Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Muster

Abmahnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Muster

Diese Unterlassungserklärung steht unter der auflösenden Bedingung einer allgemeinen. Designverletzung - Schutzumfang des Geschmacksmusters. Die Struktur einer Unterlassungserklärung folgt in der Regel einem festen Modell. ausdrücklich "ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung". Gesetzliche Verpflichtung Die Unterlassungserklärung sollte mit dem Zusatz "Rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgegeben werden.

Worauf ist bei der Einreichung einer geänderten Unterlassungserklärung zu achten?

Haben Sie eine Verwarnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung, wegen Wettbewerbsrechts, Marken- oder Geschmacksmusterrechts oder wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung bekommen? Haben Sie im Netz nachgelesen, dass die vorgefertigte Unterlassungserklärung unter keinen Umständen unterschrieben werden darf und eher die Einreichung einer " geänderten Unterlassungserklärung " in Erwägung zu ziehen ist? Die Warnung sollten Sie sehr ernst genommen, aber auch ruhig bleiben und nicht überstürzt die erforderliche Unterlassungserklärung machen und die verlangten Mahnkosten tragen.

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail und senden Sie uns eine Warnung für eine unverbindliche erste Einschätzung und einen Handlungsvorschlag. Eine kostenpflichtige Beauftragung erfolgt nur, wenn Sie uns anschließend mit der weiteren Verarbeitung der Warnung betrauen. Kann der ermahnte Verdacht nicht vollständig zurückgewiesen werden, ist es in der Tat oft sinnvoll, den mit der Verwarnung erhobenen einstweiligen Rechtsschutzanspruch durch eine "modifizierte Unterlassungserklärung" aufzuklären.

Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass auch die Vorlage einer geänderten Unterlassungserklärung mit erheblichen Haftpflichtrisiken verbunden ist. Im Folgenden werden Sie einige häufige Anfragen zu (geänderten) Unterlassungs- bzw. Abmeldeerklärungen vorfinden. Ist eine Unterlassungserklärung mit Strafklausel" nach einer begründeten Verwarnung einzureichen, um ein Gerichtsverfahren zu unterlassen? Wenn die Verwarnung in der Sache (zumindest teilweise) gerechtfertigt ist, kann nur die Vorlage einer Unterlassungserklärung mit Strafe das Recht auf außergerichtliche Unterlassung ausschließen.

Bei einer Unterlassungserklärung mit Strafklausel ist die ermahnte Partei dazu angehalten, die gemahnte Rechtsverletzung zu beheben und künftig von der Begehung der ausdrücklich gemahnten Rechtsverletzung oder einer im Wesentlichen identischen Rechtsverletzung abzusehen. In einer ordnungsgemäßen Unterlassungserklärung mit Strafe muss auch die Pflicht zur Zahlung einer Konventionalstrafe an den Unterlassungsgeber bei künftigen Verletzungen der Unterlassungserklärung bestehen.

Wenn die gemahnte Partei keine Unterlassungserklärung mit Strafklausel abgibt, liegt in der Regel eine so genannte "Wiederholungsgefahr" vor, d.h. es wird davon ausgegangen, dass die gemahnte Partei den gewarnten Verstoß in Zukunft wiederholen wird. Dann kann der Mahner seine (berechtigten) Forderungen vor Gericht (durch einstweilige Anordnung und/oder Hauptklage) durchsetzen. Soll eine gerichtliche Verfolgung des mit der Verwarnung erhobenen Unterlassungsanspruchs verhindert werden, ist daher eine Unterlassungserklärung mit Strafklausel unumgänglich.

Soll die der Verwarnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung mit Strafklausel unterzeichnen? Im Regelfall liegen einer Warnung eine vorgefertigte Unterlassungserklärung des Mahnenden bei. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ohne Prüfung unterfertigt werden. Vorab formulierte Abmahnungen beinhalten oft negative Bestimmungen und Unterlassungsvereinbarungen, die nicht unbedingt zu unterzeichnen sind, um die Gefahr einer Wiederholung bei künftigen Verstößen auszuschliessen.

Auch bei einer in der Sache gerechtfertigten Verwarnung wird dann eine weitergehende Unterlassungspflicht durch Unterschrift unter eine vorgefertigte Unterlassungserklärung erkannt, als der Verwarner einfordern kann. Darüber hinaus "integrieren" die mahnenden Rechtsanwälte häufig die Anerkennung von Schadenersatzansprüchen und Kostenerstattungen in eine vorgefertigte Unterlassungserklärung. Wenn diese Unterlassungserklärung dann blind unterschrieben wird, werden auch diese - oft umstrittenen - Forderungen regelmässig erkannt und später die Abwehrmöglichkeiten beseitigt.

Die der Warnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmässig unvorteilhaft und mit vermeidbaren Haftpflichtrisiken verbunden! Das ist eine "modifizierte Unterlassungserklärung"? Eine " geänderte Unterlassungserklärung " ist eine Unterlassungserklärung mit Strafklausel, die vom Mahner ausarbeitet wird. In der Regel ist es am sinnvollsten, auf eine - wenigstens teilweise - begründete Mahnung mit einer "modifizierten Unterlassungserklärung" zu antworten.

Welches Haftungsrisiko besteht bei einer geänderten Unterlassungserklärung? Eine geänderte Unterlassungserklärung bringt aus nachfolgenden Erwägungen ebenfalls beträchtliche Nachteile mit sich: Sie ist in der Regel mit einem erheblichen Risiko verbunden: Wenn eine Unterlassungserklärung mit Strafe (einschließlich einer geänderten) eingereicht wird, die in der Unterlassungserklärung akzeptiert wird, wird zwischen den Vertragsparteien eine Unterlassungsvereinbarung geschlossen, die für 30 Jahre gilt und auch sogn.

Verletzt die gemahnte Partei dann die vereinbarte Beseitigungs- und / oder Unterlassungspflicht, kann die mahnende Partei von der gemahnten Partei eine schwere Konventionalstrafe (in der Regel mehrere tausend Euro) einfordern. Eine geänderte Unterlassungserklärung sollte daher nur dann erfolgen, wenn die gemahnte Person auch die vereinbarte Abschiebe- und Unterlassungspflicht gefahrlos erfüllen kann.

Zu den Entsorgungspflichten nach einer strafrechtlich verfolgten Unterlassungserklärung beachten Sie bitte auch unseren Rechtshinweis "Welche Verpflichtungen gibt es nach Unterlassungserklärung? "Was ist bei der Einreichung einer " geänderten Unterlassungserklärung " zu beachten? Grundsätzlich sind bei der Abfassung von geänderten Unterlassungsvermerken folgende Aspekte zu beachten: 1) Eine geänderte Unterlassungserklärung sollte immer "ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, jedoch rechtsverbindlich" sein.

Die Ausformulierung des zu vernachlässigenden konkreten Verhalten ist in der Regel der bedeutendste (und schwierigste) Teil bei der Erarbeitung einer geänderten Unterlassungserklärung mit Strafklausel. Eine Patentrezeptur oder Modellformulierung für die Erarbeitung eines bestimmten Verhaltensmusters gibt es nicht. Ist eine zu geringe Konventionalstrafe zugesagt, ist die Unterlassungserklärung in der Regel wirkungslos, mit der Konsequenz, dass die Unterlassungserklärung die Gefahr der Wiederholung nicht ausschliesst und der Mahner dann den Anspruch auf Unterlassung ohne weitere Aufforderung vor Gericht durchsetzen kann.

Ist zu viel zugesagt, besteht die Gefahr der Durchsetzung einer sehr hohen Konventionalstrafe bei Verletzung der (weitreichenden) Unterlassungspflicht. Häufig ist hier eine Konventionalstrafe nach dem so genannten "neuen Hamburgischen Brauch" angebracht. In diesem Fall ist die gemahnte Partei in wiederholten Fällen zur Bezahlung einer Konventionalstrafe bereit, die die mahnende Partei nach "billigem Ermessen" festsetzen kann, die aber im Zweifelsfall von einem Richter nachprüfbar ist.

Es gibt auch hier Beispiele, in denen es Sinn macht, eine "feste Vertragsstrafe" zu vereinbaren. Zur Einreichung einer effektiven Unterlassungserklärung mit Strafklausel genügt es vollkommen, das Unterlassungsrecht aufzuheben. In einer vorformulierten Unterlassungserklärung sind häufig Schäden, Auskunftsansprüche, Stornierungen, Kostenerstattungen und andere Forderungen enthalten. Sie müssen jedoch nicht blind erkannt werden, sondern sollten "in Frieden" mit der anderen Partei aushandelt werden.

Macht es Sinn, eine geänderte Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn der Mahner der Meinung ist, dass die Warnung nicht berechtigt ist? Eine geänderte Unterlassungserklärung kann auch dann nützlich sein, wenn der Mahner der Meinung ist, dass sein ermahntes Handeln legal ist. Mit einer solchen Klage erzielt die abgewiesene Partei, dass der Verwarnende seinen angeblichen Anspruch auf Unterlassung vor Gericht nicht mehr durchsetzen kann.

Die Kosten eines solchen Verfahrens sind in der Regel deutlich niedriger als im Unterlassungsverfahren selbst. Damit ist das ökonomische Verfahrensrisiko für die gemahnte Person im Fall einer richterlichen Massnahme durch den Mahner deutlich kleiner. Ist es auch bei einer begründeten Verwarnung Sinn, keine (geänderte) Unterlassungserklärung mit Strafklausel abzulegen? Ja, es gibt Beispiele, in denen es mehr Sinn macht, keine Unterlassungserklärung abzulegen.

Hintergründe dieser Überlegungen: Wird eine Unterlassungserklärung mit Strafklausel eingereicht, die in der Unterlassungserklärung akzeptiert wird, tritt eine Unterlassungsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Kraft. Verletzt die gemahnte Partei dann die zugesagte Unterlassungspflicht, kann die mahnende Partei von der gemahnten Partei eine schwere Konventionalstrafe (in der Regel mehrere tausend Euro) einfordern. Die Konventionalstrafe ist daher in vollem Umfang an den Mahner zu zahlen.

Kann die gemahnte Person nicht hundertprozentig sicher sein, ob sie in Zukunft nicht gegen die Unterlassungserklärung mit Strafverfolgung verstoßen hat, sollte keine Unterlassungserklärung mit Strafverfolgung eingereicht werden (über die Verpflichtungen bei der Übermittlung einer Unterlassungserklärung mit Strafverfolgung können Sie sich in unserem Rechtshinweis "Welche Verpflichtungen bei einer Unterlassungserklärung mit Strafverfolgung bestehen" informieren).

Erfolgt nach einer berechtigten Verwarnung keine Unterlassungserklärung mit strafrechtlicher Verfolgung, droht natürlich eine vorläufige Anordnung und/oder Hauptklage. Allerdings kann die gerichtliche Anordnung dann von der gemahnten Partei wiedererkannt werden. Hier gibt es "nur" ein Gerichtsverbot und keine Unterlassungsvereinbarung mit dem Mahnschreiben.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Anordnung der einstweiligen Anordnung oder ein Geständnisurteil in einem Ausgangsverfahren kann die warnende Partei dann eine angemessene Geldbuße anordnen. Die Geldbuße wird jedoch an die Schatzkammer und nicht an die Unterlassungsanordnung gezahlt, ebenso wie die Konventionalstrafe im Falle einer Unterlassungsvereinbarung. Einerseits ist die Begründung des Mahners, nach Verletzungen eines gerichtlichen Verbots zu forschen, in diesem Falle niedriger, da er keine (ihm zustehende) Konventionalstrafe verlangen kann.

Kann der Beklagte daher nicht mit Sicherheit sagen, dass er auch 100% der Verpflichtung zur Entfernung und Unterlassung einer Unterlassungserklärung mit Strafe garantieren kann, sollte die Unterlassungserklärung ("Unterlassungserklärung" einschließlich geänderter Erklärungen) mit Strafe sehr sorgfältig behandelt werden. In manchen Fällen ist es sinnvoll, keine Unterlassungserklärung mit Zwangsgeldern zu machen, sondern ein richterliches Verbot einzuräumen, auch wenn es zunächst mit erhöhten Aufwendungen einhergeht.

Das einstweilige Anordnungsverfahren ist ein beschleunigtes Gerichtsverfahren, um den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sofort zu unterbinden oder auch im Fall einer einstweiligen Anordnung und/oder eines Rechtsstreits können Sie uns gern für eine kostenfreie Erstprüfung telefonisch oder per E-Mail erreichen. Sie erhalten von uns einen Lösungsvorschlag. Ist es möglich, mit Vorlage aus dem Netz eine geänderte Unterlassungserklärung zu erstellen?

Eine Patentrezeptur für die Einreichung einer optimal angepassten Unterlassungserklärung gibt es nicht. Es wird daher nachdrücklich davon abgehalten, eine selbst formulierte Unterlassungserklärung mit einer Strafklausel abzugeben. Fehler oder Zweideutigkeiten im Wortlaut der Unterlassungserklärung und/oder des Taktikverfahrens treten zügig auf.

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