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Formular Arbeitsvertrag
ArbeitsvertragsformularDer Inhalt eines Arbeitsvertrages
Grundlage für ein Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Mitarbeiter und einem Auftraggeber ist in der Regel ein Arbeitsvertrag. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist ein Arbeitsvertrag obligatorisch. Dagegen ist es bei einem Festanstellungsverhältnis nicht zwingend erforderlich, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Ein Beschäftigungsverhältnis entsteht im Prinzip, wenn sich die Arbeitgeberin und der Mitarbeiter auf ein unbestimmtes Beschäftigungsverhältnis einigen.
Andererseits vereinbaren sie, dass der Mitarbeiter eine spezifische Tätigkeit ausübt und dass der Auftraggeber für diese Tätigkeit ein bestimmtes Gehalt zahlt. Es liegt in ihrer Hand, ob der Auftraggeber und der Mitarbeiter diese Verträge schreiben, mit einem Händedruck versiegeln oder durch kohärentes Vorgehen absichern. Eine unbefristete Anstellung, die verbal abgeschlossen wird, ist für beide Parteien ebenso bindend wie ein Arbeitsvertrag.
Das Arbeits- und Kündigungsschutzrecht gilt sowohl für einen mündlich als auch für einen schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag. So können z. B. der Dienstgeber und der Dienstnehmer individuell Vereinbarungen über Entgelt, Arbeitszeit oder Urlaubsansprüche abschließen, die für den Dienstnehmer günstiger sind als die Bestimmungen des Tarifvertrags oder die sonst im Betrieb übliche Regelung.
Kommt der Auftraggeber den Verträgen jedoch später nicht nach, muss der Mitarbeiter nachweisen, dass es überhaupt Einzelvereinbarungen gab. Dies ist jedoch bei reinen verbalen Verträgen sehr umständlich. Es ist daher immer empfehlenswert, sich für einen Arbeitsvertrag zu entschließen oder mindestens die notwendigen vertraglichen Bedingungen in schriftlicher Form durchzusehen.
Ein Arbeitsvertrag enthält in einfacher Form die Arbeitsbedingungen. D. h. er bestimmt die Voraussetzungen und reguliert die Rechte und Verpflichtungen des Arbeitsgebers und des Mitarbeiters. Zusätzlich zu den arbeitsvertraglichen und einzelvertraglichen Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben aber auch die gesetzlichen Regelungen, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und die so genannte Betriebspraxis Einfluss auf die Gestaltung eines Arbeitsvertrages.
Wenn ein Kollektivvertrag auf das Beschäftigungsverhältnis Anwendung findet, ist der Arbeitsvertrag daher in der Regel recht kurz. Viele Vertragsbestimmungen beziehen sich in diesem Falle auf die Bestimmungen des Tarifvertrags. Allerdings sollte der Mitarbeiter dann sicherstellen, dass Einzelvereinbarungen und Sondervereinbarungen in den Arbeitsvertrag einbezogen werden. Darüber hinaus sollte der Arbeitsvertrag, wie jeder andere auch, vom Mitarbeiter aufmerksam gelesen und überprüft werden, was er unterzeichnet.
Es kann in der Regel einige Tage dauern, bis der Auftraggeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Zugleich können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer sich darauf einigen, dass der Auftragnehmer seinen neuen Arbeitsplatz bereits am Folgetag übernimmt. Hier kann ein sogenannter vorläufiger Vertrag abgeschlossen werden. Eine Vorabvereinbarung kann sehr leicht sein, denn es genügt, wenn sie die wesentlichen Absprachen enthält.
In den Arbeitsvertrag werden später die Verträge aus dem Arbeitsvertrag miteinbezogen. Ein Paradebeispiel für einen Vorvertrag: - als Mitarbeiter -. Beide Vertragspartner sind sich darüber einig, dass Herr/Frau _______ als Arbeitnehmer für _______ als Arbeitnehmer arbeiten wird. Die Arbeitsverhältnisse beginnen am _______. Es wird eine Testphase von _______ Woche für das Beschäftigungsverhältnis festgelegt.
Der Mitarbeiter ist als _______ für den Ort _______ angestellt. Wenn es notwendig und sinnvoll ist, kann der Mitarbeiter auch in anderen Bereichen und an anderen Orten beschäftigt werden. Als Wochenarbeitszeit gilt _______ Stunde, für _______ Arbeitstage. Der Arbeitsbeginn ist _______ Uhr und das Ende _______ Uhr / ist dem aktuellen Arbeitszeitplan zu entnehmen. 2.
Der Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf _______ Urlaubstage pro Jahr. Die Vergütung wird am _______ eines jeden Monat unbar ausgezahlt. Beide Parteien können das Anstellungsverhältnis während der Bewährungszeit auflösen. Am Ende der Bewährungszeit kann der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag zum Ende eines Kalendermonates mit einer Frist von einem Monat auflösen.
Im Falle einer Beendigung durch den Auftraggeber gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.