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Mietzahlungsbestätigung Vermieter
Bestätigung der Mietzahlung durch den VermieterMietschuldenbefreiung vom Altvermieter
Der Nachweis der Freiheit von Mieterschulden gibt dem Vermieter eine bestimmte Sicherheitsleistung. Der Altvermieter ist jedoch nicht zur Ausstellung einer Mietschuldbefreiungsbescheinigung gezwungen. Ein Freistellungszertifikat für die Mietschuld wird vom vorherigen Vermieter erstellt. Er versichert in einem kleinen informellen Brief, dass der Pächter keine Mietverbindlichkeiten aus dem vorherigen Mietverhältnis hat. Bei den meisten Vermietern wird eine solche Urkunde vom neuen Vermieter bei Vertragsabschluss verlangt.
Zielsetzung des Nachweises: Der neue Vermieter will sich auf die Zahlungssicherheit seines Geschäftspartners stützen können. Muss der Vermieter die Bestätigung ausstellen? Für Vermieter besteht keine rechtliche Verpflichtung, ihren Bewohnern eine Mietfreiheitsbescheinigung auszustellen. Die meisten Vermieter benötigen dennoch ein solches Zertifikat von neuen Vermietern, so dass es immer wieder Probleme mit dem bisherigen Vermieter gibt.
Der BGH weist die Verpflichtung des Altvermieters zur Ausstellung einer Mietschuldbefreiungsbescheinigung klar zurück (vgl. BGH VIII ZR 238/08). Darüber hinaus könnte die Übergabe des Zertifikats darauf hindeuten, dass der Vermieter auf zusätzliche Betriebskostenzahlungen oder die Zurückhaltung der Anzahlung verzichtet. Alternativ zu einem Mietschuldenbefreiungszertifikat ist die Vorlegung von Belegen für die geleisteten Mieten eine gute Möglichkeit.
Dies kann der Pächter von seinem früheren Vermieter einfordern. So wird ein genauer Leistungsnachweis geführt und der frühere Vermieter muss keine Beeinträchtigungen hinsichtlich möglicher zusätzlicher Ansprüche fürchten. Manche Vermieter wollen auch, dass ihre Bewohner eine Bankeinzugsermächtigung erteilen, um sich vor fehlenden Einzahlungen zu bewahren.
Führung im digitalen Geschäft: Digitaler Wandel - Geschäftsmodell .... - Dr. Ralf T. Kreutzer, Tim Neugebauer, Annette Pattloch
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