Gegenabmahnung

tadeln

Nicht immer sind die Kosten einer Mahnung erstattungsfähig! Sonstige Unterlassungserklärung Unterlassungserklärung Unterlassungsanordnung Widerklage auf Schutz Negative Feststellungsklage Schadenersatz nach einstweiliger Verfügung. Das Arbeitsrecht in München: Sie wollen gegen ein Mahnschreiben vorgehen. Bislang war es üblich, im Falle einer Warnung als Waffe der Wahl eine Gegenwarnung auszusprechen. Es lohnt sich hier, einen Blick auf die Behandlung von Gegenmahnungen in einer Zwei-Personen-Beziehung zu werfen.

Mit Zählerwarnung gegen Warnung verfahren.

Egal ob Online-Shop, eBay-Händler oder ein anderes im Internet tätiges Unternehmen: Es ist schwierig, sich vor (teilweise gerechtfertigten) wettbewerbspolitischen Warnungen mit ihren kostenintensiven Angeboten zu schütz. Wenn eine solche Warnung jedoch im Postfach landet, dann gibt es eine für die Betroffenen in der sogenannten Gegenwarnung eine attraktive "Verteidigungsoption".

Der" Trick": Kommt die (unbedingt notwendige) Überprüfung der eingegangenen Mahnung zu dem Schluss, dass sie rechtmässig erfolgt ist, bekommt derjenige, der gemahnt wurde, einen Kostenersatzanspruch gegen die Mahnung durch eine ebenso begründete Gegenmahnung. Die von der Gegenwarnung Betroffenen hatten in einer solchen Konstellation die Gegenwarnung vom Gericht als nicht zulässig zu beurteilen gesucht.

Eine solche Gegenwarnung - mit der gleichen Preisnote wie die Originalwarnung - sei ein Rechtsmissbrauch. Allerdings haben die Oberlandesrichter dies nicht befolgt und eine Gegenwarnung zugelassen. Die Betroffenen von kartellrechtlichen Mahnungen haben daher die reale Option, sich von den Zahlungsforderungen des Mahnschreibens zu entbinden.

Zählerwarnung - Retourengutschein

Häufig findet eine verwarnte Person auf der Website des Teilnehmers einen Irrtum. Gibt es etwas Offensichtlicheres, als dem Teilnehmer das Überleben mit einem Rückgabeschein zu ersparen? Die einzige Fragestellung ist, ob die daraus resultierenden Aufwendungen für diese Gegenmaßnahme auch zu erstatten sind, denn das Ziel war nicht der Schutz des fairen Wettbewerbes, sondern die Idee der Rache, die auch als Missbrauch des Institute of Caution betrachtet werden könnte.

Im Regelfall haben die Richter Verständnis für eine Gegenwarnung. Struktur: Allgemeines: LG München v. 28.11. 2007: Die sofortige Verwarnung als Antwort auf eine bereits erfolgte Verwarnung der Gegenpartei mit dem Zweck, die Kostenlast für die Gegenpartei zu minimieren, ist ein starker Hinweis auf Fehlverhalten im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG.

Das LG München v. 16.01. 2008: Verwarnungen, die im Sinn einer "Rückfahrkarte" vor allem zur Generierung eines Kostenerstattungsanspruchs erteilt werden, mit dem auf den Erstattungsanspruch aus einer vorherigen begründeten Verwarnung des Widersprechenden angerechnet wird, sind rechtswidrig im Sinn von § 8 Abs. 4 UWG. Das OLG Bremen v. 08.08. 2008: Ein Unterlassungsschreiben ist kein Rechtsmissbrauch, nur weil es sich um einen Rückfall auf ein Unterlassungsschreiben der anderen Partei handele.

Das OLG Frankfurt am Main v. 05.12. 2008: Der Grund der Verfügung im Sinn einer speziellen Rechtsschutzform ist nicht allein deshalb zu leugnen, weil der Kläger vom Beklagten wegen einer gleichwertigen Verletzung verklagt worden ist und der Dringlichkeitsantrag daher eine "Gegenklage" ist; in diesem Falle kann die Durchsetzung eines solchen einstweiligen Rechtsschutzanspruchs nicht als Rechtsmissbrauch angesehen werden (§ 8 IV UWG).

Wenn der Mitbewerber, der sich der Verwarnung eines Mitbewerbers mit einem "Return Coup" als "Verwarnung" widersetzt, vor allem um unfairen Wettbewerb zu verhindern, reicht es für die Rechtfertigung des Missbrauchs nicht aus, wenn auch irrelevante Motive, ohne Vorrang zu haben, eine wichtige Funktion bei der Verfolgung von Ansprüchen einnehmen.

Das OLG Hamm v. 03.12. 2009: Die Erstattung der anfallenden Gebühren für eine Gegenwarnung kann grundsätzlich nicht gefordert werden, auch wenn die ausgelöste Warnung nicht gerechtfertigt war. Ein Erstattungsanspruch kann in Ausnahmefällen berücksichtigt werden, wenn der Verwarner den Widersprechenden durch die Verwarnung ausdrücklich gehindert hätte. Eine " zielgerichtete " Blockade ist jedoch nur dann eine ungerechtfertigte Warnung, wenn der Mahner von der mangelnden Autorisierung der Warnung wusste oder sich bewußt weigert, sie zu kennen.

Rechtsverletzung: OLG Hamm v. 16.12. 2008: Ein Verbotsantrag ist nicht rechtswidrig, weil er auf einem so genannten "Return Coup" aufbaut. Die Vorwarnung ist nur ein auslösender Zeitpunkt für die Aufforderung zur Untersagung der Zählerwarnung. Landgericht Bochum v. 16.11. 2010: Geht es einer der Parteien nicht in erster Linie um die Einschränkung von unlauteren Wettbewerbshandlungen, sondern wenn sie selbst am Ende ihrer Verwarnung mit kaum überragender Klarheit feststellt, dass dies nur dem Ziel diene, einem Kostenersatzanspruch der abgesandten Person entgegenwirken zu können und in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen wird, dass im Fall einer Einigung über die anfallenden Aufwendungen keine Erklärung der Einstellung verlangt würde, ist dieses Vorgehen ein Missbrauch von Rechten.

Das OLG Hamm v. 20.01. 2011: Für die Anerkennung eines Rechtsverstoßes gilt, wenn ein ermahnter Anmelder dem Mahner vor der Erklärung der Gegenmahnung erfolglos den Antrag vorgelegt hat, den Streit durch Zurückziehen der Mahnung beizulegen, ein nach wenigen Tagen nicht mehr wettbewerbsfeindliches Verhalten angemahnt wird und ein in der Höhe ungerechtfertigter Betrag festgesetzt wird.

Das OLG Hamm v. 03.05. 2011: Abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalles kann es ein Rechtsmissbrauch sein, wenn sechs unterschiedliche Wettbewerber, die vorher verwarnt und von einem Rechtsanwalt eingezogen wurden, wegen desselben Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht mit im Grunde identischen Verwarnungen gegen dieselbe Person vorgegangen sind. Die Kenntnisse des Anwaltes über die mehrfache Verwarnung und die Besonderheiten nach 166 Abs. 1 BGB sind jedem der vorher gemahnten zuzuschreiben, da er diesbezüglich für den betreffenden Klienten repräsentativ ist.

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