Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Honorar Anwalt
Anwalt HonorarEhrensold
Ihr Anwalt informiert Sie beim ersten Treffen über die zu erwartenden Gebühren. Sämtliche rechtlichen Anstrengungen, einschließlich der Erstberatung, sind zu erstatten. Neben dem Honorar werden Barausgaben wie Porto, Telefon- oder Recherchekosten und Umsatzsteuer berechnet. Das Honorar kann prinzipiell beliebig festgelegt werden. Weiterführende Information erhalten Sie auf den Websites der Kantonsanwaltschaften.
Bei Meinungsverschiedenheiten über das Honorar können Sie eine Prüfung des Honorars einfordern. Weiterführende Information erhalten Sie auf den Websites der Kantonsanwaltschaften. Bei einem anhängigen Rechtsstreit kann eine wirtschaftlich hilfsbedürftige Person einen kostenlosen Rechtsstreit für einen nicht hoffnungslosen Rechtsstreit einlegen, sofern sie von einem Rechtsanwalt abhängig ist, der den Rechtsstreit führt.
Einzelheiten sind auf den Websites der Kantonsanwaltschaften und der Kantonsgerichte zu erfahren.
Ehrensold
Die einzelnen Anwälte leben vom hohen Ansehen ihrer Tätigkeit. Für seine Tätigkeit ist das Kundenvertrauen unerlässlich, denn Sie werden ihn nur dann empfehlen, wenn Sie der Meinung sind, dass sein Honorar angemessen ist. In jedem Falle ist es ratsam, zu Anfang der Kooperation eine Absprache mit Ihrem vertrauten Anwalt über die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der Vergütung zu machen.
Weil das Honorar zwischen Ihnen und dem Anwalt Ihrer Wahl beliebig sein kann. Für gewisse Rechtsdienstleistungen sind die Preise verschieden; das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RATG) und die Allgemeinen Gebührenkriterien (AHK) - s. Gesetzestexte - können als Richtschnur dienen. Kommissionen und Vermittlungen sind für den Anwalt ohne Ausnahme verboten. In jedem Falle wird Sie Ihr Anwalt - wenn Sie es möchten - vor jedem bedeutenden Arbeitsschritt über die zu erwartenden Mehrkosten unterrichten.
Im Allgemeinen kann jedoch gesagt werden, dass die Honorarhöhe vom Streitwert und der Kompliziertheit sowie der Bedeutung und dem Schwierigkeitsgrad der zu leistenden Dienstleistungen abhängig ist. In Zivil- und Vollstreckungsverfahren erstattet die unterliegende Vertragspartei der siegreichen Vertragspartei den Betrag des Sieges.
Im Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren und in Einzelverfahren vor den Landgerichten bekommt der Antragsteller eine feste Kostenerstattung von der zuständigen Stelle. Bei strafrechtlichen Maßnahmen kann eine pauschale Kostenerstattung im Freispruchsfall verlangt werden. Wenn Sie mit den Dienstleistungen Ihres Anwalts nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie die Anwaltskammer, in der Ihr Anwalt registriert ist (entsprechend seiner Kanzlei).