Abmahnung österreich

Warnung Österreich

Schon der Begriff "Vorsicht" kommt aus Deutschland, aber gerade wegen der Internetfälle ist er in Österreich alltäglich geworden. "Nur in Ausnahmefällen muss der Chef vorher eine Warnung aussprechen. Eine Warnung über die Verwendung eines Bildes ist mir zugegangen. Nichtbeachtung kann zu Abmahnungen und hohen Geldstrafen führen. Wenn mich jemand in Österreich gewarnt hätte, könnte ich mich andersherum erpressen lassen.

ÖsterreicherInnen sollten gegen deutsche Warnungen vorgehen

Der Ombudsmann für Verbraucherfragen im Jahr 2015 erhielt mehr als 5000 Nachforschungen. Gerade deutsche Anwälte fordern hier oft überhöhte Abmahnungskosten - auch von Österr. Der Internetombudsman ist eine staatlich zugelassene Schiedsinstanz, an die Probleme mit dem Internetgeschäft verwiesen werden können.

Mit 48,2 Prozentpunkten waren im Jahr 2015 vertragliche Auseinandersetzungen der häufigste Reklamationsgrund, darunter unbeabsichtigte automatisierte Vertragserneuerungen, Widerrufsprobleme oder Unsicherheiten über den Vertragsabschluss. Selbst wenn Warnungen oder Auseinandersetzungen um die Publikation von Fotos, Texte oder Karten im Netz nur 3 Prozentpunkte ausmachen, bedrohen hier erstaunlich große Kosten: "Zahlreiche Verbraucher in Österreich erhalten immer noch Warnungen wegen Urheberrechtsverstößen von überwiegend deutschsprachigen Anwälten.

Selbst wenn diese Urheberrechtsverstöße in der Regel wirklich erfolgt sind und damit unbestreitbar sind, werden oft klar überzogene Ansprüche gestellt", heisst es in einer Botschaft. Exemplarisch wurde in einem solchen Falle die Bezahlung von rund 2.500 EUR wegen der unbefugten Verwendung eines Bildes in einer Privatanzeige im Netz verlangt. "Nachdem die Dokumente jedoch vom Internet-Ombudsmann geprüft und unterstützt worden waren, wurde klar, dass nur 400 EUR gerechtfertigt und zahlbar waren", so der Brief weiter.

Net, Bernhard Jungwirth, geschäftsführender Direktor des Internet-Ombudsmannes, antwortete: "Wir haben keine detaillierten Statistik. Die meisten beim Internetombudsman eingegangenen Verfahren im Bereich des Urheberrechts haben jedoch mit korrespondierenden Warnungen aus Deutschland zu tun. "Wie passt es zu den Warnungen aus Deutschland: Wird eine Antwort auf die Frage der Verbraucher beim Internet-Ombudsmann gesucht oder wird sie vor dem Gerichtshof verhandelt?

Jungwirth: "In der Regel ist es möglich, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, d.h. die Ansprüche auf ein entsprechendes Maß zu reduzieren. "Aber was kann man tun, wenn in solchen Situationen wirklich in Deutschland geklagt wird? Weil solche Warnungen in Deutschland sehr häufig sind, gibt es auch eine Vielzahl von Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben", sagt Jungwirth.

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