Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Werbemails Versenden Legal
Versand von Werbemails LegalWenn Werbemails zulässig sind
Bei der Kundengewinnung und -ansprache greifen Firmen häufig über das Netz auf die relevanten Informationen - am besten E-Mail-Adressen - zu. Statt jedoch einen Marketing- oder Verkaufsmitarbeiter zu beauftragen, der sich um die fachgerechte Kundengewinnung bemüht und ein gewisses Etat braucht, werden in vielen FÃ?llen sogar Adreßdaten ermittelt und potentielle Neukunden per Werbe-E-Mail kontaktiert.
Das ist rechtlich gesehen riskant, denn wann solche E-Mails überhaupt verschickt werden dürfen, wann nur unter Vorbehalt und in welchen Ausnahmefällen überhaupt nicht, wissen meist nur wenige Firmen oder deren Marketingabteilungen. Das Problem dabei ist, dass Werbemails in einigen Ausnahmefällen unzulässig sein können. Der Adressat der Anzeige oder der Wettbewerber hätte dann Anspruch auf Schadenersatz und Unterlassung.
Für den legitimen Versandt von Werbe-E-Mails müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Sie haben sich bereit erklärt, Werbe-E-Mails zu empfangen und der Content der Werbe-E-Mail entspricht der Produkt-Kategorie, für die Sie Werbe-E-Mails abonniert haben. Die Empfängerin /der Empfänger hat ihre/seine E-Mail-Adresse durch ein Double -Opt-In-Verfahren über ein Registrierungsformular auf der Website der Gesellschaft überprüft. Zum Nachweis der Zustimmung muss das Untenehmen sowohl die Zustimmung (Text und klicken Sie auf "Bestätigen") als auch die Zustimmung zur positiven Bestätigungs-E-Mail-Adresse im Double -Opt-In-Verfahren (Datum und Zeit in der Datenbank) haben.
Anschließend muss jeder Teilnehmer eines Newsletter die Eintragung seiner E-Mail-Adressen in den Verteiler nachweisen. Deshalb bekommt er in der Regel eine E-Mail an seine vorgegebene Anschrift mit einem Link mit der Anforderung zur Überprüfung des Eintrags. Die Empfängerin oder der Empfänger der Werbepost hat ein Produkt oder eine Leistung gekauft und wurde vor der Datenerfassung darüber informiert (Beispielformulierung): "Die Nutzung Ihrer Angaben für eigene Werbezwecke für gleichartige Waren und Leistungen ist nicht auszuschließen.
Beispielsweise ist die Bewerbung von Jagdausrüstungen für den Erwerber eines Jagdgewehres nicht zulässig, da es sich bei Jagdausrüstungen nicht um gleichartige Waren handeln kann. Im Rezepturbeispiel muss ein möglicher Widerruf ebenso erscheinen wie eine E-Mail-Anschrift, an die sich der Adressat wenden kann. Wortlautbeispiel: "Wenn Sie keine weitere Anzeige erhalten möchten, lassen Sie es uns per E-Mail an folgende Anschrift wissen: xy@domain".
Das Versenden von Werbe-E-Mails ist in begrenztem Umfang nur in solchen Ausnahmefällen möglich: z. B. bei der Übergabe der Visitenkarten an das werbende Unternehmen im Rahmen einer Netzwerk-Veranstaltung. Es ist auch unbedingt erforderlich, auf Ihrer Geschäftskarte anzugeben, dass Sie E-Mails erhalten möchten! Zusätzlich sollte die E-Mail-Adresse des Adressaten das Double Opt-In-Verfahren durchgelaufen sein.
Problemvariante: Jemand präsentiert seine Geschäftskarte und fragt oral nach Werbe- oder Wareninformationen. Damit die Zustimmung nur im Falle einer Auseinandersetzung nachweisbar ist, muss sie von den Mitarbeitern gut dokumentiert werden. Die Empfängerin hat ein ausgefülltes Formblatt offline zur Verfügung gestellt und den Erhalt von Werbe-E-Mails durch Ankreuzen des Kästchens ausdrücklich zugesagt.
Die Formulare dienen als Zustimmungsnachweis. Wenn zwischen der Zustimmung und dem ersten Kontaktaufnahme per Werbemail zu viel Zeit vergeht, muss der Adressat möglicherweise nicht mehr damit gerechnet werden, die entsprechenden E-Mails zu empfangen. Die E-Mail wäre in diesem Falle unzulässig. Der Versand von Werbemails ist z.B. in den nachfolgenden Bereichen nicht zulässig:
Eine Berechtigung, solche E-Mails vom Adressaten zu empfangen, besteht nicht. Er hat sich über ein Formblatt registriert, aber keine E-Mail mit einem Bestätigungslink bekommen. Statt dessen wurde es in die Mailingliste für Werbe-E-Mails eingetragen. Problematik: Das Unternehemen kann nicht beweisen, dass die E-Mail die Person erreicht, die dem Empfang der Werbe-E-Mail zugestimmt hat.
Bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit potenziellen Empfängern und der Anforderung einer E-Mail-Adresse, um z.B. regelmäßige Informationen über Produkte zu erhalten, muss der Adressat auch der Annahme von Werbematerial per E-Mail zustimmen. Es ist jedoch sehr schwierig oder unmöglich, diese Zustimmung nachzuweisen. Achtung: Wenn die Firma dem Adressaten einen Bestätigungslink (Double Opt-In) sendet, wird nur die Zuordnung der E-Mail-Adresse zum Adressaten angezeigt.
Das ist nicht die tatsächliche Zustimmung! Firmen erfassen E-Mail-Adressen, die auf Websites als Kontaktmittel zur Verfügung gestellt werden. Dies stellt keine Zustimmung zum Empfang von Anzeigen dar. Wenn zwischen der Zustimmung zum Versand von Werbe-E-Mails und dem ersten Kontaktaufnahmezeitpunkt zu viel Zeit vergeht, muss der Adressat möglicherweise nicht mehr mit dem Versand von Werbe-E-Mails kalkulieren.