Rauchpause

Zigarettenpause

Sollten Raucher ihren Lastern überallhin folgen dürfen? In der Gastronomie wurde das absolute Rauchverbot aufgehoben. Doch Österreichs Unternehmen werden immer rauchfreier. Dass das Unbewusste hilft, das Rauchen zu vergessen. Der Zigarettenpausenrechner ermöglicht es jedem, zu berechnen, ob und welche Kosten dem eigenen Unternehmen durch Rauchpausen entstehen.

Recht auf Raucherpausen

Wie viele ihrer Kolleginnen und Kollegen macht sie als Rauchende morgens und nachmittags neben den Pausen eine Raucherpause. Die Arbeitgeberin hat nie Einspruch erhoben. Irgendwann bittet er Anna S., mit dem Rauchen aufzuhören. Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf die im Arbeitsstundengesetz festgelegte Aufteilung. Wenn die tägliche Arbeitsleistung mehr als sechs Arbeitsstunden umfasst, wird die Arbeitsleistung durch eine Unterbrechung von wenigstens einer halben Arbeitsstunde unterbrochen.

Die Arbeitgeberin kann auch eine verlängerte Auszeit einräumen. Pausen sind nicht Teil der Arbeitszeiten und werden nicht vergütet. In diesem Kontext haben Mitarbeiter, die am Computer arbeiten, einen Vorzug. Alle 50 min ununterbrochene Bildschirmarbeiten müssen entweder eine Unterbrechung von mind. zehn min, die in der Bearbeitungszeit enthalten ist, oder ein Aktivitätswechsel von mind. zehn min sein.

VDU-Arbeit ist, wenn Mitarbeiter im Durchschnitt mehr als zwei Arbeitsstunden pro Tag kontinuierlich oder mehr als drei Arbeitsstunden pro Tag mit Bildschirmunterbrechungen abarbeiten. Ausserhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen muss der Mitarbeiter für den Dienstgeber zur Arbeit zur Verfügung gestanden haben. Kurzfristige Betriebsunterbrechungen wie z. B. Alkoholkonsum oder Toilettengang sind vom Auftraggeber zu tolerieren.

Nicht inbegriffen ist jedoch das Halten von Rauchen. Allerdings können sie im Arbeitsvertrag die Frequenz und Länge der Raucherpausen vorgeben. Darüber hinaus können sich Gesamtbetriebsrat und Unternehmer auf eine diesbezügliche Verordnung einigen. Die Arbeitgeberin hat auch die Option, den Arbeitnehmern unilateral Pausen vom Rauchen einzuräumen. Es sollte jedoch immer klar sein, ob diese Raucherpausen in der Betriebszeit enthalten sind oder nicht.

Es kann auch mit dem Auftraggeber abgesprochen werden, die verbrauchten Raucherpausen einzubeziehen. Eine Raucherpause könnte jedoch vorliegen, wenn diese vom Unternehmer als Betriebsübung duldet wird. Eine " Unternehmensübung " ist, wenn gewisse Vergünstigungen mehrfach vom Dienstgeber an mehrere oder alle Mitarbeiter des Unternehmens ohne jegliche Verpflichtungen gezahlt werden.

Ein Wiederholungsanspruch kann der Mitarbeiter erlangen, wenn er zu der Annahme berechtigt ist, dass der Dienstgeber weiterhin zur Erbringung der Leistungen berechtigt ist. Unter der vorbehaltlosen Erbringung von Dienstleistungen ist ein implizites Ergänzungsangebot zum Arbeitsvertrag zu sehen, das der Mitarbeiter seinerseits abschließend akzeptiert. Der Zeitpunkt, ab dem von einer periodischen Zuwendung ausgegangen werden kann und damit vom Willen des Arbeitgebers zur Veränderung des Arbeitsvertrags ausgegangen werden kann, hängt von den entsprechenden Vorgängen ab.

Folglich, wenn der Dienstherr die Raucherpausen bisher angenommen hat und sie nie von der Arbeitsleistung ausgeschlossen hat, können die Dienstnehmer einen rechtlichen Anreiz haben. Dann kann der Unternehmer diesen Antrag nicht mehr unilateral aufheben. Die Durchführung von Raucherpausen außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen oder entgegen der Absprache mit dem Auftraggeber kann einen Kündigungsgrund begründen, wenn die Tätigkeit dadurch unterlassen wird und dies zu Benachteiligungen für den Auftraggeber führt.

Allerdings muss der Unternehmer den Mitarbeiter vorher gewarnt und darauf aufmerksam gemacht haben, dass weitere solche Verletzungen Folgen für das Beschäftigungsverhältnis haben können. Mit der jahrelangen Duldung der Raucherpausen durch den Unternehmer kann Anna S. behaupten, dass sie ein gesetzliches Recht erlangt hat, im gleichen Maße wie bisher gegen Entgelt weiter zu rauchen.

Andernfalls hat Anna S. nur die Option, mit ihrem Auftraggeber eine Einigung über die zukünftigen Raucherpausen zu erzielen. Falls erforderlich, unter der Voraussetzung, die verbrauchten Rauchunterbrechungen einzubeziehen.

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