Krankenschein Arbeitgeber

Arbeitgeber-Krankenschein

Der Arbeitgeber muss in der Verwarnung die genaue Art der Pflichtverletzung angeben, andernfalls kann der Arbeitnehmer sie anfechten. Kann der Arbeitgeber kranke Arbeitnehmer nach Hause schicken? Die Krankenversicherungsbescheinigung kann aber auch nach dem ersten Krankheitstag vom Arbeitgeber verlangt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dem Arbeitgeber ausgehändigt. Nützliche Tipps und Informationen zum Thema Krankheitsurlaub, Arbeitgeber, Krankenschein, Zeitraum, Krankheitsurlaub bei ,Noch Fragen?

Behindertenausweis/ Krankenschein

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) hat der Mitarbeiter bei unverschuldetem Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang ein Anrecht auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Sachverhalte, die den Vergütungsanspruch begründen (BAG vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96; vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96), sind vom Mitarbeiter vorzulegen und nachzuweisen.

Versäumt der Mitarbeiter diesen Nachweis, kann der Arbeitgeber die Zahlung der Leistungen abschließend ablehnen (BAG, Urt. vom 01.10.1997, a.a.O.). Für den Fall, dass die Mitarbeiter eine Weitervergütung fordern, bestehen verschiedene Pflichten. Der Arbeitgeber ist über die Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Dauer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 UnternehmerG (Meldepflicht) zu unterrichten.

In der Regel muss der Arbeitgeber danach am ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit während der ersten Arbeitsstunden informiert werden. Eine Meldepflicht des Arbeitnehmers besteht nicht. Gemäß 5 Abs. 1 Satz 2 des § 5 Abs. 1 Satz 2 EnGFG muss ein ärztliches Attest bis zum Ende des dritten Kalendertags nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vorgelegt werden (Nachweispflicht).

Die Arbeitgeberin ist nach 5 Abs. 1 Satz 3 Unternehmerische Tätigkeit ermächtigt, die vorherige Ausstellung des Tauglichkeitszeugnisses zu fordern. Der rechtsgültig erteilte Nachweis der Erwerbsunfähigkeit ist der bedeutendste, vom Gesetz explizit vorgeschriebene Nachweis für das Bestehen einer krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit. Er kann aber auch jeden anderen zugelassenen Nachweis erbringen (BAG, Urt. vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96).

Wer keine arbeitsunfähige Bescheinigung annehmen will, muss im Gerichtsverfahren Sachverhalte angeben und nachweisen, die ernsthafte Zweifel an der angeblichen arbeitsunfähigen Person begründen (BAG, Urt. v. 19.02. 1997 - 5 AZR 83/96). Das Rückdatieren der Erwerbsunfähigkeit auf mehr als 2 Tage vor der medizinischen Prüfung (LAG Köln, vom 17.04.2002 - 7 Sa 762/01) oder die Prüfung durch 5 Ärztinnen und Ärzte mit je unterschiedlicher Diagnose (LAG Hamm, vom 10.09.2003 - 18 Sa 721/02) wurde als hinreichend erachtet.

Wenn die Beweiskraft des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses geschüttelt wird, obliegt die Nachweispflicht dem Mitarbeiter. Gegebenenfalls muss der Mitarbeiter die anwesenden Mediziner von der Verschwiegenheitspflicht befreien. Nach § 275 Abs. 1a S. 3 SGB V kann der Arbeitgeber von den Krankenkassen die Überprüfung der Erwerbsunfähigkeit des Mitarbeiters durch ein Sachverständigengutachten des MDK einfordern.

Gemäß der Rechtsvorschrift des 275 Abs. 1a S. 1 SGB V besteht Anlass zu Zweifeln an der Erwerbsunfähigkeit des Mitarbeiters, wenn: die Erwerbsunfähigkeit von einem behandelnden Arzt ermittelt wurde, der durch die Frequenz der von ihm erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auffällt. Der Krankenversicherer kann von der Inanspruchnahme der Leistung Abstand nehmen, wenn sich die gesundheitlichen Anforderungen an die Erwerbsunfähigkeit aus den der Krankenversicherung zur Verfügung stehenden Krankenunterlagen deutlich ableiten lassen (§ 275 Abs. 1a S. 4 SGB V).

Der Angestellte hat seit Eintritt der ersten Erwerbsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung 12 Monate lang nicht arbeiten können. Es ist für den Arbeitgeber sehr schwierig zu bewerten, ob eine neue Erkrankung vorliegt oder ob er wegen der gleichen erkrankten Person wieder arbeitsunfähig ist aa) Gemäß 69 Abs. 4 SGB X sind die Krankenversicherungen berechtigt, einem Arbeitgeber anzuzeigen, ob die Fortsetzung einer Erwerbsunfähigkeit oder eine Wiederaufnahme der Erwerbsunfähigkeit eines Mitarbeiters auf der gleichen Erkrankung beruhen.

Eine Weitergabe von Befunddaten an den Arbeitgeber ist nicht erwünscht. bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist der Beweis durch eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit in der Regel aussagekräftig. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten reicht die Invaliditätsbescheinigung jedoch nicht aus.

Er muss daher nachweisen, dass es keine Folgen gibt. Zu diesem Zweck kann er ein ärztliches Attest einreichen. Leugnet der Arbeitgeber die Existenz einer neuen Erkrankung, ist der Mitarbeiter dafür verantwortlich, die Fakten zu erklären, die den Schluss zulassen, dass es keine Fortsetzung der Erkrankung gegeben hat. Der Mitarbeiter hat den behandelnden Arzt von der Geheimhaltungspflicht zu befreien (BAG vom 13.07.2005 - 5 AZR 389/04).

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