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Bgr 190 Dguv
Bg 190 DguvGGUV-Verordnung 112-190 - Verwendung von Atemschutzmasken, BGR/GUV-R 190, nicht zugeteilt
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DGUV-Regel 112-190, vormals BGR 190/GUV-R 190, legt die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) an den Gebrauch von Atemschutzgerät für Arbeiten und Rettungseinsätze sowie für die Eigenrettung fest. Diese DGUV-Verordnung umfasst die Typen von Atemschutzmasken und deren Klassifizierung, Markierung, Wahl, Verwendung und Wartung. Der genaue Text der DGUV-Regel 112-190 kann in der Berufsgenossenschaftlichen Informationsbibliothek heruntergeladen werden.
6.2 Atmungsschutz
Wie kann ich mich über die Tragedauer von Atemschutzmasken informieren? Das Tragedauerlimit resultiert aus der arbeitsbedingten Risikobeurteilung, bei der es ratsam ist, den Betriebsarzt mit einzubeziehen.... Informationen zur Tragedauerbegrenzung sind in der BG-Regelung "Benutzung von Atemschutzgeräten" (DGUV-Richtlinie 112-190 (ex BGR 190)) zu finden. Welche Klassifizierung der Verweilzeit von partikelfilternden Atemschutzmasken gibt es bei der Infektionskontrolle?
Nach DGUV-Richtlinie 112-190 (ex BGR 190) "Einsatz von Atemschutzgeräten" sollten partikelfilternde Atemschutzmasken ersetzt werden, wenn "der Atem-Widerstand unangemessen hoch ist" oder längstens nach einer "Arbeitsschicht", da eine Reinigung und Desinfektion dieser Atemschutzmasken nicht möglich oder erwünscht ist. Bei der Infektionskontrolle ist es zweckmäßig, nach einmaliger Anwendung partikelfilternde Atemschutzmasken zu entfernen, um eine Kontamination zu verhindern.
Als Einmalgebrauch wird die Dauer der kontinuierlichen Anwendung dieser Maske bezeichnet, die durch die Entfernung aus dem Mund- und Nasenbereich eingeschränkt ist. Genaue Massnahmen werden im Kontext der entsprechenden Risikobeurteilung definiert. Weshalb haben Schutzkleidung in Kombination mit Atemschutzmasken verschiedene Tragezeiten? Die DGUV-Verordnung 112-190 (ex BGR/GUV-R 190) berücksichtigt in diesem Kontext Chemikalienschutzkleidung und Schutzkleidung gegen Radioaktivität.
Beide Schutzkleidungstypen 1 und 2 haben sehr hohe Ausprägungen. Welche sind Schutzkombinationen mit hitzestabilisierenden Merkmalen? Ein Schutzanzug mit hitzestressreduzierenden Merkmalen ist eine PSA, die den Organismus vor den Auswirkungen von flüssigen und festen Schadstoffen in der Umgebungsluft schützt und dadurch weniger Hitzebelastung verursacht. Die PSA sind Chemieschutzanzüge und Strahlenschutzanzüge, die sich durch ihren guten Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret-Wert < 40 und andere Stoffeigenschaften der Schutzbekleidung oder durch einen großen Luftvolumenstrom Q >600l/min innerhalb der Bekleidung positiv auf das Kleinklima auswirken.
Liegen diese Zustände der Schutzbekleidung nicht vor oder sind sie nicht bewiesen, muss der Schutzbekleidungshersteller in seinen Herstellerangaben darauf hinweisen, dass die Schutzbekleidung Hitzebelastung auslösen kann. Wenn in den Herstellerangaben weder ein Indikator für die Wärmespannung noch ein Indikator für den Ret-Wert angegeben ist, verlangen Sie eine genaue Stellungnahme vom Händler/Hersteller.
Ist die tabellarische Darstellung der Tragzeit (Tragedauer) in Anlage 2 der DGUV-Regeln 112-190 "Verwendung von Atemschutzgeräten" bindend? Entscheidend für die Ermittlung einer Tragzeit ist immer die in Ziffer 3.2. 2 der oben erwähnten DGUV-Verordnung gefordert. Bei den in Anlage 2 der oben erwähnten DGUV-Norm aufgeführten Zeitpunkten handelt es sich um Richtwerte für mittlere Arbeitsbelastungen und Raumtemperaturen, deren Beachtung in der Regel eine Überlastung eines entsprechenden Ladungsträgers verhindert.
Sie können insoweit die aufgrund einer tätigkeitsbezogenen Risikobewertung ermittelte tatsächliche Tragezeit nicht ersetzten. Kann für den Einsatz von Atemschutzmasken im Vergleich zu CMR-Materialien eine geringere als die höchst mögliche Schutzklasse gewählt werden? Ist der Einsatz von Filtern beim Handling von CMR-Stoffen notwendig, muss immer die höchst mögliche Klasse gewählt werden. In Einzelfällen kann von der Anforderung abweichen, wenn eine Risikobeurteilung ergibt, dass ein angemessener Schutz auch durch Atemschutzfilter mit einer niedrigeren Schutzklasse erreicht werden kann.
Werden z. B. die Sondervorschriften nach TRGS 517, TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 559 eingehalten, wird mit der jeweiligen unteren spezifizierten Schutzklasse ein hinreichender Schutz der Personen erzielt. Im DGUV Merkblatt 250-428 (vormals BGI/GUV-I 504-26) "Merkblatt für vorbeugende Arbeitsmedizin" vom 10. September 2010 werden als Beispiel für den Bereich 1 die partikelfiltrierenden Halb-Masken genannt, ggf. mit folgendem Hinweis: "partikelfiltrierende Halb-Masken FFP3 nach Risikobewertung in dem Bereich 2".
Im AMR Nr. 14.2 "Einteilung der Atemschutzmasken in Gruppen" vom 6. Juli 2014 werden in den Anwendungsbeispielen der Klasse FFP3 "Partikelfilternde Halbmasken" erwähnt. Partikelfilterhalbmasken mit Ausatmungsventil der Klasse FFP3 NR D und FFP3 R D gehören immer zur Klasse II, da der in EN 149:2001 zulässige maximale Atemwiderstand 7 bar ist.
Die übrigen Partikelfilter-Halbmasken sind der Klasse 1 zuzuordnen, da der in EN 149:2001 zulässige maximale Atemwiderstand 5 bar ist. Im DGUV-R 112-190, früher BGR/GUV R 190 12/ 2011, steht unter 3.2.8. 2 Gasfilter: ".... "Vgl. auch Kapitel 3.1.5.4 der Vorschrift "Verwendung von Atemschutzgeräten".