Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss

Unrechtmäßiges Tauschangebot über Ihre Internetverbindung

Die Freunde des Sohnes hatten regelmäßig Zugang zu ihrem Internetanschluss. verdächtigen, dass die Kinder solche Filesharing-Angebote nutzen. haben illegale Filesharing-Angebote über meine Internetverbindung gemacht. haben das Thema "Illegale Filesharing-Angebote über Ihre Internetverbindung". Die Beklagte hat eine Internetverbindung.

Rechtanwälte Waldorf Frommer - Illegaler Filesharing-Service über Ihre Internetverbindung: "F.A.M.E. (Deluxe Edition)" (Album) Chris Brown

Gegenwärtig warnt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor unbefugter Nutzung von geschützten Werken in so genannten Filesharing-Netzwerken. Der unrechtmäßige Abruf des Musik-Albums "F.A.M.E." in der Deluxe-Ausgabe inkl. 4 Bonus-Tracks des US-amerikanischen Künstlers Chris Brown wird gerügt. In der Mahnung ist eine Einladung zur Unterlassung und zur Leistung eines Vergleichsbetrages von EUR 956,00 enthalten.

Von der Unterzeichnung der beigefügten Abmahnung wird abgeraten, da sie als Schuldanerkenntnis gilt und einen ungünstigen Wortlaut hat. Lies jetzt "Alles was du über Filesharing-Warnungen wissen musst"!

Gibt es eine Welle von Warnungen? Illegaler Datenaustausch - Erhalte ich jetzt auch eine Warnung?

In den letzten Tagen haben viele Benutzer von Filesharing-Diensten im Internet Briefe von Anwälten bekommen. Man wirft ihnen illegalen Dateitausch von US-Serien wie "The Big Bang Theory", "Simpsons" oder Blockbuster-Filmen wie "Kingsman - The Secret Service" vor. Dementsprechend steht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aus München, die sich auf Copyright-Verletzungen konzentriert, hinter den Abmahnungen.

Im Auftrag großer in- und ausländischer Produktionsgesellschaften wie z. B. Émi Music Germany, Warner Bros. entertainment und Twentieth Century Fox versendet die Anwaltskanzlei aktuelle Mahnungen. Die Münchener Juristen sagen nun aber: "Im Gegensatz zur Internet-Berichterstattung gibt es zur Zeit keine Welle von Warnungen. Ein Grund für die eventuelle Anhäufung von Mahnungen könnte sein, dass alte Fälle ab 2012 aufbereitet werden: Sie sind in der Bearbeitung:

Rechtsanwalt Markus Brehm kommentiert: "Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf frommer bearbeitet zurzeit offenbar alte Fälle im Tauschgeschäft aus dem Jahr 2012 und verfolgt die damals erhobenen Forderungen mit Mahnungen. Wenn Sie ohne Genehmigung Bilder von Ihrem Stern auf die Pinwand stellen, können Sie gewarnt werden - vom Fotograf, vom Sternenmanagement und vom Stern selbst.

Sie kommen aber auch von einem Photographen, der die Rechte an den Bildern besitzt. Hier kann es zu einer Verwarnung wegen der Nutzung des Fotos kommen, aber auch, weil der Fotograf nicht erwähnt wurde. Einspielungen aus der eigenen Schülerband können auch entscheidend sein, wenn bekannt gewordene Werke wiederholt werden, was zu Tantiemen für die Komposition, die Künstler und die Schallplattenfirma führen würde.

Jeder, der unaufgefordert Menschen photographiert und diese Fotos auf Twitter publiziert, kann davor gewarnt werden. Jährlich werden etwa 100.000 Warnungen an Privatleute versandt, davon schätzungsweise 60.000 bis 70.000 Briefe von Waldorf Frommer, wie die WAZ meldet. Dementsprechend ist die Anwaltskanzlei ein wichtiger Akteur im Unternehmen - aber auch große Unternehmen müssen ihre Datenstapel rechtzeitig bearbeiten.

Aber auch wenn es keine Welle von Warnungen wie im Falle von Redtube gibt, müssen Benutzer von File-Sharing-Diensten, die bereits gewarnt wurden, einige Sachen in Betracht ziehen: Die Warnhinweise sind in ihrem Wortlaut identisch: Waldorf frommer fordert Schadensersatz, Anwaltsgebühren und die Einreichung einer Abmahnung für den "illegalen Filesharing-Dienst über Ihre Internetverbindung". Diese Warnungen beziehen sich auf Benutzer von File-Sharing-Diensten im Internet.

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