Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum bei Webseiten
Abdruck der WebseitenImpressumpflicht auf Webseiten - Was ist zu beachten? Impressum?
Impressumpflicht auf Webseiten - Was ist zu beachten? Impressum? Muß ich ein Impressum auf meiner Website anbringen? Wenn ja, welche Information muss sie haben? Hinsichtlich der Abdruckpflicht ist die schweizerische Rechtsprechung nicht ganz so strikt wie die des deutschen Rechts, so dass es noch keine generelle Abdruckpflicht für jede Website gibt (Stand: Feb. 2015).
Im Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen den missbräuchlichen Wettbewerbsdruck besteht jedoch seit dem 1. Januar 2014 auch hier eine Abdruckpflicht für Lieferanten von Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen im E-Commerce ( "E-Commerce"), die sich an schweizerische Kundschaft richten. Ursächlich für die Änderung des Gesetzes war, dass das zum Teil nicht existierende Misstrauen gegenüber den Anbietern verstärkt werden sollte.
Also, wer sollte ein Impressum auf seiner Website hinterlassen? Auf das Impressum dürfen Anbietern von Waren oder Leistungen, die über die Website vertrieben werden, in keinem Fall verzichtet werden. Hinweis: Diese Verpflichtung besteht auch für die Zielgruppen Deutschland, da das Gesetz eine generelle Abdruckpflicht vorgibt! Werbetreibende Anbieter: Sofern die Offerten unmittelbar im Internet bestellbar sind, ist die Abdruckpflicht angegeben.
Firmen, die ihre Leistungen nur im Internet vermarkten, aber keinen Bestellweg (z.B. Bestellformular) bieten, interpretieren das Recht anders, auch Anwälte stellen andere Auffassungen dar. Weil hier auch eCommerce Angebote veröffentlicht werden können, empfehlen wir Ihnen, auf das Impressum Ihrer Website zu verweisen. Auf Facebook zum Beispiel kann dieser Hinweis über die Einstellung vorgenommen werden.
Für private Websites wie z. B. Blog, Familien-Websites, Wissenschaftspublikationen usw. ohne kommerzielle Hintergründe kann auf ein Impressum dennoch verzichtet werden. Allerdings kann ich allen Anbietern kommerzieller Websites empfehlen, ein Impressum auf der Startseite anzubringen. In jedem Fall sind Sie auf der sicheren Seite und können nicht bestraft werden (durch Annullierung von Kundenverträgen, die Waren oder Leistungen über Ihr Geschäft gekauft haben, durch Geldstrafen oder sogar Gefängnis).
Aber neben der Strafverfolgungssicherheit ist noch ein weiterer wichtiger Punkt: Sie schaffen das nötige Selbstvertrauen bei den Besuchern Ihrer Website! Welche Angaben sollen in das Impressum aufgenommen werden? Copyrights: Es wird hier darauf hingewiesen, dass die auf der Website enthaltene Information (Bilder, Text etc.) Ihnen gehört und ohne Ihre Zustimmung nicht verwendet werden darf.
Datenschutz: Google Analytics oder Plugins für soziale Netzwerke (z.B. Facebook Like Button) erfassen Informationen über die Zugriffe auf Ihre Website. Die Struktur eines Imprints hört sich zunächst wie eine große Sache an, aber die gute Neuigkeit ist: Sie müssen das Impressum nicht vollständig selbst schreiben - der Impressum-Generator wird Ihnen helfen!