Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fristlose Kündigung wegen Nichterscheinen
Kündigung ohne Einhaltung einer Frist wegen NichterscheinenWelche Konsequenzen hat es, wenn man nicht bei der Arbeit erscheint und sich weigert zu arbeiten?
Inhaltsangabe: Wenn ein Mitarbeiter nicht erscheinen, um für die Beschäftigung ohne vorherige Ankündigung zu einer anderen Position, dies ist keine Straftat, aber der Auftraggeber kann Schadensersatz für die Verletzung des Vertrages. Der Mitarbeiter unterzeichnet einen unbefristeten Vertrag mit dem Auftraggeber A ohne Bewährungszeit (35 Arbeitsstunden pro Woche). Der Mitarbeiter möchte jedoch nach Arbeitsbeginn aus privaten Motiven zu Unternehmer B gehen.
Allerdings suchen wir einen neuen Angestellten und können daher erst am 01.06. 2017 starten. Die wöchentliche Arbeitszeit für die Arbeitgeberin B würde 25 Arbeitsstunden betragen. Kann sich der Angestellte mit der Arbeitgeberin A nicht auf eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen, mit welchen Strafen/Folgen muss er sich auseinandersetzen, wenn er den neuen Arbeitsvertrag mit der Arbeitgeberin B unterzeichnet und nicht mehr mit der Arbeitgeberin A auftritt?
Welche anderen Massnahmen kann der Auftraggeber A neben der Kündigung ohne Kündigung ergreifen oder gibt es eine Straftat usw.? Lieber Frager, auf der Basis der bereitgestellten Information möchte ich Ihnen eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage geben: Wenn ein Mitarbeiter seine Tätigkeit fristlos einstellt, um eine andere Position übernehmen zu können, ist ein solches Vorgehen nicht gesetzlich zu ahnden.
Weil der Mitarbeiter eine andere Arbeitsstelle annimmt und kein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung besteht, besteht keine Angst vor einer Sperrzeit bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Allein daraus können Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer vorsätzlichen Pflichtverletzung resultieren. Allerdings muss der Unternehmer im Detail beweisen können, dass ihm durch die Verletzung des Vertrages durch den Mitarbeiter ein Schadensersatz erwachsen ist.
Zum Beispiel Werbekosten, um einen neuen Mitarbeiter zu finden, erhöhte Lohnnebenkosten (für die Kündigungsfrist), wenn der Ersatz nur zu einem erhöhten Gehalt bezogen werden konnte, eventuell auch die Entlohnung für ein Zeitarbeitsunternehmen. Eine Entschädigung für entgangene Gewinne aus nicht erfüllbaren oder aufgrund der Vertragsverletzung nicht angenommenen Bestellungen ist ebenfalls erdenklich.
Doch auch hier muss der Unternehmer die Kausalität der Arbeitshaltung für angebliche Nachteile nachweisen. Bei der Kalkulation des Resturlaubes und der Termine!