1 Abmahnung Vom Arbeitgeber

Ein Warnhinweis vom Arbeitgeber

Rechtsgrundlage hierfür ist § 616 Abs. 1 BGB. 06.04. 2010 | Jerry | 1 Antwort.

((4) Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor einer Abmahnung anhören? Was ist eine Warnung? Der Arbeitgeber muss die Richtigkeit des Inhalts der Warnung nachweisen.

Warnung vom Arbeitgeber unterzeichnet, aber.... Startseite 1|Finance & Career Forums

Ich habe den Eingang der Warnung in schriftlicher Form quittiert, d.h. zur Bestätigung der korrekten Darlegung des Vorkommnisses. In meinem GesprÃ?ch mit ihr habe ich auch zwei Mal klargestellt, dass ich mit dieser Warnung nicht übereinstimme. Unmittelbar nach dem GesprÃ?ch und nach Unterzeichnung der Warnung ging ich zum Konzernbetriebsrat (direkt aus dem GesprÃ?ch ohne Umwege), beschrieb den Vorfall und unterstrich noch einmal, dass ich mit dieser Warnung nicht einverstanden sein wÃ?rde.

Nun meine Frage: Aus Dummheit oder Missverständnis habe ich sie unterzeichnet, möchte aber trotzdem die Warnung herausfordern. Es gibt, wie gesagt, Zeuge, dass ich sofort nach der Warnung zum Konzernbetriebsrat gegangen bin und die Warnung bestreiten wollte. Mein Vorgesetzter muss auch noch einmal betonen, dass ich mit dieser Warnung nicht übereinstimme.

Mein Fehlverhalten ist kein Bruch meines Arbeitsvertrages, sondern einfach eine innere Weihnachtsgruß-E-Mail an meine Kolleginnen und Kollegen, die meinen Kolleginnen und Kollegen mißfiel.

Achtung: Wenn Ihr Boss Ihnen die gelben Karten anzeigt.

Das ist wie beim Fußball: Wenn Sie eine Warnung von Ihrem Arbeitgeber bekommen, ist es wie eine gelbe Versicherungskarte. Es ist ein klares Signal, dass der Arbeitgeber ein gewisses Benehmen nicht tolerieren will. Diese Warnung kann der erste Jobstepp in Richtung einer Verhaltensbeendigung sein. Dies ist nur nach vorheriger Abmahnung zulässig[1].

Eine fristlose Beendigung ist ebenfalls möglich, jedoch nur im Extremfall - z.B. bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten oder bei Totalausfall des Treuhandverhältnisses. Abbruch oder nicht: Eine Warnung allein ist sehr unerfreulich. Es geht in der Regel ins Personalarchiv.

Aufgrund des Vergehens darf er Sie nicht mehr entlassen. Nur wenn Sie das verwarnte Benehmen in gleicher Art und Weise wiedergeben, ist es möglich, einen Vertrag zu beenden. Ein Warnhinweis muss verschiedenen Anforderungen genügen, um zugelassen zu werden. Ein korrektes Warnsignal beschreibt klar das Missverhalten und legt fest, welche Verpflichtungen der Mitarbeiter damit verletzt.

In der Theorie kann Ihnen Ihr Boss nur eine mündliche Verwarnung geben. Die Arbeitgeber verschieben jedoch immer eine Abmahnung, um spätere Probleme zu vermeiden. Eine Abmahnung ist die letztmalige Mahnung an den Mitarbeiter, vertragsgemäß zu handeln. Diejenigen, die Warnungen aussprechen, müssen daher sehr gute Argumente dafür haben. Eine Abmahnung ist nicht möglich, nur wegen eines kleinen Vergehens, z.B. wegen einer fahrlässigen Behauptung oder einer Verleumdung.

In zahllosen Gerichtsverfahren haben die Richter herausgefunden, aus welchen Motiven ein Mahnschreiben erlaubt ist. Sie können einige Maßnahmen gegen eine Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigte Warnung ergreifen: Eine Antwort (Muster ist hier zu finden) auf die Personalakte[2]; Sie können den Arbeitgeber bitten, die Abmahnung aus der Akte zu löschen.

Übrigens haben Sie auch diesen berechtigten Warnhinweis, der jedoch so veraltet ist, dass er im Lauf der Zeit verschwunden ist. Bei Ihrem Arbeitgeber können Sie eine Klage wegen unfairer Handhabung erheben und den Konzernbetriebsrat um Mithilfe ersuchen. Wenn Ihr Arbeitgeber es ablehnt, die Abmahnung trotz eines Antrags oder einer Klage aus der Belegschaftsakte zu entfernen, können Sie auf Distanz vor dem Gericht vorgehen.

In einem Kündigungsschutz können Sie auch nur feststellen, dass die Abmahnung ungerechtfertigt war. Gelingt dies, ist auch eine Beendigung nicht zulässig. Warnung oder Warnung? Eine Warnung darf nicht mit einer Warnung verwechselt werden. Die kleine, freundliche Schwägerin der Warnung, die keine rechtlichen Konsequenzen hat, sondern nur den Ärger eines Unternehmers zum Ausdruck bringen soll.

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