Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Urheberrecht Fotos
Copyright Fotosurheberrechtlich schützen
Nur weil alles rasch im Internet zur Verfügung steht, bedeutet das nicht, dass Sie Fotos ganz normal nutzen können. Beispiel: Ein Unternehmen geht zu einem professionellen Photographen, will ein Passfotoset, zahlt dafür und fordert den Photographen auf, ihm die Bilddatei per E-Mail zu senden. Woche später steht der Photograph verblüfft vor einem 16-seitigen Firmen-Werbeplakat mit dem von ihm hergestellten Druck.
Selbstverständlich ist der Photograph davon auszugehen, dass das von ihm aufgenommene Bild nur zu Identifikationszwecken verwendet wird. Der Verbandsjurist des Rechtsschutzverbandes (RSV) der Berufe, Josef Schartmüller, erläutert, was schief gelaufen ist: "Wenn er ehrlich gewesen wäre und dem Photographen gesagt hätte, dass er ein Bild für ein Firmen-Werbeplakat braucht, hätte der Photograph ihm die Erlaubnis erteilt, das Werk zu nutzen und das entsprechende Nutzungshonorar berechnet.
"Allerdings gab der Entrepreneur vor, sich zu irren und verursachte dem Photographen beträchtlichen Nachteil. Allerdings hat sich die Einsicht, dass nahezu jedes Bild durch das Urheberrecht gesichert ist, nicht hinreichend durchgesetzt. Die Rechtsschutzvereinigung der Photografen Österreichs strafrechtlich verfolgen jedes Jahr mehrere hundert unerlaubte Vervielfältigungen und deren Publikation.
Etwa 80% der an den Rechtsschutzverein gemeldeten Urheberrechtsverstöße erfolgen im Intranet. â??Wer beim Fotokopieren einer fremdartigen Webseite ertappt wird, versteht die ganze Welt haufenweise nicht mehr, wenn dieses Gesetz gegen die Zahlungsforderungen des Fabrikanten, eine Auslassungsklage und erhebliche Rechtskosten mit sich bringtâ??, so SchartmÃ?ller. Die Urheberrechtsgesetzgebung schÃ?tzt so genannte eigenartige intellektuelle Schöpfungen in den Bereichen Literaturtheater, Musik, Bildende Kunst und Kinokunst und bestimmt deren Verwertungen.
Das schließt Fotos mit ein. Ein fotografisches Werk als'eigentümliche spirituelle Schöpfung' erfordert keinen besonderen Anspruch. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2001 geniessen nahezu alle Fotografien, die in irgendeiner Weise gestaltet wurden, uneingeschränkten Urheberrechtsschutz und nicht nur leichten Bildschirmarbeit. Dies bedeutet, dass Fotografien, die von Menschen gemacht" sind, im Grunde genauso zu handhaben sind wie Gemälde, Theaterstücke und andere intellektuelle Kreationen.
"Damit ist nahezu jedes Bild durch das Urheberrecht gesichert. Also, wer ein paar Fotos zügig aus dem Netz lädt, um sie gewerblich zu verwerten, sollte sich bewusst sein, dass er gegen das Gesetz verstößt. Denn, so Scharmüller weiter: "Das Urheberrecht ist im Grunde ein'Exklusivrecht'. Der Urheber - also der Photograph - entscheidet, wer seine Arbeiten in welchem Ausmaß benutzen darf.
So ist es dem Photographen überlassen, seine "Erlaubnis zur Nutzung des Werkes" von ihm kaufen zu dürfen. "Gewährt der Photograph nicht die Erlaubnis, das Werk für den beabsichtigten Verwendungszweck (wie das Plakat) zu nutzen, dürfen seine Fotos auch nicht für diesen Verwendungszweck verwendet werden. Für den Beweis des Bestehens der Nutzungserlaubnis ist der Benutzer, nicht der Photograph, verantwortlich. Shartmüller warnt: "Hier gilt: Im Ungewissen für den Photographen.
"Das bedeutet, dass der Herausgeber eines Fotos beweisen muss, dass es vom Fotografen genehmigt wurde.