Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Geschäftsschädigendes Verhalten
Kündigung von geschäftsschädigendem VerhaltenWarnung & Beendigung im Dienstrecht
Eine Abmahnung ist im Arbeitsgesetz ein Brief eines Dienstvorgesetzten, in dem er seinem untergeordneten Arbeitnehmer die Verletzung einer in seinem Dienstvertrag festgelegten Verpflichtung nachsagt. Mit der Verwarnung macht der Chef deutlich, dass der Dienstherr nicht bereit ist, das unangebrachte Verhalten des Arbeitnehmers zu genehmigen und zugleich mit der Entlassung des Arbeitnehmers bei wiederholten Verfehlungen zu drohen.
Der Warnhinweis ist die erste Stufe der Aufhebung. Wurde eine Abmahnung wegen eines Tatbestandes erteilt, kann eine solche nicht erfolgen. Durch die Abmahnung ist das Recht zur Vertragsauflösung erschöpft. Einer der Hauptgründe, die zu einem Warnschreiben werden kann sind:....: Unentschuldigtes Fernbleiben und "blau machen" Was muss eine Warnung gemäss BAG ausdrücken?
Der Warnhinweis muss beinhalten (BAG vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11): Der Gesamtbetriebsrat hat kein Mitspracherecht. Auch kann der Beirat nicht fordern, dass ihm nach einem bestimmten Zeitpunkt abgegebene Warnungen außerhalb des Konsultationsverfahrens zur Beendigung vorgebracht werden. Auch wenn die Warnungen in unbekannter Weise übermittelt werden sollen.
Jeder, der berechtigt ist, dem Mitarbeiter Weisungen zu erteilen, ist berechtigt, eine Verwarnung auszusprechen. Der Mitarbeiter kann die Streichung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus seiner Personendatei anordnen. Das Recht auf Löschung liegt vor, wenn die Abmahnung entweder unbefristet ist, falsche Tatsachenaussagen beinhaltet, auf einer falschen juristischen Beurteilung des Verhalten des Mitarbeiters basiert, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet oder wenn der Arbeitgeber kein schützenswertes Sicherungsinteresse mehr an der Führung der Abmahnung in der Belegschaftsakte hat (LAG Hamburg vom 3.11.2011, 1 Sa 45/10 noch nicht rechtsverbindlich).
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um eine Warnung aus der Mitarbeiterakte zu löschen! Haben Sie eine Verwarnung von Ihrem Auftraggeber oder Chef bekommen und wollen, dass ein Spezialist für Arbeitsgesetzgebung eine Ihrer Meinung nach unbefugte Verwarnung prüft und aus Ihrer Personendatei entfernt? Als erfahrene Rechtsanwältin helfe ich Ihnen gerne bei der Abklärung von Abmahnungen.