Marke Registrieren

Warenzeichen eintragen

um Ihre Anmeldung international als IR-Marke einzutragen. nach oben. ist die Marke eingetragen. Ihre Markenregistrierung führen wir durch und beraten Sie bei der Markenregistrierung und den damit verbundenen Kosten. Die Fast-Track-Option zur Registrierung Ihrer Marke.

Dr. David Slopek unterstützt als erfahrener Fachanwalt für Markenrecht Mandanten aus Hamburg und ganz Deutschland bei der Eintragung ihrer Marken.

Ist es möglich, eine eigene Marke zu registrieren?

Man erfindet einen neuen Firmennamen oder bringt einen neuen als Marke auf den Markt und will natürlich nicht, dass die Wettbewerber den selben Firmennamen verwenden - ganz gleich wo auf der Erde. Die Markeneintragung ist der logisch folgende Arbeitsschritt. Auch wenn das Anmeldeverfahren, vor allem im Gegensatz zu einer Anmeldung, vergleichsweise unkompliziert ist, kann es während des gesamten Anmeldeverfahrens zu Problemen kommen.

Die Marke selbst muss ebenfalls mit Bedacht ausgewählt werden, da eine Marke zu einem bestimmten Termin nicht mehr geändert werden kann. Sicherlich gibt es Punkte, die Aufmerksamkeit und gute Informationen erfordern, denn die Markeneintragung ist ein wichtiger Schutzbereich bei möglichen Wettbewerbskonflikten. Als Experte verfügt der Markenanwältin oder der Markenanwältin über die Erfahrungen und Kenntnisse, die ein kleines oder mittleres Handelsunternehmen selbst nicht hat.

Kurzum, der Markenanwältin ist ein unentbehrlicher Bestandteil und eine sehr begrüßenswerte Bereicherung unseres Unternehmens. Bei mir gab es keine Schwierigkeiten, obwohl ich Zweifel hatte, ob ich meine neue Marke "The Cranberry Company" mit oder ohne Auszahlung anmelden wollte ("Farming mit der Natur").

wie viel kosten die Markeneintragung?

Wie kann eine Markenanmeldung erfolgen? Sie können ohne Markenregistrierung niemandem die Verwendung Ihres Logos oder Namens in ganz Deutschland untersagen. Produktbezeichnungen sind jedoch ohne bestehende Markenregistrierung im Register nicht geschÃ?tzt. Ihre Mitbewerber können nun neben Ihrem intellektuellen Besitz den gesamten Wettbewerb beherrschen und die Profilierung Ihrer Erzeugnisse oder Ihres Betriebes zerstören.

Ein weiterer Weg, wie eine mangelnde Markenregistrierung für uns kostenpflichtig sein kann, ist der folgende: Du benutzt einen Markennamen oder ein Firmenlogo, ohne zu wissen, dass es bereits als eingetragenes Warenzeichen existier. Dies verletzt die Rechte des Inhabers der Marke, der Sie dafür einstehen kann. Es können Lizenzkosten oder Schäden für Sie anfallen - und das Recht, Ihren Firmennamen oder Ihr Firmenlogo zu verwenden, erlischt.

Du bist dazu verpflichtet, einen neuen Firmennamen oder ein anderes Firmenlogo zu haben. Das bedeutet nicht nur immense Anschaffungskosten für alle Werbe- und Repräsentationsmaterialien, sondern auch den Wegfall Ihrer Marktposition, für die Sie mühselig gearbeitet haben. Die Schlussfolgerung: Im Verhältnis zu den anfallenden Gebühren, die anfallen können, wenn keine Markenregistrierung durchgeführt wird, sind die Gebühren für eine Markenregistrierung relativ niedrig.

Markenregistrierung: Wie hoch sind Ihre genauen Preise? Bei der Eintragung einer bundesweit gültigen Marke, die bis zu drei Kategorien zugeteilt ist, belaufen sich die Gebühren (Amtsgebühr) auf 300,00 EUR. Für jede Kategorie, in der Ihre Marke registriert werden soll, fallen 100,00 EUR an. Die Gebühren für eine Eintragung einer nationalen Marke liegen daher zwischen 290,00 EUR und 4.500,00 EUR.

Ein beschleunigter Ablauf der Markenanmeldung beträgt 200,00 EUR. Ist die EU-Marke (EU-Marke) bei der EUIPO registriert, entstehen für zwei Kategorien Gebühren in Höhe von 900,00 EUR. Der Preis für jede weitere Unterrichtsstunde beträgt 150,00 EUR. Wenn Sie eine Marke bei der WIPO internationally (IR-Marke) eintragen wollen, richten sich die Gebühren nach der Zahl der Länder und Kategorien, für die Sie Ihre Marke eintragen wollen.

Es ist mit einem Mindestbetrag von 653,- CHF zuzüglich Landesgebühren für den Schutz von Namen zu erwarten. Zusätzlich fallen die Anwaltsgebühren für die Ausführung der Markenanmeldung oder für die im Voraus durchzuführenden Nachforschungen an. Wofür steht eine Warenzeicheneintragung? Eine Markenanmeldung erfolgt nicht mit dem Füllen des Anmeldeformulars, sondern im besten Falle weit im Voraus.

Zur Vermeidung einer Zurückweisung der Registrierung sollte zunächst geprüft werden, ob die anzumeldende Marke prinzipiell eintragungsfähig ist. Verfügt der Markenname oder das Firmenlogo über die Voraussetzungen, die eine Markenregistrierung überhaupt erst ermöglichen? Zur Vermeidung des Risikos der Registrierung einer bereits bestehenden Marke sollte neben den eingangs beschriebenen Folgen natürlich auch eine Recherche zur Markenanmeldung erfolgen.

Weil das Verletzungsrisiko durch die Suche deutlich reduziert werden kann. Die Suche kann die Fragestellung beantworten, ob es frühere Markenschutzrechte gibt, die einer gelungenen Markenanmeldung im Wege steht. Nach Prüfung der Patentierbarkeit und Abschluss der Recherchen wird die Marke nach ihrer Gestalt (Wortmarke, Bildzeichen, Wort-/Bildmarke etc.), ihrem Tätigkeitsbereich (deutschlandweit, europäisch, international) und den entsprechenden Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassen) klassifiziert.

Nur dann geht es um die korrekte Registrierung im Anmeldeformular für die Warenzeicheneintragung. Deshalb haben wir uns als Anwaltskanzlei ausschließlich auf das Kennzeichenrecht, die Markenforschung und die Markenanmeldung konzentriert. Dies ermöglicht es uns, die Registrierung von Marken für unsere Kunden so leicht wie möglich zu gestalten und zugleich das damit verbundene Sicherheitsrisiko zu minimieren. Inwieweit ist die Registrierung einer Marke erforderlich?

Die Recherchen sind in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen abgeschlossen. In zwei weiteren Arbeitstagen bereiten wir einen Entwurf einer Klassenliste für Ihre Markenanmeldung vor. Nach der Bestätigung dieses Vorschlags werden wir die Markenregistrierung durchführen. Es dauert durchschnittlich drei Monaten (bei EU- und IR-Markeneintragungen sechs Monate), bis die Eintragung der Marke durch das zuständige Büro erfolgt.

Danach wird die Markenanmeldung publiziert und die Widerspruchsfrist von weiteren drei Monaten läuft (nicht für die EU-Marke; die Widerspruchsfrist ist hier bereits enthalten). Der Widerspruchszeitraum für eine ausländische Marke dauert für die betreffenden Staaten zwölf bis 24 Monate.

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