Mahnung Schreiben Miete

Mahnbrief Miete

Wenn sich herausstellt, dass Zahlungen nicht bezahlt werden, sind Mahnungen oft eine gute Option für Vermieter. Deshalb erinnere ich/wir Sie mit diesem Schreiben an die Zahlungserinnerung (z.B. Mieterhöhung, Mahnung, Genehmigung der Untervermietung, Kündigung). Der Brief gilt mit der Zustellung als zugegangen.

So kommen Sie an Ihr Geld: Mahnung und Ausführung

Auch die anfänglichen (noch) freundschaftlichen Fragen, wo das Bargeld ist, aus welchen Motiven es nicht bezahlt wird, nützen wenig. In Anbetracht der fixen Kosten wie Miete, Verpflegung, telefonieren, Benzin usw. und der täglichen schwindenden Geldreserve muss endlich etwas geschehen, wenn Freelancer ihren Arbeitsplatz nicht verlieren wollen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Schuldner in Zahlungsverzug.

Ein zusätzliches Mahnschreiben ist dann nicht mehr nötig. Danach kommt der Zahlungspflichtige mit einer Forderung in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt einer entsprechenden Abrechnung oder eines entsprechenden Zahlungsbelegs zahlt. Bei Zahlungsverzug des Schuldners hat der Zahlungsempfänger das Recht auf Verzugszins.

Für diesen Anwalt Dr. Wolf Günther von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. ERBEN: "Nach 288 Abs. 2 BGB beläuft sich der Verzugszins bei Rechtsgeschäften, an denen ein Konsument nicht mitwirkt, auf acht Prozent über dem Basiszins pro Jahr. Sie liegt seit dem 1. Jänner 2006 bei 1,37%, so dass ein Debitor aktuell jährlich 9,37% Verzugszins zu entrichten hat.

Abhängig von der Geschäftsbeziehung sucht der IT-Freiberufler zunächst ein persönliches Beratungsgespräch oder schreibt eine freundschaftliche Mahnung. Wenn diese Massnahmen jedoch nicht den angestrebten Effekt haben, sollte nicht zu viel Zeit mit dem Schreiben von weiteren Erinnerungen verschwendet werden. Letzteres erinnert den Zahlungspflichtigen mit einem Mahnbrief.

Das entstandene Anwaltshonorar hat der Gläubiger als Schaden zu tragen. Wer sich zu Recht mit dem Gedanken der Leistungsablehnung auseinandersetzt, sollte sich zunächst bei einem Juristen erkundigen, meint Rechtsexperten Dr. Günther: "Grundsätzlich hat der Selbständige ein Retentionsrecht, wenn dies nicht im Rahmen- oder Individualvertrag ausgeklammert wird. Wie lange dieser Zeitraum dauert, ist unter anderem davon abhängig, ob der Freelancer einen Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, so dass rechtzeitig ein Jurist hinzugezogen werden sollte.

In jedem gut gefüllten Schreibwarengeschäft sind die notwendigen Anmeldeformulare erhältlich. In der Zwischenzeit können Bewerbungen beim zuständigen Richter nicht nur per Post, sondern auch über das Netz eingereicht werden. Wenn Sie das Mahnwesen nicht selbst durchführen möchten, können Sie nicht nur einen Anwalt, sondern auch ein Inkassounternehmen damit betrauen. Die Inkassobüros haben jedoch einen etwas anderen Ansatz als Rechtsanwälte wie Dr. Günther festgestellt: "Das Inkassounternehmen bemüht sich nur, den vom Freelancer geforderten Betrag einzuziehen.

Ein guter Anwalt ist dagegen auch die rechtliche Situation. Entsteht ein Rechtsstreit, weil der Zahlungspflichtige gegen den Mahnbrief Berufung eingelegt hat, ist das LG für Ansprüche über 5000 EUR zuständiges Gericht, vor dem nur ein Anwalt auftritt. "Die Kosten für das Gericht werden prinzipiell auf Antrag auf Mahnung erhoben, die vom Anmelder zu tragen ist.

Wenn ein Anwalt die Durchführung des Gerichtsverfahrens übernimmt, kommen seine Gebühren hinzu. Anwalt Dr. Günther ergänzt: "Allerdings einigen sich Anwälte oft auf einen Stundenlohn. "Nach Erhalt des Mahnschreibens überprüft das Landgericht den Gesuch auf formelle Korrektheit. Das Mahngerichtshof erteilt dann die Mahnung und sendet sie an den Unterhaltspflichtigen.

Dann hat der Zahlungspflichtige die Wahl, innerhalb von zwei Monaten (nach Erhalt der Mahnung) Berufung einlegen oder die Forderung beilegen. Wenn er keine Berufung einlegt und auch keine Bezahlung vornimmt, kann der Zahlungsempfänger im folgenden Verfahrensschritt einen Vollstreckungstitel erwirken. Im Falle einer Berufung gegen die Mahnung muss der Zahlungsempfänger eine gerichtliche Verfolgung einleiten, wenn er seine Forderungen weiter verfolgen will.

Die Eröffnung eines Mahnverfahrens ist nach Auffassung von Dr. Günther immer dann zweckmäßig, "wenn nicht zu befürchten ist, dass der Mandant Einwände erhebt. Wenn der Kunde jedoch der Auffassung ist, dass die Dienstleistung nicht oder nicht richtig ausgeführt wurde, muss davon ausgegangen werden, dass er Einspruch erheben wird. Auch wenn der Kunde nur Liquiditätsprobleme hat, kann er Einspruch erheben, um die Angelegenheit zu verschieben.

Wenn jedoch kein Einwand erhoben wird, wird innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit eine Vollstreckungsanordnung erlassen, die nach ihrer Rechtsgültigkeit im Prinzip so "wertvoll" ist wie ein Gerichtsurteil. "Reagiert der Zahlungspflichtige nicht innerhalb der gesetzten Fristen, kann der Zahlungsempfänger einen Vollstreckungstitel erwirken. Im Anschluss an die Zwangsvollstreckung hat der Zahlungspflichtige die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten Berufung gegen den Vollstreckungstitel zu einlegen.

Dies bedeutet, dass der Zahlungsempfänger einen Rechtsanspruch erlangt hat und ein Zwangsvollstreckungsverfahren eröffnen kann. Dr. Günther betont: "Wichtig ist jedoch, dass der Zeitraum von 30 Jahren nur dann zur Anwendung kommt, wenn tatsächlich ein rechtsverbindlicher Rechtsanspruch (Urteil oder Vollstreckungstitel) vorliegt. Zuvor galt die reguläre Verjährung von drei Jahren, die in der Regel am Ende des Fälligkeitsjahres des Anspruchs anfängt, in der Regel für Honorarforderungen von Selbstständigen.

Jedoch hat der Zahlungspflichtige nach wie vor die Option, beim zuständigen Richter einen Sonderantrag (ggf. gegen Sicherheit) auf vorläufige Aussetzung der Vollstreckung zu stellen. 2. Dies ist in der Regel der Gerichtsstand, in dessen Gebiet der Zahlungspflichtige seinen Sitz hat. Bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann er selbst oder seine Kreditgeber das Konkursverfahren einleiten.

"Üblicherweise bekommt man in einem solchen Falle vom Konkursverwalter die Bitte, seinen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz zu stellen", erläutert Dr. Günther. Der prozentuale Teil der Konkursmasse ist, wenn er zusteht, in etwa der prozentuale Teil der eigenen Ansprüche im Verhältnis zu den Ansprüchen aller Kreditgeber. Darüber hinaus obliegt die Nachweispflicht dem Antragsteller oder Kreditgeber, d.h. er muss beispielsweise nachweisen, dass er die Dienstleistung vertragsgemäß erbringt.

Idealerweise überredet der Antragsteller das Spielfeld und siegt. Er ist dann nicht nur zur Bezahlung der Hauptklage, sondern auch aller anderen anfallenden Aufwendungen und Honorare (z.B. für Gerichte, Rechtsanwälte) verpflichtet. 2. Der Gerichtshof kann auch einen Ausgleich vorschlagen, um die Sache zu verkürzen und eine einvernehmliche Regelung durchzusetzen.

Aber nicht immer ist ein Abgleich die beste Lösung, wie Dr. Günther weiß: "Ein Abgleich macht Sinn, wenn entweder die rechtliche oder faktische Situation nicht klar ist oder Probleme bei der Beweissicherung auftreten. Ist die rechtliche und faktische Situation dagegen klar, sollte man einer Einigung prinzipiell nicht zustimmen.

Falls es notwendig ist, ein höheres Gericht anzurufen, z.B. weil der Klient Einspruch erhebt, auch Jahre. Aber auch hier gibt es einen kleinen Trost: Dr. Günther betont, dass die Mahnkosten und die Gerichtskosten bei Zahlungsansprüchen von der Steuer abgesetzt werden können - sofern dies aus beruflichen Gründen erfolgt.

Dr. Wolf Günther ist spezialisiert auf das Recht der IT-Freiberufler (insbesondere Wettbewerbsverbot und Rahmenvertragsprüfung), IT-Recht und Warenzeichenrecht.

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