Verhaltensbedingte Kündigung Fristlos

Kündigung wegen fristlosen Verhaltens

Der Arbeitgeber ist zur außerordentlichen (sofortigen) Kündigung berechtigt. Eine ordentliche Kündigung aus Verhaltensgründen ist jedoch denkbar: In der Regel wird die außerordentliche Kündigung auch als "fristlose Kündigung" bezeichnet. Sind Sie fristlos gekündigt worden, ggf. sogar fristlos, z.B.

bei Straftaten gegen Ihren Arbeitgeber.

Was ist ein BegriffÂloÂse KündiÂ?

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