die Kündigung kam, war ein anderer Angestellter der Wohnungsgesellschaft da und sagte zu uns, er blickt der Sache mit Optimismus entgegen und glaubt bereits, dass die Erlaubnis erlangt wird.

Jetzt zu meiner Anfrage habe ich die , ohne Vorankündigung zu beenden, denn ich verhalte mich zum Zwecke der Haltung von Hunden vertraglich unvereinbar und zwei. Ich fühl mich selbst diskriminiert und völlig im Nachteil. Dieses Antwortschreiben datiert vom 29.05. 2009 und kann überholt sein. Fragen Sie jetzt und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt.

Ich sehe keinen Anlass für eine fristlose Kündigung. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihr Vertragspartei - der/die VermieterIn - gegen den Vertrag verstößt und es für Sie nicht sinnvoll ist, auf die reguläre Frist (3 Monate) zu warten. Lehnt der Hausherr Ihnen die Erlaubnis ab, den Hund zu behalten, muss man überprüfen, ob dies richtig war - im Prinzip gibt es keinen Gleichbehandlungsanspruch.

Sollte das Haustier jedoch die häusliche Ruhe nicht gefährden oder stören, haben Sie das Recht, einen eigenen Haushund zu haben. Falls der Wirt dies anders beurteilt und die Entfernung Ihres Tieres verlangt, können Sie die Angelegenheit rechtlich klarstellen oder Sie können natürlich auch mit der entsprechenden Frist den Mietvertrag kündigen.

Eine fristlose Kündigung ist jedoch nicht möglich. Hoffentlich habe ich Ihnen mit meiner Beantwortung weitergeholfen und bin natürlich gern bereit, Ihre Fragen zu beantworten und weiter zu vertreten. Falls erforderlich, wenden Sie sich an mich unter oder per Telefon unter 0221-3559205. Danke für Ihre Rückmeldung! Er darf auch nicht ohne Kündigung gekündigt werden, aber Sie können einen Kündigungsvertrag vorlegen.

Sie haben kein Recht darauf. Das interaktive Beispiel von 123recht.net ermöglicht es Ihnen, Ihren Vertrag ganz bequem selbst zu gestalten.

Mehr zum Thema