Abfindung nach 15 jahren

Abgangsentschädigung nach 15 Jahren

Mit 64 Jahren arbeite ich seit 17,5 Jahren in meinem Unternehmen (fünf Mitarbeiter). Sie sind 50 Jahre alt und haben mindestens 15 Dienstjahre und verdienen 15 Monate Gehalt. der Schwangerschaft und während 12 Wochen nach der Geburt. Sie kann jedoch steuerlich so behandelt werden, als stamme sie aus mehreren Jahren. des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf (Az.

: 15 Sa 485/12).

Vergütung für 15 Jahre hauptberuflich und/oder 4 Jahre berufsbegleitend

Ausgehend von Ihrer Darstellung des Sachverhalts möchte ich wie nachfolgend ausgeführt darauf verweisen, dass dieses Gremium nur zur ungefähren Darstellung der Rechtslage und nicht als Ersatz für ein ausführliches Kundengespräch ausreichen kann. In der Arbeitsgesetzgebung gilt die Vergütung als Ausgleich für den Verlust eines Arbeitsverhältnisses.

Eine Abfindung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis steht dem Mitarbeiter nicht zu. Erstens: 1 a KSchG regelt einen Entschädigungsanspruch, wenn der Mitarbeiter aus betrieblichen Gruenden entlassen wird und er auf eine Kündigungsklage verzichtet. Darüber hinaus kann auch im Zuge eines Vergleiches über die Gültigkeit einer erfolgten Auflösung eine angemessene Abfindung vereinbaren werden.

Darüber hinaus kann dies durch Tarifverträge oder Einzelverträge zwischen den Vertragsparteien sowie durch einen sozialen Plan reguliert werden. Laut Ihren Angaben zum Sachverhalt kann es nur einen Abfindungsanspruch über einen sozialen Plan geben. Es ist derzeit nicht zu beurteilen, ob die korrespondierende Sozialplanklausel einen unabhängigen Entschädigungsanspruch einräumt.

Wäre jedoch ein Entschädigungsanspruch für den Mitarbeiter in einem Sozialplan konkretisiert worden, würde dies bereits zu einem entsprechenden Antrag führen. Es gibt keine allgemeingültige Berechnungsformel für die Abfindung. Die Kündigungsklage zielt in erster Linie darauf ab, dass das Gericht entscheidet, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht durch eine Entlassung oder ein anderes Kündigungsereignis aufzulösen ist.

Ergibt sich ein Abfindungsanspruch unmittelbar aus einem Sozialplan, so kann dieser unmittelbar über die Auszahlungsklage geltend gemacht werden. Es ist daher nicht erforderlich, die Entschädigung durch eine Kündigungsklage durchzusetzen. Besteht aus dem Sozialplan jedoch kein unmittelbarer Abfindungsanspruch, kann innerhalb der dafür eingeräumten Kündigungsfrist von drei Wochen nach Erhalt der Entlassung eine Klage auf Kündigungsschutz eingereicht werden.

Oftmals wird jedoch im Zuge von Schlichtungsverhandlungen eine Abfindung zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses vereinbart. Die Frage, ob in Ihrem Falle eine direkte Klage auf Zahlung oder eine Kündigungsklage zu erheben wäre, richtet sich also danach, in welchem Umfang der jeweilige Sozialplan einen eigenen Schadensersatzanspruch unmittelbar reguliert. Sofern Sie entsprechend Ihrer Einkommenssituation ökonomisch hilfsbedürftig sind, kann Rechtsbeistand in Erwägung gezogen werden.

Um zu klären, in welchem Umfang der Sozialkonzept wirklich zu einem Schadensersatzanspruch oder zu einer Kündigungsschutzklage führt, ist in Ihrem Fall in jedem Fall Rechtsbeistand erforderlich. Als Dienstzeit wird die Gesamtzahl der Monate des unbefristeten Dienstverhältnisses zwischen dem Eintritt des Dienstverhältnisses und dessen rechtlicher Kündigung berechnet. Lieber Fragesteller, bedauerlicherweise zitierst du nur die Stelle zur Kalkulation einer eventuellen Abfindung.

Ich kann jedoch keinen einzigen Antrag aus einer bloßen Kalkulation herleiten. Überprüfen Sie, ob der Sozialplan eine Passage enthält, nach der der Mitarbeiter eine Abfindung erhält und welche Bedingungen damit verbunden sind.

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