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Kündigung bei Nichtzahlung der Miete
Stornierung bei Nichtzahlung der MieteMiete: Beendigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges
Gemäß 543 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB kann der Vermieter einen Pächter ohne Einhaltung einer Frist von zwei aufeinanderfolgenden Terminen entweder mit der Zahlung des Mietzinses oder eines nicht unwesentlichen Teiles der Miete in Rückstand setzen oder wenn der Pächter mit der Zahlung des Mietzinses für einen Betrag, der innerhalb eines Zeitraums von mehr als zwei Monaten die Miete übersteigt, im Rückstand ist.
Aber rechtfertigt ein solcher Verzug wirklich in allen FÃ?llen eine ausserordentliche Auflösung? Worauf ist bei der Kündigung noch zu achten? Was sind die Mietkosten? Die Miete (früher Miete) beinhaltet alle im Vertrag festgelegten Auszahlungen. Ab wann besteht Verzug im Sinne von § 543 Abs. 3 BGB? Eine Zahlungsverzögerung tritt bereits ein, sobald die Miete nicht zum festgelegten Termin an den Mieter ausbezahlt wurde.
Der einfache Verzug berechtigt jedoch nicht zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 543 BGB. Ein solcher Abbruch erfordert einen so genannten wesentlichen Anlass. 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB erwähnt zwei Ausführungen im Hinblick auf den Leistungsverzug; bei Wohnungsmieten ist immer zusätzlich 569 BGB zu berücksichtigen. Gemäß Nr. 3 a) besteht ein wesentlicher Anlass, wenn der Vermieter in den Monate April und Mai die gesamte Miete oder mindestens einen nicht unwesentlichen Teil dieser Miete nicht zahlt.
Gemäß Nr. 3 b) gibt es auch einen wichtigen Anlass, wenn der Pächter in den Monat der Monate May und Nov. nicht die gesamte Miete zahlt. Praxistipp: Wenn Sie deshalb eine Sonderkündigung ohne Kündigungsfrist bekommen haben, finden Sie so schnell wie möglich einen spezialisierten Anwalt für Vermietungsrecht, der Ihnen eine für Ihren individuellen Fall passende Beurteilung der Situation gibt.
Ab wann gibt es keinen Verzug im Sinne von § 543 Abs. 3 BGB? Allerdings sieht das BGB auch Ausnahmeregelungen vor, in denen eine außerplanmäßige Kündigung nach 543 Abs. 3 BGB trotz Vorliegen der jeweiligen Bedingungen nicht zulässig ist. Ein solches Rücktrittsrecht existiert zunächst nicht, wenn der Pächter von seinem gesetzlichen Recht auf Minderung des Mietzinses zu Recht Gebrauch macht und damit den Mietzins wegen vorhandener Mängel reduziert hat.
Das Gleiche trifft auch zu, wenn er Einwendungen gegen eine Erhöhung der Miete oder die Zahlung zusätzlicher Betriebskosten erhebt. Zudem verfällt das Recht zur Kündigung, wenn der Pächter den Mietzins nachträglich bezahlt, bevor der Pächter tätig wird. Ist die Kündigung durch den Eigentümer bereits erfolgt, wird diese mit der späteren Zahlung des Mietzinses ungültig. Eine Kündigung bedarf gemäß § 568 Abs. 1 BGB der Schriftform und ist gemäß §§ 569 Abs. 4, 573 Abs. 1 BGB zu begründen.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, liegt ein formaler Irrtum vor. Diese Fehlermeldung hat dann zur Folge, dass der Abbruch ungültig ist. Wenn die Kündigung nicht vom Leasinggeber selbst, sondern von einem Dritten, z.B. dem Insolvenzverwalter, ausgesprochen wird, muss eine Originalvollmacht als Beweis der Berechtigung beigefügt werden. Die Kündigung wird dadurch nicht ausgeschlossen, aber das Entlassungsverfahren wird in jedem Falle verzögert.
Praktischer Tipp: Wenn Sie eine Kündigung bekommen, sei es eine ausserordentliche Kündigung ohne Kündigung oder nur eine ordentliche Kündigung, wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen spezialisierten Anwalt für Vermietungsrecht, der Sie über die Lage informieren kann.